STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter (AfD) Drs.-Nr.: 6I17166 Thema: T6tungsdelikte Deutscher und Ausländer in Sachsen in den Jahren 2017 und 2018, 2. Nachfrage zu der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/16328 sowie Nachfrage zur Kleinen Anfrage Drs.- Nr.: 6I16766 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Antwort der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/16766 wird abermals in keiner Weise Auskunft über die begehrten Fakten gegeben. Die Staatsregierung hat auch nicht beantwortet, weswegen die Antworten verwehrt werden, insbesondere mit Blick auf den vorgeblich zugrundeliegenden Datenschutz. Der Widerspruch zur bisherigen Fragenbeantwortung durch die Staatsregierung (vgl. Antwort der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/9756) ist evident, so dass sich die Staatsregierung hier erklären muss. An dieser Stelle sei auch angemerkt, dass vorliegend das öffentliche Informationsinteresse im Vordergrund steht, eine Fragenbeantwortung in nichtöffentlicher Sitzung wird demgemäß als nicht ausreichend betrachtet ! Vor diesem Hintergrund wird nun nochmals gefragt.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei welchen der von Deutschen und Ausländern begangenen Taten laut der Antwort der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 16328, handelt es sich um fahrlässige oder vorsätzliche Taten, um Versuche und bei welchen um Vollendungen? (Bitte um nachträgliche Aufschlüsselung der jeweiligen Zuordnung von Nationalität des Tatverdächtigen oder zumindest der Zuordnung Deutscthichtdeutsch und der Begehungsform fahrlässig , vorsätzlich, versucht oderlund vollendet) Es wird auf die zusammenfassende Antwort der Staatsregierung auf die Fragen 1 bis 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/16766 verwiesen. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/76/131131 Dresden, 24. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 ww.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WiiheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSNIINISTERIUM DES iNNERN Frage 2: Sofern eine Antwort auf die (Nach-)Frage nach Ziffer 1. (nochmals) veniveigert wird: Aus welchen Gründen hat die Staatsregierung ihre Auffassung hinsichtlich der Beantwortung o. 9. Frage geändert und worauf stützt die Staatsregierung die Rechtmäßigkeit der „weiten“ Fragebeantwortung in der Vergangenheit? Mit anderen Worten ausgedrückt, warum sah sie bisher insbesondere keinen Verstoß gegen den Datenschutz, nun aber schon, insbesondere auch die (neue) Frage betreffend, die lediglich eine Aufschlüsselung nach der Kategorie DeutschINichtdeutsch und Begehungsform begehrt? Im Zuge der Umsetzung der Richtlinie EU 2016/680 in nationales Recht ist es zu einer zunehmenden Datenschutz-Sensibilisierung gekommen. Zusammen mit dieser Richtli— nie bildet die Datenschutz-Grundverordnung seit dem 25. Mai 2018 den gemeinsamen Datenschutzrahmen, der in diesem Fall zu einer Neubewertung geführt hat. Frage 3: In der Antwort auf Frage 5. der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 16328 führt die Staatsregierung u. a. aus: „[...] Von der Gesamtzahl der festgestellten Tötungsdelikte wurden je ein Fall dem Phänomenbereich PMK -rechts-‚ der PMK -religiöse Ideologie - sowie der PMK —ausländische ldeologie- zugeordnet. In einem weiteren Fall ist ein Phänomenbereich nicht zuzuordnen. Diese vier Fälle wurden im Jahr 2018 verübt. [...]“. Bei welchen dieser Taten handelt es sich um fahrlässige oder vorsätzliche Taten, um Versuche und bei welchen um Vollendungen und welche Nationalität hatten die Täter und Opfer dabei jeweils? (Bitte um nachträgliche Aufschlüsselung der jeweiligen Zuordnung von Nationalität des Tatverdächtigenl Opfers oder zumindest der Zuordnung Deutscthichtdeutsch und fahrlässige , vorsätzliche, versuchte oderlund vollendete Tat) Frage 4: Sofern eine Antwort auf die (Nach-)Frage nach Ziffer 3. (nochmals) verweigert wird: Warum ist die Staatsregierung nicht bereit, diese zu beantworten und ist sie zumindest bereit, eine Auskunft hinsichtlich der Begehungsformen, ohne Angabe der Nationalität bzw. der Einteilung Deutscthichtdeutsch, zu geben? Wenn ja, wie lautet die Antwort? Wenn nein, warum nicht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Ermittlungen zu den vier Straftaten in der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 5 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/16328 sind noch nicht abgeschlossen. Insofern haben die naéhfoigenden Angaben vorläufigen Charakter. Bei allen Straftaten handelt es sich um sogenannte Vorsatzdelikte. Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSMiNiSTERiUM FreistaatDES iNNERN SACHSEN Phänomenbereich PMK -rechts- -religiöse -ausländische -nicht ldeologie- ldeologie- Zuzuordnen- VersuchNollendung Vollendung Versuch Vollendung VersuchTatverdächtige deutsch (3) nichtdeutsch nichtdeutsch (2) unbekannt deutsch/nichtdeutsch (1) (Anzahl Tatverdächtige) Opfer deutsch (1) nichtdeutsch deutsch (3) keine Opfer deutsch/nichtdeutsch (1) (Anzahl Tatverdächtige) Frage 5: — Eine Antwort auf Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr.: 6/16328 erfolgte ebenfallsnicht. Beabsichtigt die Staatsregierung die Frage, welche aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen aus Tötungsdelikten folgten, einer statistischen Auswertbarkeit zuzuführen, so dass diese Frage zukünftig beantwortet werden kann? Wenn ja, wann ist dies der Fall, wenn nein, warum nicht? Im Gegensatz zu den Ausführungen des Fragestellers stellt die Staatsregierung fest,dass die Frage 4 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6116328 teilweise beantwortet wurde. Dazu und zur Begründung wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 4 derKleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/16328 verwiesen. Im Übrigen werden aufenthaitsrechtliche — Konsequenzen in jedem Einzelfall geprüft. Die Staatsregierung hat gemäß Artikel 51 der Verfassung des Freistaates SachsenFragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Dies beinhaltet nicht die Verpflichtung,statistische Daten im Vorgriff für mögliche zukünftige Fragen für eine zukünftige Beantwortung vorzuhalten. Eine dahin ausgerichtete statistische Erhebung im Vorgriff ist allein schon aufgrund der Vielzahl der Möglichkeiten undurchführbar. Insofern beabsichtigt die Staatsregierung nicht, Daten im Sinne der Fragestellung einer zukünftigen statistischen Auswertbarkeit zuzuführen. Mit‘ re ndlichen Grüßen(Jéz Pro . Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 2019-04-25T11:03:31+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes