STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17073 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Zwickau, Stadtbezirk Süd 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalsta— tistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren . Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter . Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in Zwickau im Stadtbezirk Süd und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2017 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschliisseln, Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart , Phänomenbereich!) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/833 Dresden, 16. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck— Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Insgesamt wurden drei entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: Tatzeit Januar2017 Februar 2017 Juni 2017 SprengG § 308 StGB 1 Die Verteilung nach betroffenen Ortsteilen (OT) ist in der Tabelle dargestellt: OT Zwickau; OT Neuplanitz Zwickau; OT Schedewitz/Geinitzsiedlung § 308 StGB 2 SprengG 1 Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): § 308 § 308 Tatörtlichkeit SprengG StGB Tatörtlichkeit SprengG StGB Sonstige Tatört- Balkon/Terrasse - 2 lichkeit im - 1 Freien Mehrfamilien- 1 _haus Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vorgänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in einem Fall um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In zwei Fälien waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden . Keine der drei Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2017 in Zwickau Stadtbezirk Süd und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaf‘fe“. „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbe- Seite 2 von 4 : Freistaat' , SACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMiNiSTERiUMDES INNERN schädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2017 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum 13 Straftaten erfasst, bei denen ,,Waffen" als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die OT wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Zwickau; OT Neuplanitz 7 Zwickau; OT Oberplanitz 3 Zwickau; OT Schedewitz/Geinitzsiedlung 3 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Straftaten gegen das Leben _ Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung _ Rohheitsdelikte _und Straftaten gegen die persön— liche Freiheit* 7Diebstahl ohne erschwerende Umstände" _Diebstahl unter erschwerenden Umständen 2Sonstige Straftatbestände (StGB)* 1Strafrechtliche Nebengesetze 3 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Hiebwaffen 3 Stichwaffen 1O Schusswaffen 2 Waffe ohne nähere Bezeichnung 1 Eine Straftat konnte dem Phänomenbereich der PMK -|inks- zugeordnet werden. Seite 3 von 4 Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Zwickau Stadtbezirk Süd im Jahr 2017 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2017 mehr vor. Die anderen Delikte sind in der Tabelle dargestellt: STAATSNHNISTERIUM DES INNERN Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 5 Gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB 22 Nötigung gem. § 240 StGB 27 9 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB ?flit re ndlichen GrüßenJQ Pr f. Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-04-16T09:25:41+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes