STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Drêsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-vo n-Linden a u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6117103 Thema: Erlass des SMUL zur Vorbildlichkeit von Jagdausübung und Hege in den Verwaltungsjagdbezirken Sehr geehrter Herr Pråsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,lrr Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Vorbildlichkeit von Jagdausübung und Hege in den Veruvaltungsjagdbezirken des Freistaates Sachsen vom 1. Oktober 2013 (SächsABl.2014 S. 79), zuletzt enthalten in der Verwattungsvorschrift vom 7. Dezember 2017 (SächsABl.SDr. S. S 4gg)(Online unter: httos://wurw.revosax.sac .de/vorschrifU13901- Erlass-Vorbildlichkeit-von-Jaqdausuebunq ) steht u.a.:,,Das jagdliche Brauchtum ist insbesondere als positives und verbindendes Element zwischen den Beteiligten an der Jagd, als auch als Instrument der öffentlichkeitsarbeit zu erhalten und iu fördern." ln Punkt 7c. des Erlasses ist geregelt, dass ,,Forstbezirks- und Schutzgebietsverwaltungen [...] ¡n Hegegemeinschaften mitarbeiten [sollen]". Die Benennung eines Kontaktmannes in Hegegemeinschaften , in denen der SBS kein Mitglied (mehr) ist, hat sich aus Sicht der Jägerinnen und Jäger dort nicht bewährt. Die Probleme haben sich eher vergrößert." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Schwarzwild-Fallen wurden wann, wo und nach welchen Gesichtspunkten in welchen Forstbezirken errichtet und betrieben und wie viele Tiere wurden darin jeweils wann gefangen und wann auf welche Weise getötet? Durch den Staatsbetrieb Sachsenforst (SBS) wurden bisher neun Fanganlagen für die Jagdausübung auf Schwazwild errichtet. Diese werden aktuell betrieben. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhro Nachr¡cht vom 20. März2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-'1050t2t533 Dresden, l1 '0 L(. /o ( 3 s¡mu1+ N cOorf o) o(\¡ - - - Hausanschrift: Sächsi¡ches Staåtsministerium Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsministêrium für Umwelt und Landwirtschaft zur Erfüllung der lnformationspflichten nach der Europäischen Datensch utz-Gru ndverord nu n g auf www.smul.sachsen.dê Seite 1 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Angaben zum Standort, zum Zeitpunkt der Errichtung, zum Fangtag sowie zur Anzahl der gefangenen und erlegten Tiere sind der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Forstbezirk Staatswaldrevier Errichtung Fangtag Anzahl Leipzig Leipzig Mär22019 Dresden Ullersdorf Februar 201 9 Neustadt Fischbach Februar 201 9 Chemnitz Kleinolbersdorf Oktober 2018 Plauen Plauen Mär22019 Tiefenbrunn Mär22019 Adorf Beerheide Oktober 2018 21.02.2019 1 Erlbach März2019 30.03.2019 3 Rohrbach Mär22019 Bisher kommen ausschließlich sogenannte Drahtgitterfallen zum Einsatz. Die Fänge werden abseits öffentlicher Plätze und Wege betrieben. Die Bauweise und der Betrieb richten sich nach dem Praxisleitfaden des Landes Brandenbutg ,,Der mobile Fallenfang als wirksame Methode zur Reduzierung von Schwarzwildpopulationen zur Afrikanischen Schweinepest-Prävention". Hiezu sind die Forstbezirke gemäß des jeweiligen Genehmigungsvermerkes der oberen Jagdbehörde verpflichtet. Zudem enthalten die Genehmigungsvermerke Auflagen hinsichtlich der Gewährleistung der allgemeinen Verkehrssicherheit der Fanganlagen, zur Sicherung der Fanganlagen gegen einen unbefugten Zugrift durch Dritte, zu Vorgaben hinsichtlich zugelassener Kirrmittel und zur tierschutzgerechten Fangdurchführung einschließlich der tierschutzgerechten Erlegung des gefangenen Schwarzwildes. Das gefangene und nach Geschlecht sowie Altersklasse angesprochene Schwazwild wurde unvezüglich nach dem Fang zur Nachtzeit jeweils durch einen Schuss aus Nahdistanz auf den Hirnschädel mit einer geeigneten Schusswaffe erlegt. Die Tötung erfolgte dabei unter Zuhilfenahme einer künstlichen Lichtquelle. Frage 2: Was wird unter,,Jagd und Hege erfolgen verantwortungsvoll im Sinne der Jagdethik und Weidgerechtigkeit" (vgl. Punkt 3a. des Erlasses) konkret verstanden, woran lässt sich dies messen bzw. anhand welcher lndikatoren fassen? Gemäß Nummer 3a Satz 1 des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) zur Vorbildlichkeit von Jagdausübung und Hege in den Verwaltungsjagdbezirken des Freistaates Sachsen (Vorbildlichkeitserlass) erfolgen Jagd und Hege in den Veruvaltungsjagdbezirken verantwortungsvoll im Sinne der Jagdethik und Weidgerechtigkeit. Konkretisiert wird dies in Satz 2, wonach sich Jagdausübung und Hege in den Verwaltungsjagdbezirken nach ökologischen und wildbiologischen Grundsätzen richten und die Anforderungen des Tierschutzes und der Wildbrethyg iene beachten. Seite 2 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die Einbeziehung aktuellen Fachwissens sowie das Generieren neuer Erkenntnisse im Bereich von (Wald)Ökologie und Wildbiologie sind somit entscheidende Kriterien, die im SBS vorbildlich umgesetzt werden. So besteht mit dem Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft eine mit anderen wissenschaftlichen lnstitutionen in Kooperation stehende Einrichtung, die praxisorientierte forstliche und wald- und wildtierökologische Betriebsforschung betreibt und dabei gleichzeitig für die ÜberfUhrung aktueller Erkenntnisse in die forst- und jagdbetriebliche Praxis im Staatswald des Freistaates Sachsen verantwortlich ist. Aspekte des Tierschutzes und der Wildbrethygiene werden durch die konkreten Vorgaben von Tierschutz-, Jagd- und Lebensmittelrecht definiert. Als messbare lndikatoren können beispielsweise benannt werden: Tierschutz: - verbindlicher Nachweis für jährliches Trainingsschießen aller Jäger in Venvaltungs-jagdbezirken (Verbesserung der Schießfertigkeiten; Erhöhung der Treffsicherheit und somit Vermeidung unnötiger Schmerzen); lmplementierung von lntervalljagdkonzepten im Rahmen regionaler Jagdkonzepte mit dem Ziel der Minimierung jagdbedingter Störungen. Wildbrethvqiene: - situationsangepasste Ablaufgestaltung bei Bewegungsjagden mit gegebenenfalls Festlegung von Aufbrechpausen sowie von Regelungen zum Streckelegen in Abhängigkeit von Witterung und Dauer der Jagd - Gewinnung hochwertiger Lebensmittel; - Vorhalten einer den jagdbetrieblichen und veterinärrechtlichen Anforderungen entsprechenden Kühlkapazität; - lückenlose Dokumentation aller Abschüsse über Wildursprungsscheine in den Verwaltungsjagdbezirken ; - regelmäßige Belehrung und Schulung der an der Verwaltungsjagd beteiligten Jäger hinsichtlich der ordnungsgemäßen Versorgung des erlegten Wildes. Frage 3: lnwiefern kommt das jagdliche Brauchtum insbesondere bei den Gesellschaftsjagden des Staatsbetriebes Sachsenforst zur Anwendung (vgl. Punkt 6. des Erlasses), und warum ist dies ggf. verzichtbar? Jagdliches Brauchtum ist regelmäßig Bestandteil der Jagdausübung in den Veruvaltungsjagdbezirken . Bei Gesellschaftsjagden (Bewegungsjagden) erfolgen in Regie der Jagdleitung situationsangepasst insbesondere das Jagdhornblasen (unter anderem zur Eröffnung/Beendigung der Jagd, zum Verblasen der Totsignale als Ehrerbietung an das erlegte Wild) sowie das sogenannte Streckelegen (siehe auch Antwort zu Frage 2) und das Überreichen von Erlegerbrüchen an die erfolgreichen Jäger. Außeidem werden regelmäßig sogenannte Schüsseltreiben (die Möglichkeit eines gemeinsamen Essens nach der Jagd) angeboten. Seite 3 von 5 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENl5 lm Übrigen obliegt die Pflege des jagdlichen Brauchtums bei Bewegungsjagden - wie auch bei der Einzeljagd - der individuellen Entscheidung des einzelnen Jägers (etwa bei der Vemrendung von Bruchzeichen und der Jägersprache sowie bezüglich des Tragens von angepasster jagdlicher Bekleidung, die jedoch zwingend der Unfallverhütungsvorschrift Jagd (VSG 4.4) entsprechen muss). Frage 4: Welche Forstbezirks- und Schutzgebietsverwaltungen arbeiten in welchen Hegegemeinschaften mit (vgl. Punkt 7c. des Erlasses), welche seit wann nicht mehr und ist geplant, dass der SBS in diesen Hegegemeinschaften wieder Mitglied wird - falls ja, wann; falls nein, warum nicht? Die Mitgliedschafr und Mitarbeit der Forstbezirke und Schutzgebietsverwaltungen in Hegegemeinschaften (HG) ist nachstehender Tabelle zu entnehmen. Forstbezirk Mitg liedschafUMitarbeit Taura HG Annaburger Heide HG Dahlener Heide HG Dübener Heide Leipzig HG Colditz HG Wermsdorfer Wald Dresden HG Laußnitzer Heide HG Moritzburg-Meißen-G roßenhain Neustadt HG Sächsische Schweiz linke Elbseite Bärenfels HG Beerwalde HG Osterzgebirge HG Tharandter Wald Marienberg HG Heinzebank Plauen HG Niederalbertsdorf und Umgebung Adorf HG Oberes Vogtland B i os p h ä re n rese rvatsvenrva ltu n g Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft HG Oberlausitz Natu rsch utzgebietsverwaltu ng Königsbrücker Heide, Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain HG Thiendorf Seitens der Forstbezirke Marienberg, Neudorf und Eibenstock wurde die Mitgliedschaft in der HG Ezgebirge anlässlich der Mitgliederversammlung am 25. April 2015 mit Wirkung zum 31. März 2016 beendet. Eine erneute Mitgliedschaft der drei Forstbezirke in der HG Ezgebirge wird geprüft. Seite 4 von 5 'üi:ä[{iffi I U iÄëii sur., Frage 5: Welche Teile des Erlasses des SMUL zur Vorbildlichkeit von Jagdausübung und Hege in den Veruvaltungsjagdbezirken finden in der Praxis keine Anwendung mehr und wurden wann durch welche wie lautende ministerielle Vorgabe als obsolet erklärt? Der Vorbildlichkeitserlass des SMUL vom 1. Oktober 2013 gilt vollumfänglich. Durch das SMUL wurden keine Teile des Erlasses für obsolet erklärt. Mit freundlichen Grüßen (, Thomas Schmidt u Seite 5 von 5 2019-04-18T10:27:59+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes