STAATSMINISTERIUM DER JUSTìZ SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-vo n-Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6117094 Thema: Vermietung von Unterhaltungselektronik im Sächsischen Strafuollzug Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Durch welche Firmen werden in welchen sächsischen Justizvollzugsanstalten elektronische Geräte zur Unterhaltung vermietet? (bitte aufschlüsseln nach JVA, Firma, Geräten) Zur Beantwortung der Frage wird auf nachstehende Tabelle venruiesen: IiXëilsulr Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-15000 Telefax +49 351 564-15009 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 't040E/13/1516-KLR Dresden ,r? April 2019 wwwJoB-Mtl-r.DE Hausanschrlft: Såchsisches Staatsminlsterlum der Justlz Hosp¡talstraße 7 01097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.j ust¡z.sachsen.de/smj Vêrkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8,11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinwe¡se auch zu. ' Zugang für êlsktron¡sch sign¡orte sow¡o für verschlússslte alsklronischa Dokumente nur per EGVP, beBPo oder De-Mail; nåherg lnformât¡onen zur elektronischen Kommunìkation m¡t såchs¡schen Justizb€hörden untèr www. iust¡z.sâchsen.de/E- Kommun¡kat¡on. TOB MIT 1' o J ustizvol lzugsanstalt Firma Gerät hionic GmbH FernsehgerätChemnitz FernsehgerätTorgau Telio Communications GmbH Multimediasystem Fernsehgerät Waldheim Telio Communications GmbH Gefangenenhilfeverein ,,Wer nichts wagt ..." e.V Zeithain Strijbosch GmbH Fernsehgerät Seite 1 von 3 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENT F[lr das in der Justizvollzugsanstalt Waldheim in einem Hafthaus zur Verfügung stehende Multimediasystem ist seitens der Gefangenen grundsätzlich keine Miete zu entrichten. Kosten entstehen den Gefangenen nur, wenn der Empfang von TV-Programmen gewünscht wird, die über die Grundversorgung (drei TV- und Radioprogramme) hinausgehen, oder die Möglichkeit des Versendens von E-Mails in Anspruch genommen wird. Frage 2: Zu welchen Konditionen erfolgt diese Vermietung? (bitte aufschlüsseln nach JVA, Gerät , Preis) Zur Beantwortung der Frage wird auf nachstehende ïabelle veruiesen: Frage 3: Liegt ein Unterschied der Entgelte der Vermietung in den Anstalten vor, wenn ja, worin ist dies begründet? Die Entgelte für die Vermietung von Multimediasystemen und Fernsehgeräten in den sächsischen Justizvollzugsanstalten variieren derzeit zwischen 3,00 Euro und 9,95 Euro pro Monat. Die Vergabe erfolgte in der Regel über eine Aufforderung an mehrere potenzielle Anbieter, Seite 2 von 3 Gerät PreisJ ustizvollzugsanstalt Chemnitz Fernsehgerät 9,50 Euro/Monat Torgau Fernsehgerät 7,25 ÊurolMonat Waldheim Multimediasystem Fernsehgerät Fernsehgerät 9,95 Euro/Monat für den Empfang der TV- Sender über die Grundversorgung hinaus (Firma Telio Communications GmbH) 8,00 Euro/Monat für Gefangene mit Arbeitslohn (,,Wer nichts wagt ..." e.V.) 3,00 Euro/Monat für Gefangene mit Anspruch auf Taschengeld (,,Wer nichts wagt ..." e.V.) Zeithain Fernsehgerät 6,95 Euro/Monat STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENt ein Angebot vozulegen. Der Zuschlag resultierte aus einer Auswahlentscheidung der jeweiligen Justizvollzugsanstalt, woraus sich unter anderem die unterschiedlichen Entgelte ergeben . Darüber hinaus unterscheiden sich die Verträge im Leistungsumfang. Frage 4: Unterscheiden sich die Rahmenbedingungen der Verträge in den Anstalten? (Mit der Beantwortung der Frage wird um Aushändigung der aktuell genutzten, JVA-internen, Anträge/Verträge gebeten) Die Verträge der jeweiligen Justizvollzugsanstalten zur Vermietung von Unterhaltungselektronik unterscheiden sich insbesondere hinsichtlich folgender Rahmenbedingungen: . Leistungsumfang des Vertrags (Multimediasysteme oder Fernsehgeräte) . Laufzeit . Widerrufsmöglichkeit . Kündigungsfrist . Berechnung des ersten Vertragsmonats . Vorauszahlung der Leihgebühr . Rückzahlung der Leihgebuhr für einen begonnenen Monat, z.B. bei Entlassung von Gefangenen . Entrichtung des Rundfunkbeitrages in Leihgebühr enthalten oder nicht . BereitstellungvonAntennenkabeln Darüber hinaus bestehen Unterschiede in den Verträgen hinsichtlich der Kostenubernahme für die Überprüfung der elektrischen Sicherheit. Von der Übermittlung der Verträge wird abgesehen. Aus dem Fragerecht des Abgeordneten aus Artikel 51 der Verfassung des Freistaates Sachsen folgt kein Recht auf Übermittlung von Unterlagen, Dokumenten oder Akten. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 3 von 3 2019-04-17T09:54:14+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes