STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17128 Thema: Sog. Radikalisierungs-Radar-Rechtsextremismus (3R) zur ldentifizierung von rechtsextremistischen Gefährdern und Erstellung einer Rangliste Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Vorbemerkung: Die Freie Presse berichtete am 22. März 2019 über die Pläne des Innenministeriums zur Erstellung einer Art Rangliste rechtsextremistischer Personen im Freistaat Sachsen. Dazu habe das Landeskriminalamt ein Konzept erarbeitet. Es soll nunmehr getestet werden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen konkreten Inhalt hat das o.g. Konzept zur Erfassung rechtsextremer Netzwerke? (Bitte anfügen oder wesentlichen Inhalt wiedergeben ) Frage 2: Inwieweit geht mit dem Vorhaben die Einrichtung einer neuen Datenbank einher, in der welche personenbezogene Daten welcher Personengruppen auf welcher Rechtsgrundlage, mit welchen Zugriffsrechten wie lange gespeichert werden? Frage 3: Welche personenbezogenen Daten welcher Personengruppen aus welchen sächsischen oder nicht-sächsischen Datenbanken sollen oder werden (testweise) mit dem Konzept auf (jeweils) welcher Rechtsgrundlage an welcher Stelle wie zusammengeführt? FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/104 Dresden, 23. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilheim-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, B, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Frage 4: Nach welchen konkreten Maßgaben werden die Punkte zur Bewertung der Gefährlichkeit einer Person (zur Erstellung der Rangliste) auf welcher Rechtsgrundlage vergeben? Frage 5: Inwieweit und mit welchem Ergebnis wurde der Sächsische Datenschutzbeauf— tragte in das Vorhaben wann einbezogenen? (Bitte den wesentlichen Inhalt seiner datenschutzrechtlichen Bewertung wiedergeben.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Auf Initiative der Innenminister von Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen anlässlich der Sicherheitskonferenz am 5. November 2018 in Leipzig haben die Landeskriminalämter Sachsen, Sachsen—Anhalt und Thüringen einen konzeptionellen Ansatz für ein Frühwarnsystem entworfen, mit dem RadikaIisierungstendenzen unter den der Polizei bereits bekannten politisch rechts motivierten Straftätern besser erkannt und die Spira- Ie einer Radikalisierung durch gezielte, auf den Einzelfall zugeschnittene Maßnahmen unterbrochen werden soll. Der „Radikalisierungs-Radar-Rechtsextremismus“ basiert komprimiert dargestellt auf einem dreistufigen Modell. Die erste Stufe beinhaltet eine Datenauswertung und Priorisierung durch das Landeskriminalamt mittels eines standardisierten und automatisierten Scoring-Verfahrens, das sowohl quantitative als auch qualitative Kriterien einbezieht . Anschließend werden die Erkenntnisse bei Vorliegen einer angezeigten Priorisierung in einer zweiten Stufe durch weitere Ermittlungen angereichert und abschließend durch das Landeskriminalamt bewertet. Im Ergebnis dessen werden sodann gegebenenfalls in einer dritten Stufe einzelfallbezogene Folgemaßnahmen in enger Abstimmung mit den örtlichen Staatsschutzdezernaten und weiteren zuständigen Stellen im Sinne einer ganzheitlichen Fallbearbeitung eingeleitet mit dem Ziel, weitere (schwerste) Straftaten zu verhindern. Dieser konzeptionelle Ansatz wird in den nächsten Monaten getestet und fortentwickelt. Da über die abschließende Ausgestaltung des „RadikaIisierungs-Radar-Rechts— extremismus“ derzeit noch nicht entscheiden ist, ist auch eine weitergehende Beantwortung der Fragen derzeit noch nicht möglich. ? fr undlichen Grüßen&; r f. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 FreistaatSACHSEN 2019-04-23T08:58:47+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes