SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17127 Thema: Liegenschaft des ehemaligen Landwirtschaftsamtes Mockrehna , Schildauer Str. 18 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Liegenschaft wurde über den Staatsbetrieb zentrales Flächenmanagement Sachsen (ZFM) zum Verkauf angeboten". Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Kaufgebote mit welchen Nutzungsinteressen - sofern bekannt - wurden abgegeben? Es wurden drei Kaufgebote abgegeben. Alle drei Bieter beabsichtigen eine gewerbliche Nutzung. Davon beziehen sich zwei Kaufgebote auf eine Nutzung im lebensmittelverarbeitenden Bereich und ein Kaufgebot auf eine Nutzung in der Alten-/Gesundheitspflege. SSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/46-W 2000/20/27/199- 2019/1 7760 Dresden, l'f 7 . April 2019 MACH •--· WAS - WICHTIGES Arbeiten im Öffentlichen Dienst Sachsen Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 40000 Telefax +49 351 564 40009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung : Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. 'Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang fur qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunqen. STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN SSACHsEN Frage 2: Wann und in welcher Form wurden im Vorfeld bzw. während des Verfahrens zum Immobilienverkauf seitens Kommune und/oder Landkreis regionale Bedarfe für die Liegenschaft angezeigt (z. B. Räume für medizinische , ärztliche oder pflegerische Versorgung)? Der Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb ZFM, stimmt sich im Vorfeld und ggf. auch während eines Verkaufsverfahrens grundsätzlich mit der Kommune ab und sondiert, inwieweit kommunale Belange berücksichtigt werden können . Die öffentliche Bekanntmachung der Verkaufsabsicht erfolgte im 4. Quartal 2018. Seit der Bekanntmachung gab es bis zum 1. Quartal 2019 Abstimmungen zwischen dem Staatsbetrieb ZFM und der Gemeinde Mockrehna in Form von Schriftverkehr, Gesprächen und Telefonaten , in den es insbesondere auch um die lokalen Bedarfe und die kommunalen Belange ging. Frage 3: Inwieweit können unabhängig vom Höchstgebotsprinzip solche regionalen Bedarfe bei Verkaufsentscheidungen vom ZFM berücksichtigt werden und war dies hier ein Kriterium bzw. aus welchen Gründen nicht? Soweit die regionalen Bedarfe auch im dringenden staatlichen Interesse sind oder die beim Verkauf staatlichen Grundvermögens zu beachtenden haushaltsrechtlichen Vorgaben nicht entgegenstehen, können und sollen diese vom Staatsbetrieb ZFM berücksichtigt werden. Dies gilt auch für den vorliegenden Verkaufsfall. Frage 4: Auf Grundlage welcher Kriterien erfolgte letztendlich der Zuschlag an welchen Bieter? Der Staatsbetrieb ZFM hat nach Auswertung der eingegangenen Kaufgebote das Bieterverfahren abgeschlossen und einen örtl ichen Bieter als bevorzugten Kaufinteressenten ausgewählt. Mit diesem Kaufinteressenten führt der Staatsbetrieb ZFM derzeit noch konkrete Vertragsgespräche. Eine verbindliche Verkaufsentscheidung im Sinne eines „Zuschlages" ist noch nicht erfolgt. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN tijSACHsEN Frage 5: Welche Möglichkeiten sieht die Staatsregierung, die Gemeinde Mockrehna bei der Bereitstellung von Räumen für die ärztliche Versorgung zu unterstützen? Wenn im Zusammenhang mit dem Verkauf der landeseigenen Immobilie Schildauer Straße 18 in Mockrehna Räume für die ärztliche Versorgung bereitgestellt werden können und haushaltsrechtliche Vorgaben nicht entgegenstehen, wird der Staatsbetrieb ZFM dieses Anliegen aufgreifen. Mit freundlichen Grüßen I!: ~v:.: H;p Seite 3 von 3 2019-04-23T08:30:59+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes