SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Poslfach 10 09 10 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01 067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR KU LTUS Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel (AfD) Drs.-Nr.: 6/17097 Thema: Rechtliche Grundlage für automatische Freistellung für "Kiima"-Demonstration- "Fridays for future" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "An Görlitzer Schulen erhielten am 15. März 2019 Schüler automatische Freistellungen, um an einer Demonstration für 'Kiimaschutz' der Bewegung 'Fridays for Future' teilnehmen zu können." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche rechtliche Grundlage gibt es für die automatischen Freistellungen? Es gibt keine rechtliche Grundlage, die einen schrankenlosen Anspruch der Schüler auf Freistellung während der Unterrichtszeit zur Teilnahme an einer Demonstration garantiert. Die einschlägige Rechtsgrundlage in der Schulbesuchsordnung (§ 4 SBO) stellt eine Ermessensvorschrift dar. Folglich muss eine Ermessensabwägung zwischen Belangen der Schule (Schulpflichterfüllung ) und denen des Schülers (Teilnahme an einer Versammlung) vorgenommen werden. ln der Regel geht die Schulpflicht dem Recht auf Teilnahme an einer Demonstration vor, da letztere auch außerhalb der Unterrichtszeit ausgeübt werden kann und damit Eingriffe in das Grundrecht der Schüler als verhältnismäßig angesehen werden . Frage 2: Welche Görlitzer Schulen mit welchen jeweiligen Klassen beteiligten sich an den Protesten? (Bitte sortieren nach Schulen, Klassenstufe , Gesamtzahl Schüler der betroffenen Klassen und Anzahl der ausgefallenen Stunden.) Zur Beantwortung der Frage wurden die öffentlichen Schulen in der Stadt Görlitz befragt. Danach hat sich ergeben: An den Protesten beteiligten sich nach Informationen der Schulen Schülerinnen und Schüler des Beruflichen Schulzentrums Christoph Lüders Görlitz. Seite 1 von 2 Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom 21 . März 2019 Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/17/57 Dresden, 4 April2019 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Maii-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. 8 Klasse Anzahl der Schüler FOS17S 7 GG18a 4 WG18 1 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Anzahl der versäumten Stunden 3 3 3 Frage 3: Wie viele Lehrer begleiteten die protestierenden Schüler jeweils? (Bitte auflisten nach Schulen, Klassenstufen und Anzahl der dadurch ausgefallenen Stunden.) Es haben sich keine Lehrerinnen und Lehrer von öffentlichen Schulen in der Stadt Görlitz an der Demonstration beteiligt. Es hat keine Klasse komplett im Unterricht gefehlt. Daher sind in diesem Zusammenhang keine Minusstunden im Schulbetrieb angefallen. Frage 4: Wie wurde die Abwesenheit der Lehrer in der Unterrichtszeit behandelt und wurde dies als unentschuldigtes Fehlen der Lehrer gewertet? Wie wurden die Unterrichtsstunden von anwesenden Lehrern behandelt, deren Klassen komplett fehlten, und wurden in diesen Fällen Minusstunden eingetragen? (Bitte bei unterschiedlicher Behandlung an einzelnen Schulen alle Fälle auflisten!) Es wird auf die Beantwortung zu Frage 3 verwiesen. Frage 5: Wie viele Disziplinarverfahren wurden gegen Schulleiter bzw. Lehrer eingeleitet, die den Anweisungen des Kultusministeriums, das keine automatischen Freistellungen erlaubte, zuwiderhandelten? Entfällt, da an keiner öffentlichen Schule der Stadt Görlitz eine "automatische" Freistellung von Schülerinnen und Schülern durch die Schulleitung ausgesprochen wurde. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2019-04-17T09:17:57+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes