SÄCHSISCHES STAATSMINI STERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17008 Thema: Struktur der sächsischen Landeseinnahmen (Nachfrage zu Drs. 6/7040) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie setzen sich die Landeseinnahmen in den Haushaltsjahren 2016 bis jetzt zusammen? [Bitte nach Haushaltsjahren ab 2016 bis jetzt aufgesplittet in: Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben (ohne Umsatzsteuervorwegausgleich ), Verwaltungseinnahmen, ggf. Einmal-/Sondereffekte, sonstige Einnahmen (z.B. Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern ), sonstige Bundeszuweisungen (z.B. Städtebauförderung , BaföG), Regionalisierungsmittel, Entflechtungsmittel , GRW, EU-Einnahmen, SoBEZ (teilungsbedingte SoBEZ, Pol-BEZ, Hartz IV-BEZ), Steuerzerlegung (Vorstufe LFA), Umsatzsteuerausgleich (1. Stufe Länderfinanzausgleich ), Zuweisungen aus dem Finanzausgleich unter den Ländern (2. Stufe LFA), Allgemeine BEZ (3. Stufe LFA)] ljSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-H1 322/1 85/11 9- 2019/15176 Dresden. '3 . April 2019 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 40000 Telefax +49 351 564 40009 minister@smf.sachsen.de" www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. *Kein Zugang für verschlusselte elektronische Dokumente Zugang fur qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www. smf. sachsen. de/eSignatur. html vermerkten Voraussetzunoen STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Frage 2: Wie hoch ist der prozentuale Anteil an Einnahmen von Dritten an den Landeseinnahmen in den jeweiligen Haushaltsjahren ab 2000 bis jetzt? Frage 3: Wie hoch ist der prozentuale Anteil an Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben (ohne Umsatzsteuervorwegausgleich ), Verwaltungseinnahmen und ggf. Einmal-/Sondereffekten in den jeweiligen Haushaltsjahren ab 2016 bis jetzt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Die Angaben sind der beigefügten Übersicht zu entnehmen. Zu Frage 2 wird für die Jahre 2000 bis 2015 auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs. 6/7040 verwiesen . Mit freundlichen Grüßen f. f/t.-, IJ61 Dr. Matthias ~~ß_.. Anlage Seite 2 von 2 ~SAC'HsEN Kleine Anfrage Drs. 6/17008 2018 2017 2016 Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben (ohne Umsatzsteuervorwegausgleich) 9.095,7 8.802,8 8.358,7 Verwaltungseinnahmen 459,7 498,0 478,4 "eigene" Einnahmen 9.555,4 9.300,8 8.837,1 (prozentualer Anteil an den Gesamteinnahmen) (45,9%) (49,8%) (49,9%) Einmal-/Sondereffekte (z. B. Nettokreditaufnahme, Entnahmen aus Sondervermögen/Rücklagen) (insbesondere in 2016 Sondertilgung i. H. v. 156,7 Mio. EUR; in 2018 Entnahme aus dem Garantiefonds i. H. v. 965,0 Mio. EUR) 1.696,5 402,4 93,0 Einmaleffekte 1.696,5 402,4 93,0 (prozentualer Anteil an den Gesamteinnahmen) (8,2%) (2,2%) (0,5%) Steuerzerlegung (Vorstufe LFA) 970,0 971,6 801,5 Umsatzsteuerausgleich (1. Stufe LFA) 2.629,6 2.412,7 2.428,4 Zuweisungen aus dem Finanzausgleich unter den Ländern (2. Stufe LFA) 1.254,8 1.182,8 1.074,3 Allgemeine Bundesergänzungszuweisungen (3. Stufe LFA) 511,6 495,0 454,6 Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen 919,6 1.119,6 1.393,3 EU-Einnahmen 577,6 240,5 198,6 Bundeszuweisungen 2.333,9 2.341,9 2.267,7 davon: - Zuweisungen des Bundes gemäß Regionalisierungsgesetz 598,5 603,0 607,3 - Zuweisungen des Bundes gemäß Entflechtungsgesetz 287,7 287,9 262,6 - Zuweisungen des Bundes für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" 91,8 94,2 88,3 - Zuweisungen des Bundes für die Städtebauförderung 73,4 52,4 66,5 - Zuweisungen des Bundes für die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" 36,5 35,8 29,0 - sonstige Bundeszuweisungen(z. B. BaföG, Kosten der Unterkunft und Heizung, Ausgleich der weggefallenen Einnahmen aus der Kfz-Steuer und der LKW-Maut, Wohngeld ) 1.246,0 1.268,6 1.214,1 Sonstige Einnahmen 350,1 193,9 178,3 Einnahmen von Dritten 9.547,3 8.958,0 8.796,8 (prozentualer Anteil an den Gesamteinnahmen) (45,9%) (48,0%) (49,6%) Gesamteinnahmen 20.799,3 18.661,3 17.727,0 Bezeichnung Ist in Mio. EUR Anlage 06-17008 06-17008 Anlage Antworttabelle 2019-04-04T09:06:34+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes