STAATSMINISTE'RIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staats minister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 55-0141.51/7604 Dresden, ? . Juni 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr: 6/1708 Thema: Kappungsgrenzenverordnung für Dresden, Voraussetzunge n erfüllt? Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Das Staatsministeriums des Innern (SMI) teilte am 12. Mai 2015 unter dem Titel "Kappungsgrenzenverordnung für Dresden - Ulbig: ,Mietentwicklung aufmerksam betrachten' mit, dass die Staatsregierung aufgrund eines Antrags der Stadt Dresden vom 15.01.2015 das SMI beauftragt hat, für die Stadt Dresden einen Entwurf einer Kappungsgrenzenverordnung zu erarbeiten und dem Kabinett bis zum 30.06.2015 zur Beschlussfassung vorzulegen. In der Pressemitteilung werden zugleich die für eine Kappungsgrenzenverordnung relevanten und zu berücksichtigenden Kriterien (Mietwohnungsversorgungsquote , Zahl der Mieterhaushalte, Mietwohnungsbestand, Marktaktive Leerstandsquote , Angebotsmieten, Bestandsmieten, Nettokaltmieten, Nettoeinkommen ) mit Zahlen für die Stadt Dresden benannt. (Quelle: http/www.medienservice.sachsen.de/medien/news/ 197729?page=2)" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf der Grundlage welcher Erhebung zu welchem Erhebungszeitpunkt hat die Staatsregierung die in der Pressemitteilung genannten Entwicklungen im Bereich des Wohnungsmarktes der Stadt Dresden zu den jeweilig genannten Kriterien (siehe Vorbemerkung) beziffert und beschrieben und wie flössen die Daten des Dresdner Mietspiegels in diese Erhebung ein? Die der Kappungsgrenzenverordnung zugrunde gelegten Daten wurden der Staatsregierung von der Stadt Dresden zusammen mit dem Antragsschreiben vom 12. Januar 2015 vorgelegt. Die Stadt Dresden hat diese Daten selbst erhoben. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Withelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +43 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Bes uc herparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Inwieweit die Daten des Dresdner Mietspiegels von der Stadt Dresden einbezogen wurden, ist der Staatsregierung nicht bekannt. Die Staatsregierung hat die Daten der öffentlich zugänglichen Mietspiegel 2008, 2010, 2013 und 2015 der Stadt Dresden zur Prüfung der räumlichen Bezugsebene der Rechtsverordnung verwendet und festgestellt, dass die Rechtsverordnung für das gesamte Stadtgebiet gelten muss. Frage 2: Welche Grenzwerte zu den einzelnen Kriterien (siehe Vorbemerkung) müssen erreicht, über - oder Unterschriften werden, um die Voraussetzungen für eine Kappungsgrenzenverordnung zu erfüllen und mit welchen Werten sind diese Kriterien in der Stadt Dresden erfüllt? (Bitte aufschlüsseln nach Mietwohnungsversorgungsquote -Grenzwert im Vergleich von Mieterhaushalten zu Mietwohnungsbestand , Grenzwert der Marktaktiven Leerstandsquote, Grenzwert beim Vergleich der Angebots- und der Bestandsmieten, Grenzwert der Nettokaltmieten im Vergleich zu den Nettoeinkommen sowie für die Stadt Dresden jeweils nach Jahren 2009, 2014 und Prognose 2020!) Mietwohnungsversorgungsquote-Grenzwert im Vergleich von Mieterhaushalten zu Mietwohnungsbestand: Der Grenzwert ist aus Sicht der Staatsregierung erreicht, sobald eine Mietversorgungsquote von 103 Prozent unterschritten wird. Die Mietversorgungsquote der Stadt Dresden betrug im Jahr 2014 101,8 Prozent. Im Jahr 2009 betrug die Mietversorgungsquote noch 105,6 Prozent. Der Prognose zufolge wird die Mietversorgungsquote im Jahr 2020 97,58 Prozent betragen. Grenzwert der Marktaktiven Leerstandsquote: Der Grenzwert ist aus Sicht der Staatsregierung erreicht, sobald der marktaktive Leerstand weniger als 3 Prozent beträgt. In der Stadt Dresden betrug der marktaktive Leerstand im Jahr 2013 2,2 Prozent und dürfte im Jahr 2014 aufgrund der Bevölkerungszunähme weiter gesunken sein. Im Jahr 2009 betrug die marktaktive Leerstandsquote noch 3,3 Prozent. Die Prognose der Leerstandsquote für das Jahr 2020 wäre rein spekulativ und ist in die Analyse nicht eingeflossen. Grenzwert beim Vergleich der Angebots- und der Bestandsmieten: Der Grenzwert ist aus Sicht der Staatsregierung erreicht, wenn die Steigerung der Angebotsmieten innerhalb des betrachteten Zeitraumes um mehr als 10 Prozent im Vergleich zu der Steigerung der Bestandsmieten im gleichen Zeitraum gestiegen sind. In Dresden betrug diese Steigerung in dem Zeitraum von 2009 bis 2014 13,9 Prozent. Eine Prognose für das Jahr 2020 wäre rein spekulativ und ist in die Analyse nicht eingeflossen . Grenzwert der Nettokaltmieten im Vergleich zu den Nettoeinkommen: Der Grenzwert ist aus Sicht der Staatsregierung erreicht, wenn die durchschnittlichen Nettokalt-Bestandsmieten innerhalb des betrachteten Fünfjahres-Zeitraumes mehr als doppelt so stark angestiegen sind als die Nettoeinkommen. In der Stadt Dresden sind die Nettoeinkommen in dem Zeitraum von 2009 bis 2014 um 3,39 Prozent und die Nettokalt -Bestandsmieten um 7,97 Prozent und damit mehr als doppelt so stark gestiegen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Eine Prognose für das Jahr 2020 wäre rein spekulativ und ist in die Analyse nicht eingeflossen . Frage 3: Sieht die Staatsregierung die Voraussetzungen für den Erlass einer Kappungsgrenzenverordnung gemäß § 558 Abs. 3 BGB für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Dresden als erfüllt an, oder soll die Kappungsgrenzenverordnung lediglich für einzelne Stadtgebiete gelten? Siehe Antwort auf die Frage 1. Frage 4: Für welche Städte im Freistaat Sachsen liegen der Staatsregierung Daten gemäß Fragen 1 und 2 und zu welchem Erhebungszeitpunkt vor und wie haben sich die Kriterien für diese Städte in den Jahren 2009, 2014 und als Prognose 2020 entwiekelt ? (Bitte insbesondere aufschlüsseln für die Städte Leipzig, Chemnitz, Zwickau , Flauen, Görlitz, Pirna, Meißen, Hoyerswerda, Markkleeberg, Markranstädt, Radebeul) Der Staatsregierung liegen keine Daten für weitere Gemeinden des Freistaates Sachsen vor. Mit Schreiben vom 12. Juli 2013 empfahl der Sächsische Städte- und Gemeindetag e. V. seinen Mitgliedern, bei Bedarf einer Absenkung der Kappungsgrenze gemäß § 558 Abs. 3 BGB den seinem Schreiben beigefügten, von der Staatsregierung erarbeiteten Fragebogen, auszufüllen und zeitnah an die Staatsregierung zu überserTden . Bis heute ist lediglich die Stadt Dresden der Empfehlung nachgekommen. Auch das von der Staatsregierung in Auftrag gegebene Mietgutachten weist die Stadt Dresden als Gemeinde mit der mit Abstand niedrigsten Leerstandsquote aus. Frage 5: Welche Städte im Freistaat Sachsen erarbeiten regelmäßig einen qualifizierten Mietspiegel? Der Staatsregierung ist nicht bekannt, welche weiteren Städte im Freistaat Sachsen neben^Chemnitz und Dresden regelmäßig einen qualifizierten Mietspiegel erarbeiten. Die Efarbejtmg eines einfachen bzw. qualifizierten Mietspiegels ist Aufgabe der Gemeinden . Mit fl ü ichen Grüßen \ Markus Ulbig Seite 3 von 3 2015-06-09T12:31:13+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes