STAATSM1N1STERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kle_ine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann(BUNDNIS 90lDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17107 Thema: Kandidaturen von NPD-Mitgliedern und -Kadern sowie anderen extrem rechten Personen auf ,,Freien Bürgerlisten“ Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Aus verschiedenen Orten Sachsens, insbesondere aus dem Erzgebirgskreis wird berichtet, dass Personen, die als NPD-Mitglieder bzw. -Kader bekannt sind, auf sogenannten ‚Freien Bürgerlisten‘ in verschiedenen Bezeichnungen kandidieren und dabei ihre Mitgliedschaft in extrem rechten Parteien verschleiern.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Der Fragesteller verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer |. in der Antwort der Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung über Kandidaturen von NPD-Mitgliedern oder anderen extrem rechten Parteien und Strukturen angehörenden Personen auf sog. „Freien Bürgerlisten“? Der Staatsregierung ist bekannt, dass vereinzelt Mitglieder der NPD, Mitglieder des rechtsextremistischen Vereins „Freigeist e. V.“ und eine weitere, der rechtsextremistischen Szene zurechenbare Person im Erzgebirgskreis auf paneiunabhängigen Wahllisten zu den Kommunalwahlen 2019 antreten wollen. . Freistaat0„_SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3618 Dresden, 18. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564—3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Frage 2: Inwieweit handelt es sich bei dem Vorgehen nach Kenntnis der Staatsregierung um ein neues Phänomen oder war dies bereits bei (welchen) anderen Wahlen zu verzeichnen? Der Wahlantritt vereinzelter Rechtsextremisten auf offenen Wählerlisten ist bei vorherigen Wahlen so bisher noch nicht festgestellt worden. Frage 3: Welche sonstigen Möglichkeiten nutzen die Angehörigen der extremen Rechten nach Kenntnis der Staatsregierung zur Einflussnahme/Unterwanderung behördlicher oder zivilgesellschaftlicher Institutionen in Sachsen? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Mit freundlichen Grüßen ;; C.;: Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-04-18T10:32:15+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes