Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 291 01 073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜ R WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17038 Thema: Rechtslage bei geplanter Verfüllung Holzberg bei Böhlitz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,In der Petition https:/lwww.openpetition.de/petition/online/boehlitzsagt -nein#petition-main fordert eine Bürgerinitiative die Nicht- Verfüllung des Restloches Holzberg bei Böhlitz (Ortsteil der Gemeinde Thallwitz im Landkreis Leipzig). Sie fordert, den bereits bestehenden Biotopschutz der über 40 Meter hohen Felswände und der angrenzenden Flachwasserzone im Holzberg auf den Status eines Flächennaturdenkmals zu erhöhen. Für den Betrieb wurde am 26. März 1997 ein Sonderbetriebsplan durch das Bergamt Borna zugelassen (Az. 660/97 Gö/No). Das im SBPI zugelassene Verbringen von bergbaulichem Abraum und auch die Verfüllung mit bergbaufremdem Bodenaushub stellt eine betriebsplanpflichtige Tätigkeit nach § 51 Abs. 1 BBergG dar. Nach Angaben der BI ist der Betrieb seit mindestens 10 Jahren nicht mehr aktiv, es finden keinerlei Verfüllungen mehr statt. Jedoch gilt: ,,Dauert eine Unterbrechung eines Betriebes länger als zwei Jahre, ohne dass eine Genehmigung nach § 52 Abs. 1 Satz 2 [BBergG] erteilt wurde, handelt es sich um eine [ ... ] Einstellung des Betriebes. Der Unternehmer hat also gemäß § 53 [BBergG] einen Abschlussbetriebsplan aufzustellen und vorzulegen." (Boldt, Weller, Kühne, von Mäßenhausen (2016): Bundesberggesetz (BBergG). Kommentar, § 55, Rn. 151 ). Oder auch: ,,Wird ein Betrieb ohne zugelassenen Abschlussplan eingestellt [so liegt es wohl hier], ist die Behörde verpflichtet, dem Unternehmer die Einreichung eines Abschlussbetriebsplanes aufzuerlegen" (Boldt, Weller, Kühne, von Mäßenhausen (2016): Bundesberggesetz (BBergG). Kommentar, § 53, Rn. 6). Stattdessen wurde der Betrieb verkauft und der neue Eigentümer, die Kafril-Unternehmensgruppe möchte auf Seite 1 von 4 !!jSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/80/5-2019/19762 Dresden, 1 1. APR. 201,g • , ... ZertHikat seit :J006 audlt befufundfamille Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 o 1099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz • Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm ~ poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SJ\CHsEN Grundlage des 1997er SBPles die Verfüllung mit bergbaufremdem Bodenaushub wieder aufnehmen. Im zu verfüllenden Restloch finden sich offene Felsbildungen (gesetzlich geschützte Biotope) und wohl auch weitere schützenswerte sowie artenschutzrechtlich relevante Habitate und Arten. Durch weitere Verfüllungen würden diese unweigerlich verloren gehen bzw. beeinträchtigt werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welchem Ergebnis wurde durch welche staatliche Stelle a. im Rahmen des jüngsten Eigentumsübergangs des Restloches Holzberg bzw. b. zu welchen weiteren Zeitpunkten geprüft, inwiefern das durch den SBPI aus dem Jahr 1997 genehmigte Einbringen von Abraum und Bodenaushub noch tatsächlich stattfand (bzw. -findet) und insofern eine Unterbrechung eines bergbaulichen Betriebes länger als zwei Jahre ausgeschlossen werden kann und was sind ggf. Anzeichen dafür? Dass seit 2007 keine Einlagerung von Stoffen in das Restloch erfolgte, ergab sich aus Anzeigen des Bergbauunternehmers gegenüber dem Sächsischen Oberbergamt (OBA) am 9. Februar 2007 und am 12. Dezember 2011. Dies war auch das Ergebnis von Kontrollen der Bergbehörde am 16. September 2008, 23. Juli 2009, 17. November 2009, 19. Februar 2010, 07. April 2010, 28. Juni 2010, 10. August 2011, 03. Juli 2012, 03.Juni 2014, 12. Mai 2016, 18. Oktober 2017, 15. August 2018 und 22. Oktober 2018. Im Rahmen des Eigentümerübergangs erfolgte keine Prüfung, da es sich dabei um einen privatrechtlichen Akt ohne Beteiligung der Bergbehörden handelt. Die erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit wurden und werden vom jeweiligen Bergbauunternehmer kontinuierlich durchgeführt; damit liegt eine Unterbrechung der Betriebsführung gemäß § 52 Absatz 1 Satz 2 Bundesberggesetz (BBergG) nicht vor. Mit Bescheid vom 25. Januar 2018 wurde die Änderung des Sonderbetriebsplans (SBP) aus Anlass des Unternehmerwechsels durch das OBA zugelassen . Bis dahin war das Steinbruchrestloch Holzberg ein Betriebsteil des ununterbrochen betriebenen Quarzporphyrbruchs Röcknitz-Frauenberg. Der 1997 zugelassene SBP "Wiedernutzbarmachung Restloch Steinbruch Holzberg" ist nicht befristet und nach wie vor bestandskräftig . Frage 2: Seite 2 von 4 Zu welchen Zeitpunkten jeweils wurden a. seitens des Bergamtes welche wie lautenden Ergebnisse von Laboranalysen des eingebrachten Bodenaushubs eingefordert oder durch das Unternehmen vorgelegt (vgl. NB 1.15 SBPI) und b. welche wie lautenden Bedingungen für die Verkippung von Abraum in Ergänzung des Hauptbetriebsplanes für welchen Tagebau in welchen Genehmigungen o.ä. festgelegt (vgl. NB 1.17 SBPI) c. welchen Stellen monatliche Wasserspiegelstände bzw. Ergebnisse von Wasserproben übergeben (NB 1.24 SBPI)? Zu a. STAATSMlNlSTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHSEN Nach den im OBA vorliegenden Unterlagen wurden weder vom Bergamt noch vom OBA Analysen über die Inhaltsstoffe der angelieferten bergbaufremden Bodenaushubmassen verlangt, noch wurden solche durch den Bergbauunternehmer bei der Bergbehörde vorgelegt. Zu b. Entsprechende Anträge auf Ergänzung des Hauptbetriebsplans wurden nicht zur Zulassung eingereicht. Zu c. Dem OBA liegen jährliche Wasserproben aus den Jahren 2004 und 2017 vor. Der unteren Wasserbehörde bei dem Landkreis Leipzig, die im Jahr 2008 auch die Aufgaben und ggf. Überwachungen des Umweltfachbereichs (StUFA) übernommen hat, liegen weder monatliche Wasserspiegelstände noch Ergebnisse von Wasserproben vor. Frage 3: Wann wurde für das Restloch Holzberg eine Genehmigung zur Betriebsunterbrechung nach dem BBergG beantragt und wie beschieden , bzw. inwiefern war aus welchen Gründen eine zwischenzeitliche Genehmigung zur Betriebsunterbrechung oder dgl. nicht erforderlich , um wie wohl von Kafril beabsichtigt, Abraum und/ oder Bodenaushub in das Restloch einzubringen? Es wurde keine Betriebsunterbrechung für den Betriebsteil Steinbruchrestloch Holzberg beantragt (siehe auch Antwort zu Frage 1 ). Frage 4: Inwiefern kann (oder könnte) mit welcher Begründung ein rechtskonformes Einbringen von Abraum und/ oder Bodenaushub in das Restloch Holzberg noch aufbauend auf bereits ergangenen Genehmigungen erfolgen, auch wenn der Betrieb seit mehr als zwei Jahren nicht mehr aktiv ist (bzw. wäre)? Da der Betrieb des Steinbruchs Holzberg im Sinne des BBergG nicht unterbrochen ist (siehe Antwort zu Frage 1 ), ist die Fortsetzung der Verfüllung des Restlochs auf der Grundlage des SBP rechtskonform möglich; zu prüfen wären biotop- und artenschutzrechtliche Bestimmungen zum Schutz der im Restloch entstandenen Flora und Fauna. Frage 5: Seite 3 von 4 Wie groß ist die verbleibende Höhe der vorhandenen gesetzlich geschützten , gegenwärtig über 40 Meter hohen offenen Felsbildung im Restloch, wenn die Verfüllung das Niveau der NB 1.25 (6. Kippenscheibe mit Höhenniveau ca. + 160 m NN in NW und + 155 m NN im SO) erreicht hat? STAATSMlNlSTERlUM FÜR WlRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR ~SACHSEN Die aktuell über 40 m hohe Felswand befindet sich im Nordwesten des Steinbruchs. Mit Erfüllung der NB 1.25 würde sich die verbleibende Felswand in diesem Bereich ca . 20 m bis 25 m über das Oberflächen-Niveau der 6. Kippenscheibe erheben. i~ hen Grüßen ~~~g Seite 4 von 4 2019-04-12T09:30:54+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes