SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Jähnigen, Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/1715 Thema: Gender Budgeting im Landeshaushalt Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Inwieweit hat die Staatsregierung die Gleichstellung von Frauen und Männern bei der Aufstellung des aktuellen Haushaltsplans berücksichtigt, z. B. durch Gender Budgeting oder andere geeignete Maßnahmen innerhalb des Aufstellungsprozesses ? (Bitte nach Einzelplan und Abstimmungsprozess auflisten ) Frage 2: Falls die Staatsregierung bisher solche Methoden nicht anwendet : warum nicht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Das Haushaltsrecht des Freistaates Sachsen und das rahmengebende bundesstaatliche Haushaltsrecht sind geschlechterneutral. S S/\CHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/21-H 1322/184/137- 2015/27055 Dresden, ;( b . Juni 2015 Zertifikat seit 2013 audit berufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de" www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden . *Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSM1N1STER1UM DER F1NANZEN S SACHsEN Die haushaltsrechtlichen Vorschriften enthalten auch keine Instrumente, um im Prozess der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans die Rollen- und Aufgabenverteilung zwischen den Geschlechtern im Sinne der Geschlechtergerechtigkeit zu beeinflussen , noch sehen sie entsprechende Verfahrensschritte vor. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung erfolgt grundsätzlich eine geschlechterneutrale Mittel- und Stellenverteilung als Spiegelbild der fachpolitischen Aufgaben im Freistaat Sachsen. Es ist vielmehr Aufgabe der Fachgesetzgebung und der die Fachgesetze vollziehenden Verwaltung, geeignete Instrumente, mit denen das Ziel der Geschlechtergleichstellung erreicht werden kann, zu entwickeln und zu nutzen. Frage 3: Welche Instrumente nutzt die Staatsregierung außerdem, um das grundsätzliche Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern aus Artikel 8 der Sächsischen Landesverfassung im Prozess der Haushaltsaufstellung und beim Vollzug des Haushaltes zu erreichen? Es gibt keine Erkenntnisse, dass bei der Umsetzung des Haushalts eine geschlechtsspezifische Diskriminierung erfolgt. Gleichwohl werden beispielsweise nachfolgende Einzelmaßnahmen berücksichtigt, die besonders dem Ziel der Umsetzung des Gleichstellungsgebots dienen: • Förderprogramme, die u. a. Gender-Aspekte berücksichtigen. Das betrifft vor allem die ESF-finanzierten Programme. • Verpflichtende Prüfung der gleichstellungspolitischen Relevanz im Rahmen von Kabinettsentscheidungen. • Berücksichtigung des Gleichstellungsauftrages im Rahmen der mit den Hochschulen geschlossenen Zielvereinbarung nach § 10 Abs. 2 des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes. Seite 2 von 3 STAATSMlNlSTERlUM DER FINANZEN S SACHsEN Frage 4: Welche Instrumente zur geschlechtergerechten Haushaltsaufstellung sind der Staatsregierung auch aus anderen Ländern bekannt und wie eignen sich diese mit Bezug auf den Einsatz bei Planung und Vollzug kommender Haushalte den unter 3. benannten Verfassungsgrundsatz zu erfüllen? (Auflistung der bekannten Methoden und Bewertung sowie ggf. vorgesehene Maßnahme erbeten.) Der Staatsregierung ist aus öffentlich zugänglichen Quellen bekannt, dass durch den Bund und einzelne andere Gebietskörperschaften wie beispielsweise Berlin Ansätze des Gender Budgeting analysiert wurden. Nähere Details insbesondere über konkrete Instrumente oder Methoden liegen der Staatsregierung nicht vor. Frage 5: Inwieweit plant die Staatsregierung, Pilotprojekte zur Einführung von Gender Budgeting in Teilen des Haushaltes bei Aufstellung und Vollzug des Landeshaushaltes zu entwickeln und durchzuführen? Wenn ja, in welchen Bereichen, ab wann und in welchem zeitlichen Rahmen sollen diese Projekte durchgeführt werden? Wenn nein, warum nicht? Die Einführung von Gender Budgeting im Haushaltsaufstellungsverfahren und Vollzug ist nicht beabsichtigt. Die Staatsregierung hält Gender Budgeting für kein geeignetes Instrument, um die Gleichberechtigung der Geschlechter durchzusetzen. Mit freundlichen Grüßen pfr#~ Seite 3 von 3 2015-06-16T10:59:12+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes