STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BUNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17085 Thema: Einsatz bewaffneter tschechischer Polizeibediensteter beim Spiel SG Dynamo Dresden gegen 1. FC Magdeburg Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei o.g. Spiel am 16. März 2019 wurden augenscheinlich bewaffnete Polizeibedienstete aus Tschechien eingesetzt. In welchem Rahmen (regelmäßiger Austausch, Übung etc.), aus welchen Gründen und in welchem Umfang (wie viele Bedienstete, Vollzug welcher Maßnahmen etc.) erfolgte der Einsatz? Frage 2: Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgt der Einsatz und die jeweils durchgeführten polizeilichen Maßnahmen durch tschechische Polizeibedienstete ? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Am 16. März 2019 in der Zeit von 08:45 bis 17:30 Uhr haben zwei Angehö— rige der Bezirkspolizeidirektion Usti nad Labem (Tschechische Republik) auf Einladung der Polizeidirektion Dresden die Einsatzmaßnahmen anlässlich des Fußballspiels der 2. Bundesliga zwischen der SG Dynamo Dresden und dem 1. FC Magdeburg beobachtet. Die Einsatzbeobachtung erfolgte auf der Grundlage des Artikels 9 Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die polizeiliche Zusammenarbeit und zur Änderung des Vertrags vom 2. Februar 2000 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Tschechischen Republik über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung. Maßnahmen wurden durch die Einsatzbeobachter nicht getroffen. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/92 Dresden. 16. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6. 7. B. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm—Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMiNiSTERiUM DES INNERN Frage 3: lnwieweit ist es tschechischen Polizeibediensteten auf ggf. welcher Rechtsgrundlage im Freistaat Sachsen gestattet, Schusswaffen und Messer mitzuführen und ggf. einzusetzen? lm Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit nach dem in der Antwort auf die Frage 1 aufgeführten Vertrag dürfen Polizeibeamte auf dem Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates die durch innerstaatliches Recht ihres Vertragsstaates zugelassenen Dienstwaffen, Munition, Zwangsmittel sowie sonstigen Ausrüstungsgegenstände mitführen und Dienstwaffen unter den in Artikel 23 Abs. 3 des 0. g. Vertrages geregelten Voraussetzungen einsetzen. Welche Waffen und Hilfsmittel der körperlichen Gewalt zur Aufgabenerfüllung durch die sächsische Polizei zugelassen sind, ist in § 31 Abs. 2 und 3 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen geregelt. Messer gehören weder zu den Waffen noch zu den Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt im Sinne des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen. Darüber hinaus kann tschechischen Polizeibediensteten zum Schutz bestimmter Personen eine Ausnahme von den waffenrechtlichen Vorschriften auf der Grundlage des § 56 Satz 1 Nr. 3 Waffengesetz gewährt werden. Frage 4: Bei welchen weiteren Einsätzen waren seit Anfang 2018 jeweils wie viele tschechische Polizeibedienstete im Freistaat Sachsen mit jeweils welchen Aufgaben und Befugnissen beteiligt? Seit dem 1. Januar 2018 kamen 334 Bedienstete der Polizei der Tschechischen Republik im Rahmen von . Einsätzen aus besonderen Anlässen, . Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung, . gemeinsamen Streifen und . Verkehrsüberwachungsmaßnahmen zum Einsatz. Sie nahmen Aufgaben der Gefahrenabwehr, der Kriminalitätsbekämpfung sowie verkehrspolizeiliche Aufgaben wahr. Zum Teil diente der Einsatz der Erteilung von Informationen und Konsultationen. Die Befugnisse ergeben sich aus dem in der Antwort auf die Frage 1 aufgeführten Vertrag. Sonstige Maßnahmen, wie Einsatzbeobachtungen, Teilnahmen an Besprechungen oder Übungen, sind nicht berücksichtigt. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 5: Bei welchen Einsätzen seit 2018 waren jeweils wie viele sächsischen Polizeibedienstete mit jeweils welchen Aufgaben und Befugnissen in Tschechien beteiligt ? lm benannten Zeitraum kamen 310 Bedienstete der sächsischen Polizei in der Tschechischen Republik zum Einsatz. Hinsichtlich der Anlässe, Aufgaben und Befugnisse wird auf die Antwort auf die Frage 4 verwiesen. Mit freundlichen Grüßen Pro.Dr.Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-04-16T09:32:09+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes