SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 f 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Ronald Pohle (CDU) Drs.-Nr.: 6/17099 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Thema: Neuerliche Baukostenüberschreitungen beim Bau des neuen Sitzes der Sächsischen Aufbaubank (SAB) in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 19. März 2019 meldete die Leipziger Volkszeitung (LVZ), dass beim Bau des neuen Dienstsitzes der SAB in Leipzig erneut mit einer Verlängerung der Bauzeit und einer Erhöhung der Baukosten zu rechnen sei." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Mit welcher Gesamtbausumme wird derzeit gerechnet? Die Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) hat Mitte 2016 ein Gesamtkostenrisiko für die Investitionen in Höhe von ca. 161 Mio. €ermittelt. Dieses Gesamtkostenrisiko wird sich aus derzeitiger Sicht der Bank weitgehend realisieren. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/45-W 9245/18/30- 2019/16938 Dresden, /( g. April 2019 MACH __ _ WAS - WICHTIGES Arbeiten im Öffentlichen Dienst Sachsen Zl!rtlfikat seit 2013 aud1t oerutunat;i"lllle Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 40000 Telefax +49 351 564 40009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim pförtnerdienst melden. · Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSlgnatur.html vermerkten VoraussetzunQen. STAATSMl NlSTERlUM DER FlNANZEN Frage 2: Wann wurde der Verwaltungsrat der SAB über welche zu erwartenden Kostensteigerungen unterrichtet? (Hier bitte die jeweiligen Daten und die jeweilige Summe der erwarteten Baukostenerhöhung angeben). Nach vertiefter Kostenberechnung ging die SAB auf Grundlage der Entwurfsplanung zum Standortaufbau in Leipzig davon aus, dass für die Errichtung des Gebäudes mit Aufwendungen i. H. v. 106,8 Mio. € (Kostengruppen 200 - 700) zu rechnen ist. Der Verwaltungsrat stimmte daraufhin in seiner Sitzung am 20. Juni 2016 der Durchführung des Bauvorhabens in Leipzig mit einem Baubudget i. H. v. 106,8 Mio. € brutto sowie einem Aufschlag i. H. v. 33 % (35,2 Mio. € brutto) zur Abdeckung von rechtlichen, kaufmännischen und technischen Risiken aufgrund bestehender Unwägbarkeiten bei einem solch komplexen Bauvorhaben zu. Ferner nahm der Verwaltungsrat in seiner Sitzung am 20. Juni 2016 zur Kenntnis, dass der Vorstand der SAB aufgrund einer strukturierten Risikoanalyse ein Gesamtkostenrisiko i. H. v. 161 ,3 Mio. € brutto der Wirtschaftsplanung und der Risikotragfähigkeit zugrunde gelegt hat. Der Verwaltungsrat wurde regelmäßig über die Kostenentwicklung unterrichtet. Von einer weitergehenden Beantwortung der Frage wird abgesehen. Einer Beantwortung stehen gesetzliche Regelungen im Sinne von Art. 51 Abs. 2 der Sächsischen Verfassung (SächsVerf) entgegen. Der Frage zielt auf eine umfassende Offenlegung der Berichterstattung des Vorstands gegenüber den Mitgliedern des Verwaltungsrats der SAB ab. Die Mitglieder des Verwaltungsrats der SAB sind zur Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (FördbankG) verpflichtet. Der Verwaltungsrat der SAB hat die Aufgabe, die Geschäftsführung durch den Vorstand der SAB zu überwachen (§ 14 Abs. 1 Fördbank G). Zu diesem Zweck hat der Vorstand dem Verwaltungsrat regelmäßig und rechtzeitig unter anderem über den Gang der Geschäfte, die Lage und Entwicklung der Bank sowie Geschäftsvorgänge, die für die Bank von besonderer Bedeutung sind, zu berichten (vgl. § 7 Abs. 4 der Satzung der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank). Die ordnungsgemäße Erfüllung dieser Berichtspflichten des Vorstands setzt voraus, dass Seite 2 von 3 Freistaat SACHSEN STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN der Verwaltungsrat die ihm erteilten Information - wie vom Förderbankgesetz gefordert - vertraulich behandelt. Entsprechendes gilt für den Gang der Beratung im Verwaltungsrat selbst. So ist es anerkannt, dass das Beratungsgeheimnis im Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft strikt zu wahren ist. Nichts anderes kann für die Verwaltungsratsmitglieder der SAB gelten, für die die Sorgfaltspflichten des Aktiengesetzes entsprechend gelten (vgl. § 10 Abs. 2 Satz 1 FördbankG). Dieser Schutz vertraulicher Informationen im Verwaltungsrat ist mithin im Interesse der SAB als Anstalt des öffentlichen Rechts und der Funktionsfähigkeit ihrer Organe zu gewährleisten. Damit verträgt es sich nicht, die vom Fragesteller erbetenen Informationen in öffentlicher Form zu erteilen . Die Staatsregierung sieht aber die Möglichkeit einer Beantwortung der Frage in einer nichtöffentlichen Sitzung des zuständigen Ausschusses mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk . Hierdurch bleiben sowohl die durch Art. 51 Abs. 2 SächsVerf geschützten Rechtsgüter als auch der Informationsanspruch des Sächsischen Landtages aus Art. 51 Abs. 1 SächsVerf gewahrt. Frage 3: In welchen Jahresscheiben wurden Rücklagen zur Deckung der Baukostenüberschreitungen gebildet? Frage 4: Aus welchen Deckungsquellen sollen die Baukostenüberschreitungen abgefangen werden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Das Gesamtkostenrisiko in Höhe von ca. 161 Mio. € wurde vorsorglich bei der Wirtschaftsplanung der SAB seit 2016 berücksichtigt. Im Übrigen werden die Aufwendungen der Bank aus ihren Erträgen gedeckt. Es ist nicht möglich, einzelne Kostenpositionen konkrete Ertragspositionen zuzuordnen. Mit freundlichen Grüßen f:--flt.~ ~ Dr. Matthias Haß Seite 3 von 3 Freistaat SACHSEN 2019-04-23T08:46:55+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes