sf rot- CO o) oN STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISfERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert (BÜNDNTS 90/ DrE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6117014 Thema: Sondervermögen ,,Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse - Forst" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,,ln der Erläuterung zum Kapitel 09 23 ist zu lesen: ,,Der Staatsbetrieb Sachsenforst erhält wegen der besonderen Belastungen aufgrund der vorgenannten Sturmereignisse und der Dürre im Jahr 2018 sowie der daraus entstandenen Borkenkäfermassenvermehrung Zuführungen aus dem Sondervermögen,,Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse Forst" entsprechend dem Wirtschaftsplan zum Sondervermögen (Anlage zu Epl. 09)."" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung Sachsenforst ist ein Staatsbetrieb nach $ 26 Sächsische Haushaltsordnung(SäHO). Nach welchen Grundsätzen die Zuführungen und Ablieferungen zu ermitteln sind, bestimmt das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) im Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium der Finanzen (SMF). lm aufzustellenden Wirtschaftsplan weist der Staatsbetrieb für den jeweiligen Planungszeitraum die en¡rarteten Einnahmen (vor allem aus dem Holzverkauf) und die erwarteten Ausgaben (zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben, Holzeinschlag) aus. Der veranschlagte Zuschuss führt zum Ausgleich der geplanten Einnahmen und Ausgaben. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 13. März2Q19 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t524 Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße'l 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrcverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbâhnl ¡n¡en 3, 6, 7, I, l3 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennze¡chnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze g¡lt: Bitte beim Pfortendienst melden. B¡tte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de Dresden, 0l.oy, loQ s¡mu1+ Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Die Aufstellung der Wirtschaftspläne für den Haushaltsvoranschlag zum Doppelhaushalt 201912020 begann im Herbst 2017. Anfang des Jahres 2018 wurde eine geringfügige Korrektur infolge der beiden Stürme ,,Herwart" und ,,Friederike" im Rahmen der Erstellung des Haushaltsentwurfes für den Epl. 09 vorgenommen. Die weitere Entwicklung der Waldschäden im Freistaat Sachsen, der Bundesrepublik Deutschland und Europa im Jahr 2018 sowie der damit verbundene massive Einbruch des Holzmarktes waren zum Zeitpunkt der Haushaltsverhandlungen im Frühjahr 2018 noch nicht abschätzbar. Steigende beziehungsweise zusätzliche Kosten für Holzernte und -lagerung, Übenvachung und Bekämpfung biotischer Folgeschädlinge sowie Nachbesserungen der im Jahr 2018 vertrockneten Forstkulturen verursachen gegenüber der Haushaltsplanung stark steigende Ausgaben, währenddessen der Holzpreisverfall zu geringeren Einnahmen führt. Dies bewirkt einen enormen Anstieg eines sich abzeichnenden Fehlbetrages im Wirtschaftsplan des Staatsbetriebes Sachsenforst für die Wirtschaftsjahre 2019 und 2020. Auch die privaten und körperschaftlichen Waldbesitzer werden infolge des Schadgeschehens mit erhöhten Kosten für Holzernte und -lagerung, Bekämpfung biotischer Schaderreger sowie gesunkenen Preisen im Holzverkauf konfrontiert. Am 14. Dezember 2018 wurde das Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens ,,Beseitigung Schadensfolgen Extremwetterereignisse - Forst" mit einem Gesamtvolumen von 39.432,0 TEUR erlassen. Die Mittel sollen der Finanzierung der sich abzeichnenden Deckungslücke im Staatsbetrieb Sachsenforst einerseits und der Förderung der Mehrkosten für private und körperschaftliche Waldbesitzer im Rahmen erforderlicher waldsch utzwirksamer Maßnah men andererseits d ienen. Frage 1: Wer zahlt die Mittel aus dem Fonds an die Empfänger? Für den Staatsbetrieb Sachsenforst erfolgt die Auszahlung durch die Hauptkasse des Freistaates Sachsen auf Veranlassung des SMUL. Die Auszahlung an private und körperschaftliche Waldbesitzer erfolgt durch die Sächsische Aufbaubank (SAB). Frage 2: Gibt es bereits eine Ven¡valtungsvorschrift zum Zweck und zur Verwaltung des Fonds, bzw. wann wird es eine entsprechende Verwaltungsvorschrift geben? Der Erlass einer Ven¡¡altungsvorschrift nach $ 2 Absatz 2 des Gesetzes ist nicht beabsichtigt . Freistaat SACHSEN Seite 2 von 4 STAATSMINISTERìUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Wie ist das Verfahren und wo liegen welche Verantwortlichkeiten? Folgende Verfahren und Verantwortlichkeiten bestehen in Abhängigkeit der Waldeigentumsart : Auszahlunoen an den Staatsbetrieb Sachsenforst Der Staatsbetrieb Sachsenforst ermittelt unter Beachtung . der Mindereinnahmen aus dem Holzverkauf, . der Mehrausgaben für Übenruachung und Bekämpfung des Borkenkäfers und anderer biotischer Schaderreger, . der Mehrausgaben für Nachbesserungen bei Waldumbaumaßnahmen und . des tatsächlichen Zahlungsmittelbedarfs für die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes monatlich die erforderliche Höhe der lnanspruchnahme von Mitteln aus dem Sondervermögen . Diese werden per Rechnungsstellung an das SMUL abgerufen. Die Mittelauszahlung wird nach Prüfung durch das SMUL angeordnet. Entsprechend $ 7 des Gesetzes erstattet das SMUL als Fondsvenrualter dem Haushalts - und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages halbjährlich einen sachlichen und zahlenmäßigen Bericht zum Stand des Fondsvolumens. Auszahlunqen an den Privat- und Körperschaftswald Die für den Privat- und Körperschaftswald vorgesehenen Mittel werden als Ko-Finanzierung nach der Förderrichtlinie Wald- und Forstwirtschaft 2014 (RL WuF12014) bewilligt. Bewilligungsstelle ist der Staatsbetrieb Sachsenforst, Referat Forstförderung. Ausgezahlt werden die Mittel durch die SAB. Die Refinanzierung der Ausgaben der SAB erfolgt durch das SMUL. Frage 4: Sind bereits Auszahlungen erfolgt und wenn ja, in welcher Höhe, an wen und wofür genau? Es sind bisher keine Auszahlungen erfolgt. Frage 5: Wieviel Waldfläche in Sachsen ist in privatem Eigentum, wieviel Waldfläche ist kommunales Eigentum, wieviel Waldfläche gehört dem Freistaat , wieviel Waldfläche befindet sich in kirchlichem Eigentum? (Bitte in Hektar und prozentual angeben) Die Waldflächenanteile der Waldeigentumsarten werden in nachfolgender Tabelle dargestellt. Die Zahlen entsprechen der Waldflächenstatistik zum 1. Januar 2018. Seite 3 von 4 'îäl'ilili'åi-,]ä l ffi iXëiisuN LANDWIRTSCHAFT ¡ V ndlichen Grüßen Thomas Schmidt Eigentumsart Waldflächein Hektar Waldflächenanteil in Prozent Privatwald 231.513,6 44,5 Körperschaftswald 42.598,5 8,2 Kirchenwald 10.422,Q 2,0 Landeswald 205.319,5 39,5 andere (Bundeswald, Treuhandrestwald ) 30.357,9 5,8 alle Eigentumsarten 520.210,5 100,0 Seite 4 von 4 2019-04-10T10:40:46+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes