STAATSM1N1STER1UM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 10101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Wilke (AfD) Drs.-Nr.: 6/17157 Thema: Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellung „Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen" ist inhaltlich unbestimmt. Aus dem Gesamtzusammenhang der Fragestellungen und insbesondere , weil nach der angegebenen Staatsangehörigkeit gefragt wird, ist die Kleine Anfrage bei verständiger Würdigung der Formulierung sinngemäß so auszulegen, dass mit „unbegleiteten Minderjährigen" ,,unbegleitete minderjährige Ausländer (umA)" gemeint sind. Die Fragen werden folglich dahingehend verstanden, dass es der Fragestellerin um unbegleitete minderjährige Ausländer (umA) geht, und dementsprechend beantwortet. Frage 1: Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden seit 2015 in Sachsen aufgenommen? (Bitte nach Landkreis/kreisfreier Stadt und dem vermuteten /festgestellten Alter, Geschlecht und angegebener Staatsangehörigkeit aufschlüsseln.) Seit dem 1. November 2015 bis einschließlich 10. April 2019 wurden 5438 unbegleitete minderjährige Ausländer in Sachsen erfasst. Die Aufschlüsselung der in den einzelnen Landkreisen/kreisfreien Städten seit dem 1. November 2015 aufgenommenen unbegleiteten minderjährigen Ausländer nach Geschlecht, Alter und Kalenderjahr ist der als Anlage beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen. Die darüber hinaus erbetenen Detailangaben zu der angegebenen Staatsangehörigkeit sind nicht Gegenstand der gesetzlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik und könnten nur durch eine Auswertung der bei den Jugendämtern Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-55001 Telefax +49 351 564-55010 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 61-0141.51-19/237 Dresden, 1/- . April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ liegenden Einzelfallakten ermittelt werden. Die Jugendämter setzen die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe als Selbstverwaltungsaufgabe einzelfallbezogen um, weshalb der Staatsregierung hierzu keine belastbaren Angaben vorliegen. Frage 2: Wie viele unbegleitete Minderjährige wurden seit 2015 in Pflegefamilien vermittelt? (Bitte nach Landkreis/kreisfreier Stadt und dem vermuteten/festgestellten Alter, Geschlecht und der Dauer der Pflegschaft aufschlüsseln.) Frage 3: Wie viele unbegleitete Minderjährige, die seit 2015 in Pflegefamilien vermittelt wurden, wurden aus diesen wieder herausgenommen? (Bitte nach Landkreis /kreisfreier Stadt, dem Alter, Geschlecht, Dauer der Pflegschaft und dem Grund der Herausnahme aufschlüsseln.) zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet , die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verantwortungsbereichs betreffen (Zitat SächsVerfGH, Urteil vom 22. April 2004- Vf. 44-1-03). Letzteres ist vorliegend der Fall, denn die Fragen betreffen ausschließlich Sachverhalte, die von den Landkreisen und Kreisfeien Städten als Selbstverwaltungsaufgabe einzelfallbezogen umgesetzt und erfasst werden. Den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegt als örtlichen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung die Unterbringung, Betreuung und Versorgung unbegleiteter minderjähriger Ausländer. Welche Einzelfallhilfe als notwendig und geeignet eingestuft wird, entscheidet einzig das zuständige Jugendamt. Die Landkreise und kreisfreien Städte unterliegen dabei keiner Fachaufsicht und keinen Weisungen der Staatsregierung. Der Vollzug dieser Aufgabe liegt damit außerhalb des Aufgaben- und Verantwortungsbereichs der Sächsischen Staatsregierung. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechtsaufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht können die Staatsregierung bzw. die damit beauftragten Rechtsaufsichtsbehörden von ihrem Informationsrecht nach § 113 SächsGemO nur dann Gebrauch machen, wenn Anhaltspunkte für eine bevorstehende oder erfolgte Rechtsverletzung vorliegen (Rehak in: Quecke/Schmid, SächsGemO, Rn. 3 zu§ 113 SächsGemO). Dazu trägt die Kleine Anfrage nichts vor. \JafaKle Anlage Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN Frage 1 Anlage zu DS-Nr. 6/17157 Sächsische Leipziger Schweiz- Chemnitz Dresden Leipzig Bautzen Erzgebirgskreis Görlitz Land Meißen Mittelsachsen Nordsachsen Osterzgebirge Vogtlandkreis Zwickau Summe UMA Gesamt 420 609 608 441 625 355 361 299 388 293 249 376 414 5438 m 370 557 562 413 580 334 308 270 355 277 235 349 387 4997 w 50 52 46 28 45 21 53 29 33 16 14 27 27 441 21 0 2 2 0 0 0 0 1 0 0 0 1 1 7 20 1 1 3 1 0 2 0 0 0 0 0 1 0 9 19 4 0 7 1 0 1 1 0 0 0 0 3 0 17 18 11 1 10 0 1 1 2 0 1 0 1 2 0 30 17 136 191 182 138 174 98 120 78 111 81 83 117 114 1623 16 119 196 188 149 250 148 126 118 134 122 86 126 140 1902 15 70 100 81 79 136 63 60 56 86 51 46 71 87 986 14 26 52 47 34 41 20 28 21 26 26 21 25 34 401 13 20 19 21 19 12 6 12 8 12 5 5 10 13 162 12 5 16 18 9 5 3 3 6 8 0 3 2 7 85 11 4 6 10 0 2 3 2 2 4 4 1 1 4 43 10 7 3 9 1 0 2 0 3 2 0 1 1 4 33 9 4 2 2 2 0 0 1 1 2 0 1 2 3 20 8 0 3 3 2 0 1 1 1 1 0 0 4 0 16 7 1 2 6 3 0 1 0 1 0 1 0 0 0 15 6 1 4 3 0 1 1 1 2 0 0 0 0 2 15 5 0 1 0 0 0 0 1 0 0 0 1 1 0 4 4 1 1 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 0 4 3 1 0 4 1 0 1 0 0 0 0 0 0 0 7 2 0 1 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 2 1 0 1 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 4 0 4 3 5 1 1 1 0 1 0 1 0 1 3 21 2015 140 207 212 162 163 127 150 114 152 125 62 106 160 1880 2016 220 296 219 172 278 162 152 150 184 111 93 130 180 2347 2017 21 54 102 75 52 40 35 32 39 47 40 84 60 681 2018 31 27 55 25 111 21 23 3 13 9 38 37 11 404 2019 5 20 14 6 17 4 0 0 0 0 16 14 1 97 2019-04-23T08:30:15+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes