STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Bartl (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6117009 Thema: Ereignisse im Umfeld des Punktspiels Chemnitzer FC - Altglienicke am 9. März 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 9. März fand vor Beginn des Regionalliga-Punktspiels des Chemnitzer FC gegen Altglienicke eine Trauerbekundung für den kurz zuvor verstorbenen Chemnitzer Mitbegründer der früheren Fanstruktur Hoonara (Hooligans-Nazis-Rassisten) Thomas H. statt. Dieser soll auch maßgeblich an der Initiierung und Organisation der Ende August 2018 im Zusammenhang mit dem Tod des Daniel H. erfolgten Ausschreitungen rechtsextremistischer Kreise beteiligt gewesen sein. In Medienberichten wird der Insolvenzverwalter des Chemnitzer FC, Klaus Siemon, mit der Aussage zitiert, dass ‚massive Ausschreitungen ‘ gedroht hätten, wenn sich der Verein der Trauerbekundung der betreffenden Fans-Kreise verweigert und sich dieser somit zur Genehmigung derselben genötigt gesehen hätte. Auch wurde in öffentlichen Statements des Vereins angedeutet, dass auch die Polizei aufgrund dessen zur Genehmigung der Trauerbekundung geraten habe. Vgl. u.a.: http:llwww.spiegel.delsportlfussbaIllchemnitzer-fc-kritik-anneonazi -trauerfeier-von-wegen-bollwerk-a-1257252.html; https:IIwww.freiepresse.de/FlLESIANZEIGENIPMCFC09.03.pdf )“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Ablauf der Ereignisse nach Kenntnisstand der Staatsregierung dar? Eine Information zu der vorgesehenen Beileidsbekundung für den Verstorbenen unmittelbar vor Spielbeginn erfolgte seitens des Veranstaltungsleiters am Spieltag gegen 11:30 Uhr. Im Rahmen einer Einsatzbesprechung wurde mitgeteilt, dass diese durch den Stadionsprecher durchgeführt wird und ein FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/64 Dresden. 10. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern \MIheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bine beim Empfang Wilhelm-Buck— Str. 2 oder 4 meiden. STAATSMlNlSTERIUM DES INNERN Foto des Verstorbenen auf der Anzeigetafel gezeigt werden soll. Im Vorfeld hierzu gab es bereits diesbezüglich telefonischen Kontakt zwischen dem Veranstaltungsleiter und einem Szenekundigen Beamten der Polizeidirektion Chemnitz. Dieser äußerte Bedenken bezüglich des Vorhabens und verwies auf die um 11:30 Uhr angesetzte Besprechung zwischen Verein und Polizei. In dem in diesem Zusammenhang per Messenger- Dienst übermittelten Entwurf der Trauerrede wurden keine strafrechtlich relevanten Passagen festgestellt. Sieben Minuten vor Spielbeginn erfolgte durch den Stadionsprecher die Traueransprache mit musikalischer Untermalung. Die Heimfans zeigten ein Transparent „Ruhe in Frieden, Tommy“ sowie eine große schwarze Blockfolie mit weißem Trauerkreuz. Unmittelbar danach wurden pyrotechnische Fackeln in den Farben weiß und rot durch vermummte Personen abgebrannt, welche vier Minuten vor Spielbeginn erloschen waren . Das Spiel selbst konnte pünktlich angepfiffen werden. Frage 2: Gab es Absprachen hinsichtlich der Genehmigung der Trauerbekundung im Stadion zwischen den zuständigen Vertreter*innen der Vereinsführung des Chemnitzer FC und der Einsatzleitung der Polizei und, wenn ja, welcher Art waren diese bzw. welche OrientierungNorgaben erfolgteln seitens der Polizei? Nein. Frage 3: Welche Strafanzeigen bezüglicher welcher Delikte und gegen wen liegen von Seiten der Vereinsführung des Chemnitzer FC oder von Dritten vor? Unmittelbar bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz wurde bisher (Stand: 19. März 2019) eine Anzeige durch den Insolvenzvenlvalter des Chemnitzer FC wegen aller in Betracht kommender Delikte gegen Unbekannt erstattet. Das daraufhin eingeleitete Ermittlungsverfahren wird wegen des Verdachts der Nötigung geführt. Von Amts wegen wurde je eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sächsische Versammlungsgesetz durch Vermummung und des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung durch Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände gegen Unbekannt aufgenommen . Frage 4: Wie viele Polizeibeamt*innen waren zur Absicherung der Partie in der Spielstätte und deren Umfeld im Einsatz und welche anderen Einsatzlagen gab es ggf. im zeitlichen Umfeld des Spiels in Chemnitz, bei denen wie viele Polizeibeamt*innen eingesetzt waren? Es befanden sich 36 Polizeibedienstete anlässlich des Fußballspiels im Einsatz. Anlässlich der Versammlung „Solidarität mit den Gefangenen-Gewerkschafterinnen der JVA Chemnitz!“ am 9. März 2019 waren 188 Polizeibedienstete im Einsatz. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERIUM DES iNNERN Frage 5: Wie viele Personen des rechtsextremistischen Spektrums sowie problematische Fans der Kategorien B (gewaltbereite Fans) und C (gewaltsuchende Fans) waren nach Kenntnisstand der Staatsregierung in der Spielstätte und deren Umfeld während der Partie anwesend? Es wurden 80 Personen der Kategorie B und 30 Personen der Kategorie C zugerechnet . Darüber hinaus liegen derzeit keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die Erkenntnisgewinnung und -auswertung zum Anteil rechtsextremistischer Teilnehmer dauert im Übrigen an, so dass gegenwärtig noch keine abschließende Aussage möglich ist. th fr ndlichen Grüßen Prof.ér Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-04-10T12:41:24+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes