Seite 1 von 4 Durchwahl Telefon: 0351 564-80001 Telefax: 0351 564-80080 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) PKL-1053/80/6-2019/19405 Dresden, 9. April 2019 Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstellen Hoyerswerdaer Straße 1 01099 Dresden Glacisstraße 4 01099 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 - Haltestelle Carolaplatz * Information zum Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente unter www.smwa.sachsen.de/kontakt.htm poststelle@smwa-sachsen. de-mail.de Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17057 Thema: Umsiedlungsvertrag und Braunkohleabbau Mühlrose ohne sachliche Grundlage Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 28. März 2019 soll wohl der Umsiedlungsvertrag für den Ort Mühlrose unterzeichnet werden. Dabei ist der Braunkohleabbau für das Teilfeld Mühlrose gegenwärtig weder raumordnerisch noch bergrechtlich zugelassen. Der dafür erforderliche bergrechtliche Rahmenbetriebsplan befindet sich noch am Anfang der Aufstellungsphase (Scoping für die Umweltprüfung). Die Planfeststellung dieses Rahmenbetriebsplans wird frühestens im Jahr 2023 zu erwarten sein. Der gegenwärtig gültige Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Nochten endet im Jahr 2026. Im Jahr 2031 würde der Tagebau Nochten (Abbaugebiet 1) auslaufen. Das durch die Staatsregierung zugrunde gelegte Energie- und Klimaprogramm des Landes aus dem Jahr 2013 ist fachlich nicht ernst zu nehmen, da es wesentliche, die BRD insgesamt bindende Beschlüsse nicht kennt und somit jede auf dieser Grundlage getroffene Entscheidung insbesondere zu Tagebauneuaufschlüssen rechtlich angreifbar macht. Im Lichte jüngst ergangener Gerichtsentscheidungen ist eine Enteignung für die Zwecke der Braunkohlegewinnung unter Mühlrose kaum noch vorstellbar. Mit der Vorlage des Abschlussberichtes der Kohleausstiegskommission werden die langfristigen Pläne der Bergbautreibenden für Braunkohleverstromung und Tagebaubetrieb nach 2038 beendet – auch ohne, dass konkrete Tagebaue genannt werden müssten: Der Staatsminister Seite 2 von 4 „Die vorzeitige Stilllegung von Kohlekraftwerken geht mit einer Verkürzung der bisher geplanten Laufzeiten und einer gegebenenfalls erforderlichen Verkleinerung von Tagebauen einher. […] Dies beinhaltet zudem, dass zukünftig auf neue Braunkohletagebaue zur energetischen Nutzung verzichtet wird.“ (Endbericht Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, 2019, S. 71) Je nach Auslegung des im Abschlussbericht der Kohleausstiegskommission dargestellten Rechenweges zum Kohleausstieg (vgl. Endbericht Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, 2019, S. 70) werden die Kraftwerksblöcke in der sächsischen Lausitz wie folgt abgeschaltet: Kraftwerk Abschaltjahr auf Grundlage Abschlussbericht Kohleausstiegskommission Boxberg N 2026-2027 Boxberg P 2028-2029 Boxberg Q 2035-2038 Boxberg R 2035-2038 Damit ist klar, dass auch unter Einbeziehung der noch erforderlichen Kohlemengen in der gesamten Lausitz die Erweiterung des Tagebaus Nochten um das Teilfeld Mühlrose nicht erforderlich ist. Die dort liegenden Kohlemengen von 145 Mio. Tonnen Braunkohle sind definitiv nicht erforderlich, wenn die Braunkohleverstromung in der BRD 2035/2038 endet. Die lokale Bürgerinitiative fordert den Verzicht auf rund 20 % der gegenwärtig noch im Abbaugebiet 1 liegenden Kohle (etwa 39 von 188 Mio. Tonnen Kohle, Stand 1.1.2019) – der Tagebau soll bereits an der Mühlroser Straße zum Stehen kommen. Das würde auch für den Ort Mühlrose ein deutliches Plus an Lebensqualität bedeuten. Nicht zuletzt wäre der Tagebau dann wohl bereits im Jahr 2029 – also in zehn Jahren – ausgekohlt. Insgesamt ist also anzunehmen, dass der Ort Mühlrose trotz Umsiedlung erhalten bleiben wird – und aus Gesichtspunkten des Klimaschutzes auch dringend muss. Für die Versorgung der verbleibenden Kraftwerksblöcke am Standort Boxberg steht der Tagebau Reichwalde zur Verfügung, wenn der Tagebau Nochten ausgekohlt sein wird.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche konkrete rechtlich bindende Entscheidung muss auf welcher konkreten Rechtsgrundlage durch wen oder welche Behörde, in welchem Verfahren und in welcher Form getroffen werden, um abschließend und für alle Beteiligten rechtverbindlich festzulegen, ob der Ort Mühlrose devastiert bzw. abgebaggert werden muss? (Bitte unter Nennung der maßgeblichen Rechtsgrundlage, der zuständigen Stelle oder Behörde und unter Angabe des konkreten Verwaltungsaktes darstellen .)? Seite 3 von 4 Bei der beabsichtigten Erweiterung des Tagebaus Nochten um das Teilfeld Mühlrose handelt sich um ein Änderungsvorhaben gemäß § 52 Abs. 2c BBergG, für das gemäß § 52 Abs. 2a BBergG ein obligatorischer Rahmenbetriebsplan aufzustellen und für dessen Zulassung ein bergrechtliches Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist. Zuständig für dieses Verfahren ist das Sächsische Oberbergamt. Frage 2: Zu welchem konkreten Zeitpunkt wird die Entscheidung nach Frage 1 nach dem bisherigen Kenntnisstand der Staatsregierung getroffen oder getroffen werden müssen? Die Zulassungsentscheidung zu einem Antrag zum Änderungsvorhaben Teilfeld Mühlrose ist nach Durchführung bzw. im Rahmen des diesbezüglichen Verwaltungsverfahrens zu treffen. Frage 3: Mit welchem zahlenkonkreten Braunkohlebedarf aus jeweils welchen Tagebauen der Lausitz wird in den kommenden Jahrzehnten für den jeweils wie lange währenden Betrieb welcher Braunkohlekraftwerksblöcke a. seitens der LEAG und b. seitens der Staatsregierung gerechnet ; falls dies nicht zahlen- und tagebaukonkret angegeben werden kann – warum kann auf diese konkreten Angaben verzichtet werden ? Frage 4: Nachfrage zu Frage 3: inwiefern werden in diesen Szenarien die Ergebnisse der Kohleausstiegskommission (vgl. Endbericht Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, 2019, S. 70) berücksichtigt ; falls unberücksichtigt – warum kann auf diese konkreten Angaben verzichtet werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die vom Unternehmen eingereichten Rahmenbetriebspläne enthalten Angaben zu geplanten Gesamtfördermengen. Konkrete jahresbezogene Förderzahlen werden in den, in der Regel für einen Zeitraum von zwei Jahren, eingereichten Hauptbetriebsplänen dargestellt. Der Betrieb der Braunkohlenkraftwerke ist nicht Gegenstand von Betriebsplanzulassungen . Auch die Zuordnung von Fördermengen zu einzelnen Braunkohlenkraftwerksblöcken oder Prognosen über Betriebszeiträume und Bedarfe der Kraftwerke sind nicht Gegenstand von Betriebsplanzulassungen bzw. des Prüfumfanges der Betriebsplananträge . Diese Angaben zählen nicht zu den Zulassungsvoraussetzungen von bergrechtlichen Betriebsplänen. Der vorliegende Endbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung “ vom 26. Januar 2019 ist eine an die Bundesregierung gerichtete Empfehlung ohne rechtsverbindlichen Charakter. Deshalb können diese Szenarien keine Basis von auf der Grundlage des Bundesberggesetzes zu treffenden Zulassungsentscheidungen der Bergbehörde sein. Seite 4 von 4 Die Unternehmen planen den Geschäftsbetrieb auf der Grundlage der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Rahmenbedingungen. Diese befinden sich gegenwärtig in einem außerordentlich dynamischen Gestaltungsprozess. Der Endbericht empfiehlt deshalb neben dem Abschlusszeitpunkt für die Kohleverstromung 2038 ein Monitoring mit Haltepunkten in den Jahren 2023, 2026 und 2029. Damit können die Auswirkungen auf die Versorgungssicherheit, die Wettbewerbsfähigkeit und die Klimaziele eingeschätzt und angepasst werden. Die Unternehmen gehen wie die Staatsregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt davon aus, dass die im Rahmen der derzeitigen Planungen und Revierkonzepte umfassten Lagerstätten die Deckung des Braunkohlebedarfes gewährleisten. Frage 5: Aus welchen Gründen wurde im Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Nochten 1994 (Übersichtskarte) auf die Nutzung der noch im Randschlauch liegenden Kohle verzichtet und welche Option für eine Sanierung und landschaftsgerechte Neugestaltung/ Wiedernutzbarmachung des Randschlauches wurde seinerzeit vorgesehen bzw. gibt es, wenn der Rahmenbetriebsplan für das Teilfeld Mühlrose nicht genehmigt würde (also in der gegenwärtigen Rechtslage)? Eine Gewinnung der im Randschlauch vorhandenen Kohle war unter den technischen und technologischen Randbedingungen nicht möglich. Der Braunkohlenplan Tagebau Nochten von 1994 sieht eine überwiegend forstwirtschaftliche Rekultivierung des Nordrandschlauches vor. In der Fortschreibung des Braunkohlenplanes Tagebau Nochten von 2013 ist der Nordrandschlauch Bestandteil des Tagebaurestsees. Die Form und Ausgestaltung der Wiedernutzbarmachung des Nordrandschlauches wird Gegenstand der Verfahren zum Änderungsvorhaben Teilfeld Mühlrose. Optionen für die Form und Ausgestaltung der Wiedernutzbarmachung sind zum Beispiel eine forstwirtschaftliche Nutzung oder die Anlage eines Gewässers. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DIE LINKE) Sehr geehrter Herr Präsident, Frage 1: Welche konkrete rechtlich bindende Entscheidung muss auf welcher konkreten Rechtsgrundlage durch wen oder welche Behörde, in welchem Verfahren und in welcher Form getroffen werden, um abschließend und für alle Beteiligten rechtverbindlich fes... Frage 2: Zu welchem konkreten Zeitpunkt wird die Entscheidung nach Frage 1 nach dem bisherigen Kenntnisstand der Staatsregierung getroffen oder getroffen werden müssen? Frage 3: Mit welchem zahlenkonkreten Braunkohlebedarf aus jeweils welchen Tagebauen der Lausitz wird in den kommenden Jahrzehnten für den jeweils wie lange währenden Betrieb welcher Braunkohlekraftwerksblöcke a. seitens der LEAG und b. seitens der Sta... Frage 4: Nachfrage zu Frage 3: inwiefern werden in diesen Szenarien die Ergebnisse der Kohleausstiegskommission (vgl. Endbericht Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“, 2019, S. 70) berücksichtigt; falls unberücksichtigt – warum kann ... Frage 5: Aus welchen Gründen wurde im Rahmenbetriebsplan für den Tagebau Nochten 1994 (Übersichtskarte) auf die Nutzung der noch im Randschlauch liegenden Kohle verzichtet und welche Option für eine Sanierung und landschaftsgerechte Neugestaltung/ Wie... Martin Dulig 2019-04-10T10:52:30+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes