SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Rico Gebhardt (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17030 Thema: „Entnahmen" des Staatsministeriums der Finanzen aus dem Garantiefonds Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen ist folgende Vorbemerkung vorangestellt: „In der Unterrichtung durch das Staatsministerium der Finanzen mit dem Titel: Bericht über den Vollzug des Garantiefondsgesetzes gemäß § 5 Absatz 7 Sächsisches Garantiefondsgesetz, Jahresbericht 2018 (Drs. 6/ 16162) teilt der Sächsische Staatsminister der Finanzen dem Sächsischen Landtag auf Seite 2 das Folgende mit: ,Im vierten Quartal 2018 wurden aus dem Garantiefonds nach§ 3 Abs. 3 SächsGaFoG 965 Mio. Euro für Zukunftsinvestitionen und zur Haushaltsvorsorge entnommen ."' Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Zu welchem konkreten Zeitpunkt, in welcher konkreten Weise, auf wessen Veranlassung und auf der Grundlage welcher konkreten Entscheidung wurden durch wen „aus dem Garantiefonds nach § 3 Abs. 3 SächsGaFoG 965 Mio. Euro [ ... ] entnommen "? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/21-H132211841189- 2019/15475 Dresden, ~ . April 2019 MACH •--· WAS - WICHTIGES Arbeiten im Öffentlichen Dienst Sachsen l.ertifikat seit 2013 aud1t oerutunofil-illle Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 40000 Telefax +49 351 564 40009 minister@smf.sachsen.de' www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. 'Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.htrnl vermerkten VoraussetzunQen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Frage 2: In welcher Weise, in welcher Höhe und zugunsten welcher konkreten Einzelpläne und Haushaltspositionen des Doppelhaushaltes 2017/2018 ist der nach Frage 1 „entnommene" Gesamtbetrag der genannten „Entnahmen " an den Staatshaushalt zurückgeführt worden? (Bitte aufgeschlüsselt , nach den jeweiligen Einzelplänen, Haushaltspositionen und Haushaltstiteln des Doppelhaushaltes 2017/2018, denen die Mittel in Höhe von 985 Mio. Euro ganz oder teilweise zurückgeführt worden sind, darstellen.) zusammengefasste Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Entnahmen aus dem Garantiefonds erfolgten gemäß § 3 Abs. 3 SächsGaFoG, nachdem sich zeigte, dass im Ergebnis des erfolgten Portfolioverkaufes im Jahr 2018 ein Betrag von 965 Mio. EUR für die Aufgaben des Garantiefonds nicht mehr benötigt werden. Grundlage für die Verwendung sind die Beschlüsse des Haushalts - und Finanzausschusses bzw. des Sächsischen Landtages im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2019/2020. Diese Beschlüsse beinhalten u. a. die Errichtung eines Breitbandfonds (Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2019/2020) und die Aufstockung des Zukunftssicherungsfonds (Artikel 3 des Haushaltsbegleitgesetzes 2019/2020). Die konkrete Entnahme in Höhe von 965 Mio. EUR wurden mit einer Buchung der Hauptkasse des Freistaates Sachsen vom 4. Dezember 2018 an den Haushalt des Freistaates Sachsen abgeführt (Einnahmetitel 15 10/214 01); die Buchung erfolgte aufgrund einer Anordnung vom 27. November 2018 durch das für den Garantiefonds zuständige Referat des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen (SMF). Die Mehreinnahme 2018 i. H. v. 965 Mio. EUR bei der Haushaltsstelle 15 10/214 01 ermöglichte die Deckung nachstehender Mehrausgaben 2018, die in engem Zusammenhang mit den genannten Gesetzesbeschlüssen stehen: Seite 2 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN - 300 Mio. EUR Zuführungen an den „Breitbandfonds Sachsen" (apl. Haushaltsstelle 07 03/884 02), - 300 Mio. EUR Zuführungen an die Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage (Haushaltsstelle 15 10/919 01 ), - 365 Mio. EUR Zuführungen an das Sondervermögen „Zukunftssicherungsfonds Sachsen" (Haushaltsstelle 15 03/916 02). Frage 3: Inwieweit ist der Sächsische Landtag oder der Haushalts- und Finanzausschuss an dieser/diesen sowohl außer- wie auch überplanmäßigen Ausgabe/n („Entnahme" aus dem Garantiefonds) zur Wahrung des Budgetrechts des Parlaments nach den dafür geltenden verfassungs-, haushaltsrechtlichen und anderen gesetzlichen Bestimmungen beteiligt worden? Das SMF als Verwalter des Garantiefonds ist nach dem vom Sächsischen Landtag beschlossenen Sächsischen Garantiefondsgesetz (§ 3 Abs. 3 SächsGaFoG) gesetzlich ermächtigt, vorab Rückführungen an den Staatshaushalt zu leisten, soweit dadurch die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Fonds nicht gefährdet wird . Der Haushaltsund Finanzausschuss des Sächsischen Landtages wurde über die Entnahme und Verwendung der 965 Mio. EUR vorab u. a. mit Schreiben vom 9. Oktober 2018 sowie im Nachgang mit Schreiben vom 10. Dezember 2018 durch das SMF informiert. Die in der Antwort zu Frage 2 genannten Zuführungen basieren auf folgenden gesetzlichen Grundlagen, die gleichzeitig eine wesentliche Grundlage des Doppelhaushaltes 2019/2020 sind und auch im Haushalts- und Finanzausschuss intensiv beraten wurden: - Zuführungen an den „Breitbandfonds Sachsen" § 4 Abs. 1 Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Breitbandfonds Sachsen" i. V. m. § 37 SäHO, - Zuführungen an die Kassenverstärkungs- und Haushaltsausgleichsrücklage § 25 Abs. 2 SäHO i. V. m. dem Haushaltsvermerk bei der Haushaltsstelle 15 10/919 01, - Zuführungen an das Sondervermögen „Zukunftssicherungsfonds Sachsen" § 4 Abs. 1 Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Zukunftssicherungsfonds Sachsen" i. V. m. § 37 SäHO. Seite 3 von 4 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Im Übrigen bedarf es auch für die spätere Bindung der Mittel des Zukunftssicherungsfonds Sachsen und des Breitbandfonds Sachsen der Einwilligung des Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages. Frage 4: Auf der Grundlage welcher konkreten Tatsachen, Erkenntnisse, Prüfungen und Gutachten ist sichergestellt, dass durch die vom Staatsministerium der Finanzen mitgeteilte „Entnahme" von 965 Mio. Euro aus dem Garantiefonds auch in Zukunft „die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen des Fonds nicht gefährdet wird"? (Bitte unter Nennung der konkreten Tatsachen, Erkenntnisse sowie Prüfungen und Gutachten und deren Ergebnisse darstellen.) Maßgebliches Kriterium war die auf einen Restbetrag von rund 54,5 Mio. EUR reduzierte Höchstbetragsgarantie im Ergebnis des erfolgten Portfolioverkaufs. Der nach Entnahme verbleibende Restbestand des Garantiefonds in Höhe von rund 71 Mio. EUR deckt somit zum Stand 31 . Dezember 2018 das o. g. verbliebene restliche Garantievolumen sowie alle etwaigen Zahlungsverpflichtungen des Fonds bis zur abschließenden Liquidation der Zweckgesellschaft in vollem Umfang ab. Mit freundl ichen Grüßen l LLM /D~. "Matthias Ha'/ ......, Seite 4 von 4 Freistaat SACHSEN 2019-04-12T11:09:59+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes