STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17029 Thema: Vorfälle beim Spiel des Chemnitzer FC am 09. März 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Im Rahmen des Fussballspiels Chemnitzer FC gegen die VSG Altglienicke am Samstag, 09. März 2019 in Chemnitz wurde vom Stadionsprecher des CFC zu einer Schweigeminute für den verstorbenen Neonazi Thomas H. aufgerufen. Fans hielten schwarze Transparente und zündeten Pyrotechnik. Zudem wurde auf der Stadion-Anzeigetafel ein Bild des Neonazis gezeigt. Im Nachgang zu diesen Ereignissen gab es massive Kritik am Agieren des Vereins und eine medial geführte Auseinandersetzung zwischen CFC und Polizei. In der Freien Presse vom 10.3.2019 heißt es seitens der CFC-Spitze: ‚man [sei] einem Wunsch von Fans und Hinterbliebenen nachgekommen, gemeinsame Trauer zu ermöglichen. Dies sei in Übereinstimmung mit Abwägungen, die von den Sicherheitsbehörden getroffen worden waren‘. Weiter heißt es: ‚Die Chemnitzer Polizeisprecherin Jana Ulbricht indes verwahrte sich prompt vor der Lesart, die Polizei habe das Vorgehen des Vereins gut geheißen. ‚Es sind vielmehr Bedenken von uns geäußert worden. Aber wir haben auch keine Möglichkeit, das zu verbieten. Es gibt keine strafrechtliche Relevanz ‘.(https:I/www.freiepresse.delchemnitzlnazigedenken-imchemnitzer -stadion-artikel10465284)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Gefahrenprognose gab es in Bezug auf das Spiel des Chemnitzer FC am 09.3.2019, vor allem auch im Hinblick auf Reaktionen auf den Tod des Neonazis Thomas H.? Das Spiel wurde aus polizeilicher Sicht dahingehend bewertet, dass Störungen im Verlauf nicht auszuschließen waren. Aus diesem Grund wurden poli— zeiliche Einsatzmaßnahmen vorbereitet. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/66 Dresden, 11. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm—Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Welche Absprachen gab es zwischen Verein und Polizei? Welche ,,Bedenken“ sind von der Polizei gegenüber dem Verein geäußert worden? Es wird auf die Antworten der Staatsregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6117009 verwiesen. Frage 3: Gegen wie viele Personen wurden im Kontext des Fussballspiels sowie An- und Abreise aus welchen wesentlichen Gründen Strafverfahren oder Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet? (bitte nach Tatvorwurf, Tatort, Deliktsgruppe, politischer Einordnung aufschlüsseln) Es wurden aus den nachfolgenden wesentlichen Gründen Straf— und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet: - Nötigung zum Nachteil des Veranstaltungsleiters des Chemnitzer FC, - Verstoß gegen das Sächsische Versammlungsgesetz durch Vermummung im Stadion , - gefährliche Körperverletzung in Verbindung mit einem Verstoß gegen die Sächsische Versammlungsstättenverordnung durch das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion. Sämtliche eingeleitete Verfahren richten sich derzeit gegen unbekannte Tatverdächtige . Hierbei wird bei den im Stadion festgestellten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten derzeit von 24 Beteiligten ausgegangen. Sie werden der Politisch motivierten Kriminali— tät —rechts- zugeordnet. Die Ermittlungen dazu dauern noch an. Frage 4: In welchem Umfang haben an dem Spiel und den Trauerbekundungen Personen teilgenommen, die welchen Bestrebungen der extremen Rechten! Neonaziszene oderlund die als Fußballfans der „Kategorie B" und „C“ undl oder „Gewalttäter Sport" bekannt sind? (bitte Zahl, Name der Organisation] des Zusammenschlusses und Zuordnung zu welchen Fußballfanszenen aufführen) Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über die Anzahl der nach Chemnitz angereisten Hooligans und Neonazis? Es wird auf Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/17009 ven/viesen. ndlichen Grüßen%11land Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-04-11T12:26:00+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes