STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6I17022 Thema: Anschaffung und Anwendung von polizeilicher Vorhersagesoftware (,,Precobs“) — Nachfrage zu Drs 6I14089 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die Dresdner Morgenpost berichtete am 9. März 2019, dass ab dem 15. März 2019 ein Pilotprojekt zur VenNendung von Vorhersagesoftware starte.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit nutzen welchen Behörden des Freistaates Sachsen ab welchem Zeitpunkt welche wann und aus welchem Haushaltstitel zu welchen Kosten angeschaffte Softwareanwendungen zur polizeilichen Vorhersage von Straftaten? Frage 3: Wie ist das Pilotprojekt konkret konzipiert, insbesondere inwieweit wird es wissenschaftlich begleitet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 3: Die Polizeidirektion Leipzig führt seit dem 15. März 2019 ein Pilotprojekt „Predictive Policing“ im Ballungsraum Leipzig durch. Ziele sind die Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls sowie die Erprobung von Analysesoftware zu diesem Zweck. Dem Start des Pilotprojektes ist eine mehrmonatige Planungsphase unter Federführung des Landeskriminalamtes Sachsen vorausgegangen. lm Ergebnis hat sich die sächsische Polizei für die Software „Precobs“ entschieden . Diese wird bereits durch die Polizeien der Bundesländer Bayern und Baden-Württemberg genutzt. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/65 Dresden, 10. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des lnnern VWIheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES INNERN Am 10. Dezember 2018 wurde beim Unternehmen Institut Prognosetechnik Vertriebs GmbH die Pilotierung der Softwarelösung „Precobs" beauftragt. Die Kosten dafür belaufen sich auf insgesamt 101.150,00 EUR. Hiervon sind im Jahr 2018 finanzielle Mittel in Höhe von 53.550,00 EUR abgeflossen. Die restliche Summe in Höhe von 47.600,00 EUR wird nach Abschluss der Pilotierung im Jahr 2019 fällig. Die Finanzierung erfolgt aus Kapitel 03 20 Titel 812 99. Das Pilotprojekt hat eine Laufzeit von einem Jahr. Daran schließt sich eine Wirksamkeitsanalyse unter Federführung der Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) an. Frage 2: Welche Schlussfolgerungen wurden aus den durch Beh6rden des Freistaates Sachsen eingeholten Erkenntnissen über die Nutzung von und den Umgang mit Vorhersagesoftware von anderen Behörden, Softwareanbietern oder Dritten insbesondere zur konkreten Ausgestaltung des Pilotprojekts gezogen? Vorhersagesoftware im Sinne des Predictive—Policing-Ansatzes setzen gegenwärtig fünf Bundesländer in der Alltagsorganisation und zwei weitere Länder im Rahmen eines Testlaufs ein. Ein Bundesland befasst sich mit dem Thema im Rahmen der Grundlagenforschung . Die dabei gesammelten Erfahrungen lassen erkennen, dass aus „Predictive Policing“ abgeleitete Strategien und Maßnahmen das polizeiliche Handeln effektiver machen können. Der Schwerpunkt dieser Methode liegt in Deutschland gegenwärtig auf dem Deliktsbereich „Wohnungseinbruchdiebstahl". Der mit dem sächsischen Pilotprojekt avisierte Nutzen liegt demnach in - der Erkennung von Gebieten, in denen gleichgelager‘te Wohnungseinbruchdiebstähle zu enNarTen sind, — einer diesbezüglich zielgerichteten Einsatzplanung, - der Feststellung potenzieller Tatverdächtiger in den Prognosegebieten sowie — irn messbaren Zurückdrängen des Wohnungseinbruchdiebstahls. Frage 4: lnwieweit und mit welchen Ergebnis wurde wann eine Abstimmung mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten herbeigeführt? Der Sächsische Datenschutzbeauftragte wurde am 4. Mai 2018 über das Pilotprojet informiert. Am 8. Februar 2019 fand eine gemeinsame Besprechung zwischen seinem Vertreter, dem Staatsministerium des Innern, dem Landeskriminalamt Sachsen sowie der Polizeidirektion Leipzig statt. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat der Pilotierung zugestimmt und wird über das Ergebnis derWirksamkeitsanalyse unterrichtet. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Frage 5: Welche personenbezogenen Daten werden bei der Anwendung der Vorhersagesoftware auf welcher Rechtsgrundlage erhoben, genutzt und von welcher Stelle an welche Stelle übermittelt? Es werden keine personenbezogenen Daten verwendet. Mit freundlichen Grüßen W1 (A Prof. Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-04-10T12:40:39+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes