SÀCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELÎ UND LANDWIRTSCHAFT Postfach10 05 10 | 0'1076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul. sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 13. Mär22019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Dresden, 09.0Y. ìo /9 Kle-ine Anfrage der Ab.geordneten Katja Meier (BUNDNTS 90/DrE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6117024 Thema: Mühlgraben Taubenheim (Landkreis Meißen) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lrr Jahr 2016 wurde bekannt, dass die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt den seit über 500 Jahren bestehenden Mühlgraben ausim Ortsteil Taubenheim stillzulegen. Eine gegründete regionale Bürgerinitiative erklärte sich daraufhin bereit den Pflegeaufwand für dieses Bauwerk zu übernehmen, um d¡esen zu erhalten. Trotz zahlre ¡cher Gespräche und Briefwechsel mit den beteiligten Behörden wurde der Zufluss des Mühlgrabens aus der ,,Kleinen Triebisch" im Sommer 201 7 verschlossen. Als Grund für den Verschluss des Mühlgrabens wurde eine fehlende wasserrechtliche Erlaubnis für den 500 Jahre alten Mühlgraben genannt. Seitdem ist der Mühlgraben ausgetrocknet und ¡n Teilen auch schon zugeschüttet worden. Die Bürgerinitiative stellte im Januar 2019 ihre Arbeit ein, da e¡n Neubetrieb des Mühlgrabens für sie nur mit unverhältnismäßig hohem finanziellen, bürokratischen und technischen Aufwand möglich wäre, ein Erhalt des Mühlgrabensjedoch mit wesentlich weniger Aufwand möglich gewesen wäre. Der Mühlgraben hatte in jüngster Zeit keinerlei wirtschaftliche Funktion, er hatte sich zu einem kleinen Fließgewässer mit großem ökologischen Wert entwickelt, durch dessen Stilllegung ein wertvolles Feuchtbiotop zerstört worden ist." s¡mu1+ ohzo¡{ntriilù¿tto dártórd.¡ Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinwe¡se zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsminister¡- um für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung auf www.smul.sachsen.de Seite 1 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aufgrund welcher konkreten Rechtsvorschriften und auf wessen Betreiben wurde der Mühlgraben stillgelegt? Der künstlich angelegte Mühlgraben konnte nur über einen Aufstau der Kleinen Triebisch mittels Wehranlage und Ausleitung gespeist werden. Der Rückbau der Wehranlage wurde gemäß $ 26 Absatz 1 Satz 1 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) auf Antrag der Gemeinde Klipphausen von der zuständigen unteren Wasserbehörde (Landratsamt Meißen) genehmigt, nachdem die Wehranlage bereits durch das Hochwasser im Jahr 2002 stark geschädigt und durch das Hochwasser im Jahr 2013 fast vollständig zerstört worden war. lm Rahmen des Genehmigungsverfahrens waren die Bewirtschaftungsziele nach SS 27 bis 31 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zu beachten und es wurden die Verpflichtungen zur Wiederherstellung der Durchgängigkeit im Sinne des $ 34 WHG bei zerstörten Stauanlagen ohne bestehende wasserrechtliche Befugnis (hier: Aufstauen und Ausleiten von Wasser aus der Kleinen Triebisch) und zur Wiederherstellung des früheren Zustandes im Rahmen der wassenruirtschaftlichen Ordnung im Sinne des $ 12 Absatz I Ziffer 1b) SächsWG geprüft. Die Entscheidung der zuständigen unteren Wasserbehörde zur Genehmigung der Beseitigung der Wehranlage und zur Wiederherstellung des früheren Zustandes der Kleinen Triebisch erfolgte unter Berücksichtigung ökologischer einschließlich naturschutzrechtlicher, denkmalschutzrechtlicher und archäologischer Belange sowie der Abwägung privater lnteressen (lnteressengemeinschaft zum Erhalt des Mühlgrabens Taubenheim) und Allgemeinwohlbelange (insbesondere Hochwasserschutzgründe ). Frage 2: Welche rechtlichen Möglichkeiten des Bestandsschutzes und zum Erhalt des 500 jährigen Mühlgrabens gab es und inwiefern wurden diese vor der Stilllegung durch wen geprüft? Einen wasserrechtlichen Bestandsschutz zum Erhalt eines vor 500 Jahren künstlich angelegten Mühlgrabens gibt es nicht. Es könnte allenfalls ein Wasserrecht bezüglich des Aufstaus der Kleinen Triebisch und der Ausleitung von Wasser in den künstlich angelegten Mühlgraben aufgrund eines alten Rechtes oder einer alten Befugnis gemäß S 20 WHG in Verbindung mit S 14 SächsWG bestehen. Ob ein altes Recht beziehungsweise eine alte Befugnis für den Betrieb der Wehranlage, das Ableiten von Wasser aus der Kleinen Triebisch und damit faktisch für die Speisung des Mühlgrabens vorliegt, wurde von der zuständigen unteren Wasserbehörde im Rahmen der Genehmigung für den Rückbau der Wehranlage gemäß $ 26 SächsWG geprüft. Seite 2 von 4 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Nach Feststellung der zuständigen unteren Wasserbehörde ist die Gemeinde Klipphausen Rechtsnachfolger desjenigen, der diesen Mühlgraben angelegt hat. Voraussetzung fur das Bestehen beziehungsweise die Fortgeltung eines alten Rechts oder einer alten Befugnis wäre gemäß S 21 Abs. 2 Satz2 WHG, g 16 Abs.2 WHG a.F.1, $ 105a SächsWG a. F. in Verbindung mit der Öffentlichen Aufforderung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Anmeldung alter Rechte und Befugnisse vom 16. November 2001 zum einen deren rechtzeitige Anmeldung bis spätestens 27. Dezember 2OQ4 bei dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium . Zum anderen müssten die materiellen Voraussetzungen für das Fortbestehen vorliegen. Die Nichtanmeldung hat das Erlöschen des alten Rechts beziehungsweise der alten Befugnis spätestens zehn Jahre nach Ablauf der vorgenannten Aufforderung zur Folge. Diese Anmeldung ist im vorliegenden Fall nicht erfolgt. Frage 3: Wie wurde die ökologische Wertigkeit des Mühlgrabens durch die Untere Naturschutzbehörde beurteilt und inwiefern wurde mit welchem Ergebnis eine Stellungnahme/Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zur Trockenlegung des Biotop,,Mühlgraben Taubenheim" eingeholt (Bitte als Anhang der Antwort hinzufügen) und welche Auflagen wurden in diesem Zusammenhang durch die Untere Naturschutzbehörde erteilt, um den Verlust von Lebensraum an anderer Stelle auszugleichen? Die naturschutzfachliche Bedeutung des Mühlgrabens als Biotop wurde nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass dieser ein künstliches Gewässer darstellt, welches zahlreichen unterschiedlichen Nutzungsansprüchen ausgesetzt ist, und dass die von dessen Ufer ausgehenden anthropogenen Störungen gerade das Entstehen wertvoller Biozönosen nicht ermöglichen, als nachrangig gegenüber den durch den Rückbau zu envartenden Aufwertungseffekten am Hauptgewässer der Kleinen Triebisch bewertet. Die Kleine Triebisch ist durch den Rückbau der Anlage zum Aufstau (Wehr) nunmehr in ihrer gesamten Fließstrecke innerhalb des Landkreises Meißen frei von vergleichbaren,die Migration aquatischer Lebensformen behindernden beziehungsweise verhindernden Querbauwerken. Dies stellt einen Grad an Natürlichkeit dar, über den nur wenige vergleichbare Gewässer verfügen. Diese Einschätzung wurde von der unteren Naturschutzbehörde (UNB) in mehreren Vor-Ort-Terminen vorgetragen und auch protokolliert, sodass sich eine gesonderte schriftliche Stellungnahme der UNB zur wasserrechtlichen Entscheidung, die von der UNB mitgezeichnet wurde, erübrigt. lm Ergebnis dieser Güterabwägung ergab sich kein Ausgleichsbedarf. Die wasserrechtliche Entscheidung zum Rückbau der Wehres und der Wiederherstellung der Durchgängigkeit erging daher ohne naturschutzrechtliche Auflagen. 1 Wasserhaushaltsgesetz in der am 28. Februar 2010 geltenden Fassung Seite 3 von 4 STAATSMìNISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 4: Welche Auswirkungen hatte die Trockenlegung des Mühlgrabens auf die biologische Vielfalt von Flora und Fauna im Bereich des Mühlgrabens aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde? Die Deaktivierung des Mühlgrabens hat sicherlich zu Verschiebungen der Artenzusammensetzung geführt. Vom Vorhandensein eíner artenreichen Biozönose im ehemaligen Mühlgraben war jedoch nicht auszugehen, da sowohl die Gewässerstruktur (Ufer, Sohle, Fließgeschwindigkeit, Strömungsprofil, fehlende Varianz) als auch die Störungen der Wasserführung dies nicht vermuten ließen. Darüber hinaus lagen für die Existenz gesetzlich geschützter Arten im beziehungsweise am Mühlgraben weder An haltspu nkte noch belastbare Kartierun gen vor. Frage 5: Wie hoch waren die Kosten für die Stilllegung des Mühlgrabens und inwieweit wurden dafür welche Fördergelder des Freistaates, insbesondere jene im Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung 2013 in welcher Höhe eingesetzt? lm Rahmen der Hochwasserschadensbeseitigung im Jahr 2013 wurde von der Gemeinde Klipphausen die Komplexmaßnahme "lnstandsetzung lS Mühlgraben und Dorfbach (OL Scharre)" im Ortsteil Taubenheim beantragt (lD 656). Hierfür wurde ein Zuwendungsbescheid am 24. Juli 2015 nach der Richtlinie Hochwasserschäden 2013 Teil D - Aufbauhilfe für Träger öffentlicher lnfrastruktur in Höhe von 177.999,62 Euro (100 Prozent Fördersatz) seitens der Sächsischen Aufbaubank erlassen. freund en Grüßen Thomas Schmidt Seite 4 von 4 2019-04-04T13:16:32+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes