STAATSMINISTERIUNI DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17018 Thema: neu ernannte Beamtinnen und Beamte im Jahr 2018 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Beamtenverhältnisse wurden im Jahr 2018 begründet? Frage 2: Wie verteilen sich die neu ernannten Beamtinnen und Beamten auf die jeweiligen Besoldungsgruppen der unterschiedlichen Besoldungsordnungen ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Es wird auf die Anlage venNiesen. Der Begriff „neu ernannte Beamtinnen und Beamte“ wurde im Sinne der Begründung eines Beamtenverhältnisses (Einstellung) gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) und § 25 Sächsisches Beamtengesetz (SächsBG) ausgelegt. Einstellungen in ein (Führungs-)Beamtenverhältnis auf Probe gemäß § 8 Abs. 1 SächsBG wurden nur berücksichtigt, wenn sich die Beamten im Zeitpunkt der Einstellung nicht bereits in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit befunden haben (ng. § 8 Abs. 6 Satz 2 SächsBG). Die erforderliche Zuordnung der Beamten zu den jeweiligen Besoldungsgruppen richtet sich — außer bei den Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst — nach dem im Zuge der Einstellung verliehenen Amt. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1-1 0513/68/30 Dresden, 10. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen rnit den Straßen— bahnlinien 3. 6, 7, B, 13 Besucherparkpläue: Bitte beim Empfang Wilhelm— Buck-Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMlNiSTERiUMDES lNNERN Ergänzend wird auf Folgendes hingewiesen: Die Reaktivierung von Beamten, die sich zuvor im Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit befanden, wurde nicht berücksichtigt, da diese nicht als Neuernennungen im Sinne der Begründung eines neuen Beamtenverhältnisses gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG und § 25 SächsBG angesehen werden. Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz wurde aufgrund des Wortlauts der Kleinen Anfrage die Begründung von Richterverhältnissen ebenfalls außer Acht gelassen. Sofern aus einem Richterverhältnis heraus eine Ernennung als Beamter auf Lebenszeit (z. B. als Staatsanwalt) erfolgte, wurden diese Fälle in die tabellarische Darstellung unter der Besoldungsordnung R aufgenommen. M" ndlichen Grüßen } / o.“ rof. Dr. Roland Wöller Anlage Seite 2 von 2 Anlage zu Drs.-Nr. 6/17018 Besoldu sordnu A 4 6 7 7 Umwandlu zum BaP 8 9 LG 2 9 LG 2 Umwandlu zum BaP 10 11 12 13 14 15 Besoldu sordnu B B 2 Besoldu nu R R 1 Besoldu sordnu W 1 2 3 wän‘er/Referendare rter LG 1.2 rter LG 2.1 eferendare LG 2.2 ESAMT BaP = Beamte auf Probe 2019-04-10T12:39:52+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes