SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948101076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERlUM DER FlNANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17068 Thema: Personelle Ausstattung der Steuerfahndung in Sachsen 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welcher Personalbedarf ist für die Steuerfahndung in Sachsen für das Jahr 2019 berechnet worden? Die aktuelle Personalbedarfsberechnung 2018 (gültig vom 1. September 2018 bis 31. August 2019) weist für die Steuerfahndung einen Personalbedarf von 178,5 Vollzeitäquivalenten (VZÄ) aus. Die Personalbedarfsberechnung 2019 liegt noch nicht vor. Frage 2: Wie viele VzÄ sind für die Steuerfahndung in Sachsen für das Jahr 2019 vorgesehen (Soll-Besetzung)? Auf der Grundlage der aktuellen Personalbedarfsberechnung wurden der Steuerfahndung 163,3 VZÄ zugeteilt. tiiSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 36-01627 /20/169- 2019/16265 Dresden , Y . April 2019 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 40000 Telefax +49 351 564 40009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtne rdienst melden . *Kein Zugang fur verschlusselte elektronische Dokumente Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur html vermerkten Voraussetzunoen STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN Frage 3: Wie viele VzÄ sind in der Steuerfahndung in Sachsen zum 1. März 2019 tatsächlich arbeitsfähig (Ist-Besetzung)? Die Ist-Besetzung der Steuerfahndungsstellen betrug zum 1. März 2019 156,0 VZÄ. Frage 4: Wie stellen sich die Zahlen für die vergangenen fünf Jahre jeweils dar? Die Daten sind aus nachfolgender Tabelle ersichtlich: Personalbedarfs- Personalzuteilung IST-Besetzung (VZÄ, berechnung (VZÄ) (VZÄ) zum 1. März Folgejahr) 2017 190,6 164,6 144,2 2016 181 ,0 167,6 149,6 2015 164,4 147,2 137,6 2014 172,4 154,7 141 , 1 2013 169,6 153,3 146, 1 Die Personalbedarfsberechnung und die Personalzuteilung eines jeden Jahres werden regelmäßig zum 1. September des Jahres erstellt und gelten bis zum 31 . August des Folgejahres. Die Ist-Werte stellen jeweils den Stand zum 1. März des Folgejahres dar (z. B. Ist 2018 entspricht Stand 1. März 2019). Frage 5: Inwieweit wurde für den Bereich der Steuerfahndung in den vergangenen fünf Jahren das Erfordernis einer besonderen Personalzuführung bejaht und umgesetzt? Die Ermittlung des Personalbedarfes für den Bereich der Steuerfahndung orientiert sich an der Einwohnerzahl und der Wirtschaftskraft (Bruttowertschöpfung ) in deren Zuständigkeitsbereich. Es bestand demnach kein Erfordernis, die Personalzuteilung in besonderem Maße zu erhöhen. Der Personalbestand wurde annähernd auf gleichem Niveau gehalten. Seite 2 von 3 ~SACHsEN STAATSMINlSTERlUM DER FINANZEN Änderungen im Personalbestand werden allgemein durch eine fortlaufende Ausbildung von Bediensteten für den Einsatz in den sächsischen Steuerfahndungsstellen sichergestellt. Die Ausbildungsdauer beträgt dabei 15 Monate. Daraus kann sich auch eine stetige Abweichung der vollständigen Heranführung der Personalzuteilung an den Personalbedarf ergeben. Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 ~SACHsEN 2019-04-09T10:46:01+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes