STAATSI\4ìNISTERIUM FÜR UN4WELT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÛR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresdan Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke (BÜNDNIS 90/ DIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6117179 Thema: Umsetzung von SfO des neuen Sächsischen Kreislaufwirtschafts - u nd Bodenschutzgesetzes Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,M¡t S l0 des novellierten Sächsischen Kreislauñrirtschafts- und Bodenschutzgesetzes wird das Ziel verfolgt, ,,die Marktchancen von Recyclingprodukten und -materialien zu verbessern, die in vielen Fällen auf Akzeptanzprobleme treffen, obwohl sie technisch und funktionell gleichrangig einsetzbar wären wie primäre Produkte und Materialien." Eventuelle finanzielle Mehrbelastungen seien ,,ih angemessenem Umfang" hinzunehmen. Eine Ablehnung kann nur der Ausnahmefall sein. Daraus ergeben sich folgende Fragen:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie wird die öffentliche Hand als Bauherr verpflichtet, von vornherein auf den Einsatz von geprüften Recycling- Baustoffen zu achten? Bauherren der öffentlichen Hand können der Freistaat Sachsen(insbesondere das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, der Staatsbetrieb Sächsisches lmmobilien- und Baumanagement (SlB) und der Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung (LTV)), die Landkreise, die Kreisfreien Städte und Gemeinden sowie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sein. Gemäß $10 des Sächsischen Kreislaufwirtschafts- und Bodenschutzgesetzes (SächsKMBodSchG) kommt für Bauherren der öffentlichen Hand ein Ausschluss von Recyclingmaterial oder -produkten nur ausnahmsweise in Betracht und ist nachvollziehbar zu begründen. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-20000 Telefax +49 351 564-20007 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen lhre Nachricht vom 1. April 2019 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-1050t2t545 Dresden, 2G 0q. eA/S s¡mu[+ o o)t+ ¡.() ct) o(\¡ - - - - - - - - - ob atùñtulhhl& &¡ Sdd.hùñlißlèdßtuuilâtùñdbdlebñ Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsminister¡um fl¡r Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch das Sächsische Staatsminister¡- um für Umwelt und Landwirtschaft zur Erft¡llung der lnformat¡onspflichten nach der Europäischen Datenschutz-G rundverordnung auf www.smul.sachsen.de Seite 1 von 3 STAATSI\4 ì N I STERì U I\4 FÜR UI\4WELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Das bedeutet, die Beschaffungs- und Vergabekriterien müssen grundsätzlich produktneutral sein. Deshalb darf die Verwendung von Recyclingmaterial im Rahmen von Ausschreibungen nicht von vornherein ausgeschlossen werden. Die Pflicht zur neutralen Ausschreibung im Regelfall ergibt sich für Behörden des Freistaates Sachsen und für die Kommunen auch aus dem Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) ,,Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecyclingmaterial". Nach Ziller I des Erlasses kann gegebenenfalls auch der Einsatz von Recyclingbaustoffen gefordert werden. Ein Ausschluss von Recyclingbaustoffen kommt nur ausnahmsweise in Betracht und ist nachvollziehbar zu begründen. Für den Bereich der sächsischen Bundesfern- und Staatsstraßen ist die Anwendung der ,,Technischen Lieferbedingungen für Gesteinskörnungen im Straßenbau" (TL Gestein StB 2004) per Venraltungsvorschrift verbindlich eingeführt und für den kommunalen Straßenbau empfohlen. Danach erfolgt grundsätzlich eine produktneutrale Ausschreibung von Bauleistungen, bei der lediglich technische Funktionseigenschaften für das Ergebnis vorgegeben werden. Das Angebot von Recyclingmaterialien oder -produkten, die diese (und die weiteren) Leistungsmerkmale einhalten, ist damit von vornherein möglich. Bei Ausschreibungen der LTV werden Vorgaben zu den technischen Anforderungen, jedoch nicht zu den einzusetzenden Baustoffen gemacht. Der Nachweis, dass die in der Leistungsbeschreibung genannten Kennwerte erreicht werden, obliegt den Bietern. Frage 2: Welche konkreten Zielvorgaben strebt die Staatsregierung in welchem Zeitfenster an, um welche konkreten Recyclingquoten zu erreichen, und welche Regelungen und Anwendungshinweise sind geplant, um kon krete Einsatzmöglich keiten von Recycling baustoffen vozusehen? Zur Förderung des Recyclings und der sonstigen stofflichen Venruertung wurden in $ 14 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes Quoten eingeführt, die bereits über EU-rechtliche Anforderungen hinausgehen. lm Freistaat Sachsen sind noch darüber hinausgehende Quoten nicht vorgesehen. Die Qualitäten und zulässigen Einbauweisen zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung von Recyclingbaustoffen sind im Freistaat Sachsen mit dem oben genannten Erlass des SMUL ,,Vorläufige Hinweise zum Einsatz von Baustoffrecycling material" geregelt. Weiterhin wurde im Rahmen der Umweltallianz ein Leitfaden ,,Wiederverwendung und Venrertung von Ausbauasphalt" erarbeitet, dessen Endfassung gegenwärtig abgestimmt wird. Seite 2 von 3 STAATSI\4INISTERìUM FÜR UN4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 3: An welcher Stelle und auf welche Art und Weise gedenkt die Sächsische Staatsregierung, die Vergabestellen zur Anwendung und Umsetzung des $10 zu verpflichten, und wer überwacht ktinftig die Anwendung des $10 bei Ausschreibungen der öffentlichen Hand? Durch die Anforderungen des SächsKrWBodschG sind alle Vergabestellen der öffentlichen Hand bereits gebunden. Der Vollzug durch die Vergabestellen unterliegt der fachaufsichtlichen Übenryachung der jeweiligen Ressorts. Frage 4: lst zur Umsetzung des $10 geplant, das Sächsische Vergabegesetz entsprechend anzupessen, und inwiefern ist geplant, die Anwendung des SfO bei Vergabeschulungen zu berücksichtigen. (Bitte mit Begründung) Die Staatsregierung sieht kein Erfordernis für eine Anpassung des Sächsischen Vergabegesetzes. $ 10 SächsKrWBodSchG regelt die fachrechtlichen Vorgaben für den Einsatz von Recyclingmaterialien abschließend. Ob es näherer Erläuterungen zur Anwendung des S 10 SächsKrWBodSchG in Schulungsveranstaltungen oder -materialien zur Vergabe bedarf, wird in Abhängigkeit von den Erfahrungen in der Praxis geprüft werden. Frage 5: Wie wird die ausnahmsweise Ablehnung der Verwendung von velwertbaren und geprüften Recycling-Baustoffen im Rahmen von Ausschreibungen der öffentlichen Hand überprüft, und wie werden Prüfinstanzen dahingehend sensibilisiert? Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben unterliegt der Fach- beziehungsweise Rechtsaufsicht. Weiterhin haben Bürger oder Unternehmen, die feststellen, dass bestimmte Vorschriften nicht eingehalten werden, die Möglichkeit, eine Fachaufsichtsbeschwerde einzulegen. Bieter, die sich durch die Nichteinhaltung von Vorschriften in einem Vergabeverfahren benachteiligt fühlen, weil sich dies in dem konkreten Fall auf ihre Stellung im Vergabeverfahren auswirken kann, können ein Vergabenachprüfungsverfahren in die Wege leiten. Zuständig flir die Nachprüfung von EU-weiten Vergaben (Auftragswert bei Bauleistungen oberhalb von 5.548.000 Euro) ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen; beträgt der Auftragswert für Bauleistungen weniger als 5.548.000 Euro, aber mehr als 75.000 Euro ist dies die Aufsichtsbehörde beziehungsweise bei kreisangehörigen Gemeinden und Zweckverbänden die Landesdirektion Sachsen. M ichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2019-04-29T08:27:30+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes