STAATSMINISTERiUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17028 Thema: Umgang mit Schutzbedürftigen nach EU-Aufnahmerichtlinie Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „lm novellierten Flüchtlingsaufnahmegesetz (Drs 6/15549) wird auf die in der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33) vorgesehenen Mechanismen zur Erkennung von Bedarfen schutzbedürftiger Personen nach Artikel 21 Aufnahme-RL und festgestellte Unterstützungsbedarfe in keiner Silbe eingegangen. Die Aufnahme-RL gilt allerdings unmittelbar, der Freistaat ist trotz Untätigkeit des Bundes verpflichtet hier zu handeln.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Bedarfe besonders schutzbedürftiger Personen (laut Aufnahme -RL sowie LGBTIQ) sieht die Staatsregierung in den EAE sowie den Ankerzentren? Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den AnkER- Zentren pm um besondere oder neu geschaffene Aufnahmeeinrichtungen handelt. Die AnkER—Zentren bündeln Kompetenzen von Bund, Ländern und Kommunen unter einem Dach, um die Asylverfahren noch effizienter und sicherer zu gestalten. Im Freistaat Sachsen existiert derzeit nur das Modell- AnkER-Zentrum in Dresden. Die Frage wird daher in Bezug auf die Aufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen (AE) und den administrativen Teil (Registrierung, Asylantragstellung . Gesundheitsuntersuchung) des ModeII-AnkER-Zentrums Dresden beantwortet. Besonderer Fürsorge in den AE bedürfen Frauen und Kinder, insbesondere auch allein reisende Frauen und Schwangere. Weiterhin haben auch schutzbedürftige Personenkreise wie LGBTlQ-Menschen, Menschen mit Behinderung, pflegebedürftige Menschen oder traumatisierte Personen ei— FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/72 Dresden. 11. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilheim—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen_de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkpiätze: Bitte beim Empfang Wilheim-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN nen Anspruch auf Fürsorge, sofern besonderer Bedarf identifiziert wird. Die Zugehörigkeit zu sonstigen Minderheiten, soweit die Zugehörigkeit zu einer solchen bekannt gegeben wurde, kann ebenfalls eine besondere Schutzbedürftigkeit begründen. Unbegleitete Minderjährige zählen ebenfalls zu besonders schutzbedürftigen Personen, fallen jedoch in die Zuständigkeit der Jugendämter der Kreisfreien Städte und Landkreise. Um der besonderen Schutzbedürftigkeit des 0. g. Personenkreises gerecht werden zu können, sind zum einen präventive bauliche Maßnahmen (2. B. Barrierefreiheit der Einrichtungen , Möglichkeiten der Schaffung räumlicher Abtrennungen, Steuerung der Belegung [Familien, Einzelreisende, schutzbedürftige Minderheiten, Trennung bestimmter Nationen zum Schutz voreinander] etc.) angezeigt. Zum anderen sind von den Betreibern der AE bestimmte Konzepte/Angebote (z. B. sozialpädagogische Sprechstunden) zu erbringen. Außerdem können über Mitarbeiter der durch die Landesdirektion Sachsen vor Ort beschäftigten Wachschutzunternehmen gezielte Schutzmaßnahmen zum Schutz einzelner Personen, einzelner Gruppen oder einzelner Bereiche (siehe oben) umgesetzt werden. Der administrative Teil des AnkER-Zentrums Dresden ist interimistisch im Objekt Bre— mer Straße in Dresden untergebracht. Eine behindertengerechte Erschließung dieser Liegenschaft ist aktuell nur teilweise gegeben. Im Laufe des ersten Halbjahres 2019 werden bauliche Maßnahmen durchgeführt, um die behindertengerechte Erschließung des Objekts zu verbessern. Frage 2: Wie werden die Bedarfe besonders schutzbedürftiger Personen nach 1. in den EAE und Ankerzentren sichergestellt, insbesondere in Bezug auf geschützte Unterbringung ? Die entsprechenden Personen werden bereits bei der Aufnahme in die AE nach Möglichkeit speziellen und geschützten Wohnbereichen zugeteilt. Somit wird eine räumliche Trennung allein reisender Frauen und Familien von allein reisenden Männern erreicht. LGBTIQ-Menschen können im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten bspw. Einzelzimmer erhalten, Behinderte werden nach Möglichkeit in Erdgeschosszimmern mit barrie— refreien Bädern untergebracht. Zudem wird aktuell eine Einrichtung speziell für schutzbedürftige Frauen vorgehalten, eine weitere existiert für besonders pflegebedürftige Menschen. Als AE-interne Beschwerde- und Anlaufstelle für den o. g. Personenkreis finden regel— mäßig streng vertrauliche Sprechstunden sozialpädagogischer Fachkräfte statt. Hier können sich schutzbedürftige Personen den speziell ausgebildeten Pädagogen anvertrauen . Weiterhin werden von Hebammen, Psychologen oder externen Vereinen (z. B. CSD, KOBRAnet, Saida International) Beratungs- und Hilfsangebote unterbreitet. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 3: Plant die Staatsregierung weitere Maßnahmen um die in Frage 2 genannte Bedarfssicherstellung zu erweitern? Derzeit sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich und daher nicht geplant. Frage 4: Inwieweit wurdelwird das Gewaltschutzkonzept auf alle Gruppen schutzbedürftiger Personen nach Aufnahme-RL ausgeweitet, welche weitergehenden Maßnahmen wurden ergriffen und welche fachlich versierten Partner*innen wurden hierfür eingebunden? Die in Artikel 21 der EU—Aufnahmerichtlinie (2013/33) beschriebene Gesamtheit der schutzbedürftigen Personen ist im Gewaltschutzkonzept des Freistaates Sachsen als Risikogruppe erfasst und deren Unterbringung in den AE dementsprechend geregelt. Das Gewaltschutzkonzept des Freistaates Sachsen wurde vom Staatsministerium des Innern erarbeitet und wird von der Landesdirektion Sachsen in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Betreibern der AE sowie den entsprechenden Wachschutzdienstleis— tern umgesetzt. Mi dlichen Grüßen . Dr. oland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-04-11T12:26:34+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes