SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 10 09 1 O 1 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.: 6/17117 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS Thema: Gewalttat gegen Lehrer an 107. Oberschule Dresden-Gruna Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Am 14.03.2019 soll ein Lehrer einer siebten Klasse der 107. Oberschule in Dresden zusammengeschlagen worden sein. Am Tag darauf sollen alle Schüler in der Turnhalle über den Vorfall informiert worden sein." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Informationen hat die Staatsregierung über Tathergang und Identität des Täters, liegt ihr eine Befragung des geschlagenen Lehrers vor? Durch die betroffene Schule wurde folgender Sachverhalt mitgeteilt: Am 14.03.2019 wollte ein Schüler gegen 12: 15 Uhr mit zwei schulfremden jungen Erwachsenen unter dem Vorwand, sein Handy holen zu wollen, das Schulgelände am Eingang Hepkestraße betreten. Der Aufsicht führende Lehrer verweigerte ihnen den Zutritt. Daraufhin näherte sich eine der schulfremden Personen dem Lehrer und schlug ihn unvermittelt ins Gesicht. Das Opfer fiel zu Boden und wurde weiter geschlagen. Nach Eingreifen der zweiten schulfremden Person verließen alle drei das Gelände. Die Polizeidirektion Dresden hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung gern. § 223 StGB eingeleitet. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Darüber hinaus kann die Frage nicht beantwortet werden. Eine Beantwortung der Frage ist derzeit nicht möglich, da insoweit aufgrund der laufenden Ermittlungen in diesem Verfahren einer weitergehenden Beantwortung die Vorschrift des § 477 Abs. 2 S. 1 Strafprozessordnung (StPO) entgegensteht. Nach dieser Vorschrift sind Auskünfte aus Akten zu versagen, wenn der Übermittlung Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. Eine vollständige Beantwortung Seite 1von4 ~SACHsEN Der Staatsminister Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-1053/17/59 Dresden, 1R. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de De-Mall-Zugang: poststelle@smk-sachsen.de-mail .de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 7. B STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN der Kleinen Anfrage würde den Erfolg des noch nicht abgeschlossenen Ermittlungsverfahrens gefährden. Sofern Einzelheiten zu bisherigen Ermittlungsansätzen bekannt würden, könnte dies dazu führen, dass der Erfolg der weiteren notwendigen Ermittlungen vereitelt würde. Die aufgeführten Gründe der Nichtbeantwortung der Fragen hindern auch eine Beantwortung der Anfrage in einer nichtöffentlichen Sitzung des Landtages oder mit entsprechendem Geheimhaltungsvermerk. Auch bei einer unter solchen Umständen erfolgenden Bekanntgabe der Ergebnisse der bisherigen Ermittlungen ist im vorliegenden Fall nicht mit Sicherheit auszuschließen, dass Einzelheiten zu den bisherigen Ermittlungsergebnissen bekannt und dadurch die weiteren Ermittlungen gefährdet würden. Eine Abwägung der Informationsinteressen des Antragstellers mit dem Interesse an der Geheimhaltung der Ermittlungsergebnisse geht derzeit zu Lasten des Abgeordneten. Das Interesse des Abgeordneten an vollständiger Information ist ein hohes, durch Art. 51 Abs. 1 SächsVerf verfassungsrechtlich gewährleistetes Gut. Aber auch das staatliche Interesse an einer wirkungsvollen Strafverfolgung ist ein hohes, aus dem Rechtsstaatsprinzip hergeleitetes verfassungsrechtliches Schutzgut. Bei vollständiger Beantwortung der Fragen wäre der Schaden für das laufende Ermittlungsverfahren womöglich irreparabel. Das Informationsinteresse des Abgeordneten ist demgegenüber nicht vollständig zurückgedrängt. Seine Verwirklichung hat lediglich insoweit und so lange zurückzustehen, wie eine vollständige Beantwortung tatsächlich eine Gefährdung des Ermittlungserfolges zeitigen würde, so lange also, bis im Falle der Ermittlung eines Täters oder mehrerer Täter die Tatvorwürfe den/dem/der Beschuldigten eröffnet werden. Frage 2: Nach Aussage eines Elternsprechers sind die Eltern über diese Vorkommnisse nicht informiert worden, warum nicht? Diese Behauptung ist unzutreffend. Der Schulleiter informierte in den Nachmittagsstunden des 14.03.2019 die Elternsprecher aller Klassen per Mail über den o. g. Vorfall. Frage 3: Wurde das Sächsische Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB) in Kenntnis gesetzt, wenn nicht, warum nicht, wenn ja, welche Maßnahmen wurden mit der Schule diskutiert, um derartige Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden? Das LaSuB wurde am 14.03.2019 durch den Schulleiter der 107. Oberschule Dresden- Gruna in Form einer sogenannten Meldung eines besonderen Vorkommnisses unterrichtet. Erste Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit wurden am folgenden Tag in der Schule diskutiert und in Form der Optimierung der Aufsichtsführung in den großen Pausen umgesetzt . Am 29.03.2019 fand an der Einrichtung eine Beratung mit dem Polizeipräsidenten, dem Bürgermeister für Bildung und Jugend der Stadt Dresden, einem Vertreter des LaSuB, Standort Dresden, und dem Unterzeichner statt. Lehrer, Eltern- und Schülervertreter erhielten im Verlauf der Unterredung Gelegenheit, die derzeitige Situation an der 107. Oberschule aus ihrer Sicht darzustellen sowie ihre Wünsche und Vorschläge vorzubringen und zur Diskussion zu stellen. Als ersten Schritt zur Verbesserung der Sicherheit stellte die Stadt Dresden die Prüfung der Verschließbarkeit der Klassenräume und der Sporthalle in Aussicht. Darüber hinaus Seite 2 von 4 STAATSMlNlSTERlUM FÜR KULTUS ~SACHsEN wurde angekündigt, den Vorschlag einer Überwachung des Eingangsbereiches prüfen zu lassen. Dem Wunsch der Lehrkräfte nach einem größeren Raumangebot soll mit dem geplanten Auszug der Abendoberschule aus dem Schulgebäude perspektivisch entsprochen werden. Der Unterzeichner verwies mit Blick auf die Heterogenität der Schülerschaft auf die Möglichkeit der Unterstützung der Lehrkräfte durch das Programm „Schulassistenz". Dafür wird sich die 107. Oberschule bewerben. Der Polizeipräsident bestärkte den Schulleiter darin, sich bei konkreten Anhaltspunkten umgehend an die Polizei zu wenden, um die Initiatoren von Belästigungen und Bedrohungen schnell zu identifizieren. Er unterstrich, dass Vorfälle unbedingt zu melden seien, um zeitnah Abhilfe schaffen und Strafverfolgungsmaßnahmen einleiten zu können. Am 02.04.2019 stimmte die Schulleitung bereits erste Präventionsmaßnahmen mit der Polizei ab. Zeitnah wird mit den Vorbereitungsklassen (DaZ-1/2-Schüler) und der Klassenstufe 8 ein Projekttag zum Thema „Gewalt und Zivilcourage" durchgeführt. Zum gleichen Thema arbeiten im nächsten Schuljahr die übrigen Klassenstufen. Für die Lehrkräfte ist dazu ein „Pädagogischer Tag" geplant. Frage 4: Wie viele (strafrechtliche) Vorfälle gab es an und im Umkreis der Schule von 2015 bis heute? (Bitte aufschlüsseln nach körperlicher Gewalt, Beleidigung, Mobbing , Drogen, Waffen und Betroffene/Lehrer oder Schüler sowie nach Nationalität der Täter.) Zur Beantwortung der Frage wird mit Blick auf den Begriff „Umkreis" von folgendem Bereich ausgegangen, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass nur auf Basis des Begriffes „im Umkreis" keinerlei Bezug zur 107. Oberschule in Dresden-Gruna hergestellt werden kann: • Adresse 107. Oberschule Hepkestr. 26, 01309 Dresden • Adresse Spielplatz Haehnel-Clauß-Str./Karl-Roth-Straße, Hepkestr. 28, 01309 Dresden • Karl-Roth-Str. zwischen Geisingstr. und Haenel-Claus-Str. • Haenel-Claus-Str. zwischen Karl-Roth-Str. und Falkensteinplatz • Zwinglistr. zwischen Falkensteinplatz und Comeniusstraße • Comeniusstr. zwischen Schneebergstr. und Geisingstr. • Geisingstr. zwischen Comeniusstr. und Karl-Roth-Str. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) für den Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. März 2019 für den oben beschriebenen Bereich in Dresden nach Tötungs- und Sexualdelikten, Erpressung sowie Rohheitsdelikten, Straftaten gegen die persönliche Freiheit sowie Straftaten gegen das Waffen- und Betäubungsmittelgesetz. Angaben aus dem PASS haben vorläufigen Charakter. Zu mehreren Delikten liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben mehr vor. Diese sind entsprechend gekennzeichnet. Das Ergebnis ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Seite 3 von 4 Straftat 2015 Verstoß gegen das BtMG 4 Körperverletzung gern. § 223 StGB ** Gefährliche Körperverletzunq qem. ~ 224 StGB 4 Misshandlung von Schutzbefohlenen gern. § 225 StGB - Nachstellung gern.§ 238 (1) StGB 1 Nötigung gern. § 240 StGB 1 Bedrohunq qem. & 241 StGB ** Verstoß gegen das WaffG - Gesamt 10 * 1. Januar bis 31 . März 2019 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS 2016 2017 2018 1 - 5 ** ** 5 1 2 5 - - - 2 2 2 3 - 3 ** ** 3 1 1 - 8 5 23 SSJt:CHsEN 2019* - 2 - 1 - - - - 3 ** Auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen liegen keine validen Angaben vor. Zu diesen 49 Straftaten wurden 47 Personen als Opfer erfasst. Zu sieben Personen wurde als Opferspezifik „Lehrkräfte" und zu neun „Schüler" erfasst. Die Staatsangehörigkeiten der 55 Tatverdächtigen sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Staatsangehörigkeit 2015 2016 2017 2018 2019 Deutschland 9 8 3 14 1 Deutschland; Serbien - - - 1 - Griechenland; Polen - - - 1 - Russische Föderation - - 1 - - Serbien - - - - 1 Syrien, Arabische Republik - 1 1 14 - Frage 5: Wie viele Schüler werden derzeit an der 107. Oberschule unterrichtet? (Bitte nach Klassenstufe und Nationalität, ggf. auch DaZ-Klasse aufschlüsseln.) Klassenstufe Schüler Davon Migrationshintergrund In DAZ-2-Phase 5 48 16 9 6 52 19 15 7 79 17 6 8 82 20 4 9 77 20 2 10 42 5 - Eine statistische Erfassung der Nationalitäten der Schülerinnen und Schüler liegt dem La- SuB nicht vor. Seite 4 von 4 2019-04-23T12:45:06+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes