SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Rolf Weigand (AfD) Drs.-Nr.: 6/17054 Thema: Kooperationsverträge zwischen Schule und Hort Sehr geehrter Herr Präsident, namensund im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Punkte müssen in einem Kooperationsvertrag zwischen Schule und Hort (alle Träger) geregelt sein? Es gibt für die Gestaltung eines Kooperationsvertrages zwischen Schule und Hort keine verbindlichen rechtlichen Regelungen. Die Förderung von Ganztagsangeboten an Grundschulen setzt eine von der Schule und dem zuständigen Träger des Hortes unterschriebene Kooperationsvereinbarung voraus, die konkrete Aussagen zu den Aufgaben und den Inhalten der Zusammenarbeit der Beteiligten im Zuweisungszeitraum trifft sowie langfristige Ziele der Zusammenarbeit benennt. Frage 2: Unterliegen diese Kooperationsverträge einer zeitlichen Beschränkung bzw. müssen zwischen den Vertragspartnern neu ausgehandelt werden und wenn ja, warum? Auch diesbezüglich gibt es für Kooperationsverträge zwischen Schule und Hort keine Vorgabe. Die Dauer der Gültigkeit des Vertrages sollte Bestandteil des Vertrages sein. ln der Regel sollten Kooperationsverträge regelmäßig reflektiert und ggf. fortgeschrieben oder geändert werden. Die Zuweisungen für die Förderung von Ganztagsangeboten werden jeweils für die Dauer eines Schuljahres bewilligt. ln Folge dessen müssen die entsprechenden Kooperationsvereinbarungen jährlich neu ausgehandelt bzw. fortgeschrieben werden. Frage 3: Wer muss bei der Erstellung und Verhandlung von solchen Kooperationsverträgen mit einbezogen werden und wer hat gesetzlich verankertes Vetorecht? (Bitte alle Akteure mit Angabe zu Umfang und Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/17/54 Dresden,{9t. April2019 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Oe-Mall-Zugang: postslelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN Inhalt der Beteiligung bei der Erstellung bzw. Erneuerung eines Kooperationsvertrages zwischen Schule und Hort auflisten.) Die Kooperation von Schule und Hort ist sowohl im Schulgesetz für den Freistaat Sachsen als auch im Sächsischen Gesetz über Kindertageseinrichtungen festgelegt. Das SMK empfiehlt, die Kooperationsverträge gemeinsam zu erstellen und regelmäßig an die aktuellen Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Weitere Regelungen gibt es nicht, auch kein gesetzlich verankertes Vetorecht. Bei der Erarbeitung der Kooperationsvereinbarungen zur Förderung von Ganztagsangeboten sind Grundschule und Hort gleichberechtigte Partner. Frage 4: Wenn es keinen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Hort gibt, welche gesetzlichen Regelungen greifen dann? (Bitte unterscheiden in Schule mit und ohne GTA-Angebot.) Jede Grundschule sollte gemäß § 5 Absatz 4 SächsSchuiG mit mindestens einem Hort zusammenarbeiten und diesbezüglich einen Kooperationsvertrag schließen. Grundschulen mit Ganztagsangeboten müssen sich gemäß § 16 a Absatz 1 Sächs- SchuiG mit den Horten abstimmen. Die dazu erlassene Sächsische Ganztagsangebotsverordnung regelt in § 3 Absatz 2, dass für die Förderung von Ganztagsangeboten an Grundschulen eine von der Schule und dem zuständigen Träger des Hortes unterschriebene Kooperationsvereinbarung vorliegen muss. Wenn diese Zuweisungsvoraussetzung nicht erfüllt ist, erfolgt keine Förderung. Frage 5: Wer ist verantwortlich bzw. hat die entsprechende Aufsichtspflicht für den Übergang von Kindern aus der Hortbetreuung in eine Betreuung bei Ganztagsangeboten ? Ganztagsangebote werden unter Aufsicht und Verantwortung der Schulleitung organisiert . Konkrete Absprachen müssen vor Ort erfolgen und in der Kooperationsvereinbarung verankert werden . Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2019-04-09T10:18:28+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes