STAATSMiNiSTERiUNI DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Mirko Schultze (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17079 Thema: Umsetzung Scheune in der Ortslage Rohne Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Baugesetzbuch (BauGB) § 35 Bauen im Außenbereich ln Rohne besitzt die Familie_seit einiger Zeit ein Grundstück im Außenbereich, welches ein Dreiseithof war. Ein Gebäude war so beschädigt, dass es nur noch abgerissen werden musste. Um wieder einen Dreiseithof herzustellen, möchte die Familie eine Schrotholzscheune aus dem Tagebau Abbaugelände umsetzen. Die Scheune ist laut Architekturbüro eins der am besten erhaltenen Holzhäuser im Norden des Landkreises, hat historische Werte und es gehört der LEAG, die der Umsetzung von dem Schäfereiweg in Rohne zustimmt. Die Holzscheune soll als gewerbliches Kunstprojekt dienen, und als Baumschule für künstlerisch gestaltete Bäume, die auf der zugehörigen Fläche gepflanzt werden. Laut § 35 1, 2 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) steht einem Bau des benötigten Wirtschaftsgebäudes nichts entgegen und das früher bestehende Gebäude ersetzt werden. Da das Gebäude im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs steht und das neu zu errichtende Gebäude für den Eigenbedarf des Eigentümers oder seiner Familie genutzt wird. Dem steht bisher die mündliche Ablehnung der Baubehörde des Landkreises entgegen, die eine Erstellung des B-Planes fordert.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: v FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 4—1053/73/31 Dresden! 16. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Stn 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNlSTERiUM DES iNNERN Frage 1: Welchen Status hat eine mündliche Ablehnung im Zuge einer geplanten Baumaßnahme und wie erfolgt bei einer mündlichen Ablehnung die Rechtsmittelbelehrung inklusive Fristen für einen Einspruch. Von einer Beantwortung wird abgesehen. Die Frage ist auf eine Bewertung der Staatsregierung gerichtet (Anwendung und Auslegung bau- und verfahrensrechtlicher Vorschriften). Zur Abgabe einer Bewertung ist die Staatsregierung nicht verpflichtet. Frage 2: Welche Gründe liegen vor, die Umsetzung der Scheune aus dem durch Abbaugebiet Braunkohle Ortslage Rohne (Außenbereich) in den nicht vom Abbau betroffenen Außenbereich der Ortslage Rohne abzulehnen? Frage 3: Sieht die Staatsregierung bzw. ihre nachgeordneten Bereiche in ihrer jeweiligen Funktion als übergeordnete Behörde die Vorgaben des §35 Baugesetz einschlä-gig für den Fall der Familie_? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Der Umsetzung der Scheune steht § 35 BauGB entgegen (Bauen im Außenbereich). Der Außenbereich ist generell von Bebauungen freizuhalten. Das Vorhaben der Familie ist weder gemäß § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert noch gemäß § 35 Abs. 2 BauGB zulässig, da öffentliche Belange beeinträchtigt werden (zumindest ist die Verfestigung /Erweiterung einer Splittersiedlung zu befürchten). Ein begünstigender Tatbestand nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 5 BauGB (Bestandsschutzregelung) ist ebenfalls nicht gegeben, da die Scheune an dem Standort neu errichtet und nicht das bestehende Wohnhaus erweitert werden soll. Soweit die Schrotholzscheune nun auch einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen soll und eine Eigennutzung der Familie beabsichtigt ist, wurde dies nach derzeitigem Kenntnisstand der Staatsregierung von der Familie bisher nicht vorgebracht. Der Eigentümerin steht es selbstverständiich jederzeit frei, hierzu einen Bauantrag bzw. einen Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides bei der unteren Bauaufsichtsbehörde zu stellen, damit die für eine Beurteilung dieser neuen Variante erforderlichen Prüfungen durchgeführt werden können. Frage 4: Gibt es ein der Staatsregierung bekanntes Förderprogramm, welches die Umsetzung der Scheune, die Erstellung der der notwendigen Genehmigungen oder andere im Zusammenhang mit der geplanten Maßnahme fördern? Die Versetzung eines Kulturdenkmals (Translozierung) zur Sicherung des Denkmalerhalts kann aus den Mitteln der Denkmalförderung des Freistaates Sachsen anteilig un— terstützt werden. Vor der Bewilligung einer solchen Förderung haben die notwendigen Seite 2 von 3 SACHSEN FreistaatSACHSENSTAATSMINlSTERIUMDES INNERN Genehmigungen oder Zustimmungen, insbesondere die Baugenehmigung und die denkmalschutzrechtliche Genehmigung, vorzuliegen. Eine städtebauliche Förderung ist im vorliegenden Fall nicht möglich, da weder die Gemeinde Schleife noch der Ortsteil Rohne in einem Programm der Städtebauförde— rung aufgenommen worden sind. |?” fre ndlichen Grüßen „] (‚£ Prof Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-04-16T08:56:55+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes