STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17075 Thema: Straftaten unter VenNendung von Waffen und Sprengstoffen in den Stadtteilen Görlitz 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Poiizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren . Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter . Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in Görlitz, in den Stadtteilen Altstadt, Biesnitz, lnnenstadt , Klingewalde, K6nigshufen, Nikolaivorstadt, Rauschwalde, Südstadt , Weinhübel im Jahr 2017 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln , Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Stadtteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich!) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/855 Dresden, 16. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitle beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN lnsgesamt wurden 14 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2017 6 1 Februar 2017 - - März 2017 - - Agril 2017 - 1 Mai 2017 1 1 Juni 2017 - - Juli 2017 1 1 August 2017 - - September 2017 - - Oktober 2017 - - November 2017 - - Dezember 2017 2 - Die Verteilung nach Stadtteilen (ST) ist in der Tabelle dargestellt: ST SprengG § 308 StGB Görlitz; ST Biesnitz — - Görlitz; ST Historische Altstadt 1 1 Görlitz; ST Innenstadt 5 - Görlitz; ST Klingewalde - - Görlitz; ST Königshufen 2 — Görlitz; ST Nikolaivorstadt - - Görlitz; ST Rauschwalde 1 1 Görlitz; ST Südstadt 1 2 Görlitz; ST Weinhübel - - Zu den Tatörtlichkeiten liegen folgende Angaben vor (Mehrfachnennungen möglich): § 308 § 308 Tatörtlichkeit SprengG StGB Tatörtlichkeit SprengG StGB Bar - 1 Reihenhaus - 1 Sonstige Tatört- Fußgängerzone/ lichkeit im Ladenpassage 2 - Freien 4 - Gemeindestra- Spielhalle! ße 1 - Casino 1 - Tunnel/Unter— Markt 1 - führung - 1 Mehrfamilien— Wohngebiet] haus 1 1 Siedlung 2 2 Seite 2 von 6 STAATSMiNiSTERiUM DES INNERN Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. Eine Einzelfallprüfung der Vor— gänge in der Integrierten Vorgangsbearbeitung ergab, dass es sich in elf Fällen um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt. In drei Fällen waren keine näheren Angaben zur Art der Pyrotechnik vorhanden. Keine der 14 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet werden. Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2017 in Görlitz, in den Stadtteilen Altstadt, Biesnitz, Innenstadt, Klingewalde, Königshufen, Nikolaivorstadt, Rauschwalde, Südstadt, Weinhübel unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen ? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 venNiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe" sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbeschädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 2483 StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gern. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2017 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im o. 9. Zeitraum 59 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tat— mittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die ST wie folgt auf: ST 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Görlitz; ST Biesnitz - Görlitz; ST Historische Altstadt 4 Görlitz; ST Innenstadt 35 Görlitz; ST Klingewalde Görlitz; ST Königshufen Görlitz; ST Nikolaivorstadt Görlitz; ST Rauschwalde Görlitz; ST Südstadt Görlitz; ST Weinhübel A U ‘ l N — K O N Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Seite 3 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM DES INNERN Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Straftaten gegen das Leben 1 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung _ Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit* 14 Diebstahl ohne erschwerende Umstände* - Diebstahl unter erschwerenden Umständen 10 Sonstige Straftatbestände (StGB)* 2 Strafrechtiiche Nebengesetze 32 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Hiebwaffen 12 Stichwaffen 30 Schusswaffen 16 Waffe ohne nähere Bezeichnung 6 Keine dieser 59 Straftaten konnte einem Phänomenbereich der PMK zugeordnet werden . Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Görlitz, in den Stadtteilen Altstadt, Biesnitz, Innenstadt, Klingewalde, Königshufen , Nikolaivorstadt, Rauschwalde, Südstadt, Weinhübel im Jahr 2017 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtteilen und Straftatbestand!) Zu Körperverletzung gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs— und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2017 mehr vor. Die anderen Delikte sind in den Tabellen dargestellt: ST Biesnitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - _ L _ \ _ \ . Seite 4 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINBTERIUM DES INNERN ST Historische Altstadt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB AO ‘I U‘ IO O— X Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB ST lnnenstadt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 28 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB 120 Nötigung gem. 5 240 StGB 34 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 23 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 3 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB 3 ST Klingewalde Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB ST Königshufen Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5 240 StGB Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB NO J- ÄU 'I Freiheitsberaubung gem. 5 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. 55 211 ff. StGB ST Nikolaivorstadt Straftatbestand Anzahl Raub gem. 55 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. 55 224 und 226 StGB Nötigung gem. 5240 StGB Sexualdelikte gem. 55 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. 5 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. 55 211 ff. StGB Seite 5 von 6 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERWM DES INNERN ST Rauschwalde Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 03 - t h Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB ST Südstadt Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB 5 Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 32 Nötigung gem. § 240 StGB 13 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB 11 Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB 2 Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB ST Weinhübel Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 $168 Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB \l — K O N Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB ._L undlichen Grüßenij & o . Dr. Roland Wöller Mitf Seite 6 von 6 FreistaatSACHSEN 2019-04-16T09:30:38+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes