-(f, STAATSN4ìNìSTERIUM FÜR UT4WELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UIVIWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 611718 Thema: Genehmigungen, Freigaben und Gefahren beim lmport von Abfällen aus dem Rückbau von Atomkraftwerken in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf welchen fachlichen und rechtlichen Grundlagen und anhand welcher Kriterien werden Freigaben zum lmport von Abfällen aus dem Rückbau von Atomkraftwerken (AKW) in Sachsen geprüft und welche Rolle spielen hierbei Transportweg sowie die Beteiligung der Bevölkerung? Die Zuständigkeit für die Freigaben liegt bei der für das jeweilige Kernkraftwerk zuständigen atomrechtlichen Aufsichtsbehörde. Auf die Antwort zu den Drucksachen 5/14983 und 6/121 wird venryiesen. Frage 2: Zu welchen erfolgten und geplanten lmporten wurde seit 2010 das Einvernehmen hinsichtlich der Anforderungen an den Verwertungs- oder Beseitigungsweg von Abfällen aus dem Rückbau von AKW hergestellt bzw. nicht hergestellt (Bitte auflisten nach Jahr, eingegangenen Anträgen, Abfallmengen, Ursprung des Abfalls, Antragsstellern, Entscheidungs- bzw. Ablehnungsgründen und abgeschlossenen Verträgen)? Das Einvernehmen gemäß S 29 Abs. 2 Strahlenschutzverordnung(StrlSchV) wurde unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben aus $ 29 in Verbindung mit Anlage 4 StrlSchV für folgende Kernkraftwerke und Deponien hergestellt: Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 ïelefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012 Palïo lhre Nachricht vom 19. Mai 2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-o141.s1t1914868 Dresden, ,lO. Oø , lol f I.ANDESGARIENSCHAU oEr.sNllÌ/ERzGEBrno¡ 201 5 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fUr Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverb¡ndung: Zu eneichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden, * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschli¡ssêlte elektronischê DokumênteSeite 1 von 3 STAATSMINISTER'IUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Antragsteller * Antragsdatum Zeitraum Beantragte Masse Deponie Cröbern KKW Würgassen KKW Stade KKW Stade MWEIMH NMU NMU 08.03.2013 29.02.2012 24.03.2015 2012 bis 2015 2012 bis 2014 2015 je 1000 Tonnen/Jahrje 1000 Tonnen/Jahr 1000 Tonnen Deponie Wetro KKW Stade KKW Stade NMU NMU 20.01.2012 09.01 .2013 2012-2014 2015-2017 je 1000 Tonnen/Jahrje 1000 Tonnen/Jahr Deponie Grumbach KKW Stade NMU 27 .01.2014 2014-2015 je 1000 Tonnen/Jahr * Legende: MWEIMH: Ministerium für WiÍschaft, Energie, lndustrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen NMU: Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Bisher wurde kein Antrag auf Einvernehmen verweigert. Auf die Antwort zur Drucksache 5114997 wird venryiesen Frage 3: Hat die Staatsregierung vor Erteilung der Freigabe des lmports von Abfällen aus dem Rückbau des AKW Stade nach Sachsen die Kapazitäten filr die Abfalleinlagerung im Herkunftsland Niedersachsen geprüft, wenn ja, mit welchem Ergebnis? Für eine Uberprüfung von Kapazitäten für die Abfalleinlagerung außerhalb des Freistaates Sachsen stehen den sächsischen Behörden keine rechtlichen lnstrumente zur Verfügung. Frage 4: Nach welchen Grundsätzen, mit welchen Methoden und wie häufig kontrolliert die Staatsregierung den Schutz der sächsischen Bevölkerung und der Umwelt vor möglichen Gefahren durch die Einlagerung von Abfällen aus dem Rückbau von AKW? Frage 5: Kann die Staatsregierung bei der Ablagerung von Abfällen aus dem Rückbau von AKW ausschließen, dass für die Bevölkerung vor Ort und die Umwelt Gefahren bestehen, wenn ja, auf welchen fachlichen Grundlagen und auf Basis welcher Gutachten oder Studien kommt die Staatsregierung zu dieser Einschätzung? Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Eine Freigabe ist nur möglich, wenn die hierdurch verursachte Strahlenexpositionen für Einzelpersonen der Bevölkerung allenfalls im Bereich der Bagatellschwelle von zehn Mikrosievert (10 USv = 0,01 mSv) im Kalenderjahr liegen. Bei Anwendung der oben genannten Vorschriften und Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist sichergestellt, dass durch die Ablagerung von Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken keine zusätzlichen radiologischen Gefahren für die Bevölkerung vor Ort und die Umwelt bestehen. Auf die Antworten zu den Drucksachen 6/807 und 5/14983 wird verwiesen. Deshalb sind nach der erfolgten Freigabe der Abfälle aus dem Geltungsbereich der Stra hlensch utzverord nu ng keine weiteren Kontrollmessu ngen erforderl ich. Mit freundlichen Grüßen Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2015-06-11T16:46:33+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes