Seite 1 von 2 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Rico Gebhardt (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17031 Thema: Ausbau der S 216 zwischen Rothenthal und Rübenau Sehr geehrter Herr Präsident, der Kleinen Anfrage sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Staatsstraße 216 zwischen Rothenthal und Rübenau ist auch infolge der Hochwasserereignisse von 2002 und 2013 in einem desolaten Zustand. Wegen der Böschungserosion bestehen Bedenken, ob die Straße entlang der Natzschung ein erneutes Hochwasserereignis überstehen würde. Auf die extremen Mängel wurde mit Fahrbahnverengungen sowie Geschwindigkeitsreduzierungen reagiert. Die Ortsverbindungsstraße zwischen Olbernhau, Rothenthal, Rübenau, Kühnhaide und Reitzenhain ist nicht zuletzt als Ausweichstrecke im Umleitungsfall wichtig, sodass eine grundhafte Sanierung dringend notwendig ist. In seiner Antwort auf ein Bürgerschreiben teilte Ministerpräsident Michael Kretschmer am 13. August 2018 unter anderem mit: „Einige der Bauwerke der S216 sind zudem Bestandteil des 100-Bauwerke- Programmes des Freistaates. Aufgrund der umweltrelevanten Rahmenbedingungen ist jedoch nach derzeitiger Einschätzung für jedes Ingenieurbauwerk und bei den Felssicherungsmaßnahmen förmliches Baurecht herzustellen, um eine rechtssichere Würdigung zu erreichen. Die Anzahl der zu führenden Planfeststellungsverfahren soll dabei auf möglichst wenige Einzelverfahren beschränkt werden, um das gesamte Verfahren zu beschleunigen. Das SMWA teilte mir mit, dass die LISt GmbH Bereitschaft signalisiert hat, die betreffenden Leistungen für den gesamten Streckenabschnitt zu übernehmen. Die entsprechende Vereinbarung mit dem LASuV soll in jedem Fall noch innerhalb des zweiten Halbjahres 2018 abgeschlossen werden. Dies dürfte auf jeden Fall zur Beschleunigung der weiteren Bearbeitung führen.““ Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-80000 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/81/59-2019/19550 Dresden, 2. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. Seite 2 von 2 Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus der Sicht der Staatsregierung dar? Der Straßenzustand der S 216 ist der Staatsregierung bekannt. Mit Blick auf den Gesamtzustand des Staatsstraßennetzes im Freistaat Sachsen, ist die isolierte Betrachtung eines einzelnen Straßenzuges – im vorliegenden Falle der S 216 zwischen Rothenthal und Rübenau – jedoch nicht zielführend. Zur objektiven Einschätzung der Erhaltungsbedürftigkeit eines Streckenabschnitts, bezogen auf das Gesamtstaatsstraßennetz , wurde mit der „Ausbau- und Erhaltungsstrategie Staatsstraßen 2030“ eine umfassende und einheitliche Bewertungsgrundlage geschaffen. Demnach befindet sich die S 216 innerhalb des Streckenfundus mit vordringlichem Erhaltungsbedarf (Dringlichkeitsklasse 1), ist dort in der Rangreihenfolge jedoch nicht durch einen kurzfristig umsetzbaren Realisierungshorizont gekennzeichnet. Frage 2: Wie ist der Stand der Planfeststellungsverfahren? Ein Antrag auf Planfeststellung wurde noch nicht gestellt, da zunächst die vorgelagerten Planungsstufen zu absolvieren sind, um im Ergebnis die für das Planfeststellungsverfahren erforderliche(n) Genehmigungsplanung(en) aufstellen zu können. Frage 3: Ist die o. g. Ankündigung des Ministerpräsidenten, „in jedem Fall noch innerhalb des zweiten Halbjahres 2018“ eine „entsprechende Vereinbarung “ zur Sanierung zu treffen, eingehalten worden? Falls nicht: Weshalb nicht? Der Dienstleistungsvertrag mit der LISt GmbH wurde im Oktober 2018 geschlossen. Frage 4: Wann ist mit der grundhaften Sanierung der Straße zu rechnen? Die grundhaften Erhaltungsmaßnahmen können erst nach dem Erlangen der baurechtlichen Voraussetzungen (bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss) durchgeführt werden. Ungeachtet dessen erfolgen bis dahin entsprechend Erfordernis und gebotenem Umfang entweder Maßnahmen der baulichen Unterhaltung oder der Straßeninstandsetzung zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage des Abgeordneten Rico Gebhardt (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17031 Thema: Ausbau der S 216 zwischen Rothenthal und Rübenau Sehr geehrter Herr Präsident, der Kleinen Anfrage sind folgende Ausführungen vorangestellt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus der Sicht der Staatsregierung dar? Der Straßenzustand der S 216 ist der Staatsregierung bekannt. Mit Blick auf den Gesamtzustand des Staatsstraßennetzes im Freistaat Sachsen, ist die isolierte Betrachtung eines einzelnen Straßenzuges – im vorliegenden Falle der S 216 zwischen Rothentha... Frage 2: Wie ist der Stand der Planfeststellungsverfahren? Ein Antrag auf Planfeststellung wurde noch nicht gestellt, da zunächst die vorgelagerten Planungsstufen zu absolvieren sind, um im Ergebnis die für das Planfeststellungsverfahren erforderliche(n) Genehmigungsplanung(en) aufstellen zu können. Frage 3: Ist die o. g. Ankündigung des Ministerpräsidenten, „in jedem Fall noch innerhalb des zweiten Halbjahres 2018“ eine „entsprechende Vereinbarung“ zur Sanierung zu treffen, eingehalten worden? Falls nicht: Weshalb nicht? Der Dienstleistungsvertrag mit der LISt GmbH wurde im Oktober 2018 geschlossen. Frage 4: Wann ist mit der grundhaften Sanierung der Straße zu rechnen? Die grundhaften Erhaltungsmaßnahmen können erst nach dem Erlangen der baurechtlichen Voraussetzungen (bestandskräftiger Planfeststellungsbeschluss) durchgeführt werden. Ungeachtet dessen erfolgen bis dahin entsprechend Erfordernis und gebotenem Umfan... Martin Dulig 2019-04-08T10:32:49+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes