STAAT'SMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSEN MIT T SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 I 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von-Li ndena u-Plalz 1 01067 Dresden Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564 15000 Telefax +49 351 564 15009 Staatsminister@ smj.j ustiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 0408/1 3/1 525-KLR Dresden, ¿{Aprit2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katia Meier (Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/,17182 Thema: What's App - Gruppe sächsischer Justizbediensteter TOB Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Zu welchem Zeitpunkt und auf welche Art und Weise erhielten welche Ermittlungsbehörden Kenntnis von der Existenz der Ghatgruppe? maßnahmen durch das Landeskriminalamt Sachsen bei Beamten der Justizvollzugsanstalt Dresden wegen des Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht statt. ln diesem Zusammenhang gab ein Beschuldigter im Rahmen seiner Vernehmung an, ein Mitglied der WhatsApp-Gruppe uG1" habe am späten Montagabend (27. August 2018) Lichtbilder der Haftbefehlsausfertigung in den Gruppenchat eingestellt. e o Briefpost über Deutsche Post 01 095 Dresden Die Staatsanwaltschaft Dresden erhielt am29. August 2018 Kenntnis von der www. justiz. sachsen. deismj WhatsApp-Gruppe ,,G1". An diesem Tag fanden die erSten DurchSuchungs- verkehrsverbindung: WUY\,I'JOB.MIT.T.DE Hausanschr¡ft: Sächsisches Staatsmin¡ster¡um der Justiz Hospitalstraße 7 01 097 Dresden Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7, 8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang ilber Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lnternetseite . Auf Wunsch senden wir lhnen diese Hinweise auch zu. "zugang für slêktronisch signierts sowie für v6rschlüssêltê êlektronischê Dokumente nur per EGVP, beBPo oder Dê-Mail; nåhere lnfo¡'mat¡onen zur elêktronischên Kommunikation m¡t sächsischsn Justizbsh0rden unter www. iustiz. sâchsen. de/E- Kommunikat¡on.Seite 1 von 6 STAAl'SMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENT Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden erhielt durch einen Bericht des Leitenden Oberstaatsanwalts der Staatsanwaltschaft Dresden vom 31 . August 2018 Kenntnis von der Existenz der Chatgruppe. Frage 2: Wann und wie wurden die lnhalte der Chatgruppe durch wen sichergestellt und wiederhergestellt? Frage 3: Wann wurde welche Ermittlungsbehörde mit der Analyse der Chatgruppe hinsichtlich des veröffentlichten Haftbefehls beauftragt und wie lange dauerte die Untersuchung? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die im Rahmen der Durchsuchungsmaßnahmen am 29. und 30. August 2018 sichergestellten Mobiltelefone und sonstigen technischen Geräte gelangten unmittelbar nach Vollzug der Maßnahmen zum Zwecke der Datensicherung und -aufbereitung in den Bereich der lT-Ermittlungsunterstützung des Landeskriminalamtes Sachsen. Ziel der Auswertung der sichergestellten technischen Geräte war das Auffinden von Hinweisen für die Verbreitung der Haftbefehlsausfertigung des Amtsgerichts Chemnitz vom 27. August 2019. Der Tatzeitraum konnte eindeutig definiert werden: Er lag zwischen der Ausfertigung des Haftbefehls am 27. August 2018 und der Verötfentlichung desselben in den sozialen Medien am28. August 2018. Am 31. August 2018 wurde die zuständige Dezernentin bei der Staatsanwaltschaft Dresden telefonisch darüber informiert, dass Mitarbeiter des lT-Ermittlungsservices des Landeskriminalamtes Sachsen festgestellt hätten, dass bei der übenryiegenden Anzahl der sichergestellten Mobiltelefone der WhatsApp-Messenger nicht (mehr) vorhanden sei bzw. einzelne Chats gelöscht worden und nicht wieder herstellbar seien. Auf Empfehlung des Landeskriminalamtes Sachsen erfolgte die Beauftragung des Münchener Unternehmens Cellebrite, welches trotz der Löschung zu einer Auswertung im Stande war. Aufgrund der hohen Kosten einer externen Auswertung wurde festgelegt, zunächst nur drei Mobiltelefone an das Unternehmen zu versenden. Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENU Mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Dresden vom 31. August 2018 wurde die Firma Cellebrite beauftragt und der Versand der Mobiltelefone angeordnet. Das Unternehmen Cellebrite konnte die Daten des Chatverlaufs der WhatsApp-Gruppe ,,G1" bei einem der drei Mobiltelefone vollständig und bei einem weiteren Mobiltelefon teilweise wiederherstellen. Diese Mobiltelefone gingen am 12. September 2018 wieder im Landeskriminalamt ein. Bei dem dritten Gerät war eine Wiederherstellung nicht möglich . Dieses gelangte am 8. Oktober 2018 zurück in das Landeskriminalamt. Unmittelbar nachdem die Mobiltelefone im Landeskriminalamt eingegangen waren, wurden die Daten für die Auswertung aufbereitet. Mit der Auswertung der Daten wurde am 13. September 2018 begonnen. Die gewonnenen Daten aller sichergestellten Mobiltelefone und sonstigen technischen Geräte wurden durch die ermittelnden Polizeibeamten nach Hinweisen auf Erhalt, Besitz und Versand des veröffentlichen Haftbefehls des Amtsgerichts Chemnitz gesichtet. Dabei wurden die Ordner ,,AnrUfprOtOkoll", ,,Chats", ,,E-MailS", ,,SMS-MitteilUngen" Und ,,Bilder" geprüft. Um Erkenntnisse zu der möglichen Motivation der Täter gewinnen zu können, wurde der Auswertezeitraum auf den 26. August 2018 (Zeitpunkt des Tötungsverbrechens in Chemnitz) vorverlagert. Die Sichtung der sichergestellten Mobiltelefone nahm einen längeren Zeitraum in Anspruch . Bei der Sichtung der Ordner,,Bilder" stellte sich heraus, dass bei einer Vielzahl von Fotos keine Zeitstempel existierten, so dass diese Ordner manuell gesichtet werden mussten. Die Staatsanwaltschaft wurde zeitnah über die Ergebnisse der Sichtung in mündlicher Form informiert. Die Ergebnisse der Auswertung flossen auch in die Vernehmungen der Beschuldigten mit ein, die im Zeitraum vom 25. September 2018 bis zum 12. November 2018 bzw. am 5. März2019 stattfanden. Die Auswertungsberichte befinden sich im Beweismittelordner, der der Staatsanwaltschaft seit dem 14. Januar 2019 vorliegt. Weiterhin wurde am 27. September 2018 der Justizvollzugsanstalt Dresden von der Staatsanwaltschaft Dresden per E-Mail ein Auszug aus dem Chat-Verlauf (Seite 1 sowie Seiten 133 bis 141) zur Verfügung gestellt und durch die fur das Disziplinarverfah- Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENt ren eingesetzten Ermittlungsführerin der Justizvollzugsanstalt Dresden am selben Tag gesichtet. Die Justizvollzugsanstalt Dresden stellte am 2. Oktober 2018 beim Verwaltungsgericht Dresden Anträge auf Beschlagnahme und Auswertung der Mobiltelefone von fünf der zwölf Beamten. Die Auswertung sollte auch den Chatverlauf umfassen, soweit dieser wiederhergestellt werden konnte. Mit Beschlüssen vom 30. November 2018 wurden alle Anträge auf Beschlagnahme und Auswertung abgelehnt, da der Grundrechtseingritf aufgrund der zu enruartenden nicht statusberührenden Disziplinarmaßnahmen nicht gerechtfertigt sei. Die gegen einen Beschluss eingelegte Beschwerde wurde vom Sächsischen Obervenrualtungsgericht am 7. Februar 2019 zurückgewiesen. Einem weiteren Antrag der Justizvollzugsanstalt Dresden auf Beschlagnahme und Auswertung eines Mobiltelefons ist das Venrvaltungsgericht Dresden mit Beschluss vom 5. Februar2019 nachgekommen. Wegen der vom Beamten eingelegten Beschwerde ist der Beschluss noch nicht rechtskräftig. Nach Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren gegen elf beamtete Mitglieder der WhatsApp-Chatgruppe uG 1" hat die Staatsanwaltschaft Dresden der Justizvollzugsanstalt Dresden am 31. Januar2019 antragsgemäß Akteneinsicht gewährt und dazu zwei Bände Sachakten (Blatt 1 bis Blatt 1004) in elektronischer Form übersandt. Bestandteil der elektronisch überlassenen Akten ist der gesamte Chatverlauf der WhatsApp-Gruppe ,,G1", soweit er technisch wiederhergestellt werden konnte. Ab dem 9. Mäz 2019 wurden in der Justizvollzugsanstalt Dresden die beiden Bände gesichtet. Nachdem am 11.Mäz 2019 ein Großteil derAkten zur besseren Bearbeitung ausgedruckt wurde, konnten diese am 14.115, Mäz 2019 vollständig gesichtet werden. Am 18. März 2019 wurden Gefangenenpersonalakten und Gesundheitsakten von den betroffenen Gefangenen, die in der Justizvollzugsanstalt Dresden untergebracht waren, sowie dienstliche Unterlagen gesichtet und ein Abgleich mit Sachverhalten des WhatsApp-Nachrichtenverlaufs vorgenommen, aus denen sich der Verdacht weiterer Dienstpflichtverletzungen ergeben könnte. Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Freistaat SACHSENIT Frage 4: Wann führte welche Ermittlungsbehörde auf welchen Anlass (explizite Beauftra' guñg, Zulalll hin die weitergehende inhaltliche Untersuchung der Chatgruppe durch und wie lange dauerte diese Untersuchung? lm Hinblick auf die gesicherten Datenmengen musste die Auswertung frühzeitig beschränkt werden. Ausgehend vom Untersuchungsgegenstand und dem eindeutig zu bestimmenden Tatzeitraum war es nicht geboten, Daten, die sich eindeutig nicht auf den Tatvorwurf der Veröffentlichung des Haftbefehls beziehen konnten, vollständig auszuwerten. Der vor dem Tatzeitraum liegende lnhalt des Chatverlaufs der WhatsApp-Gruppe ,,G1" war für den unmittelbaren Nachweis der Tathandlung (Veröffentlichung des Haftbefehls) nicht relevant. Anfang Januar 2019 verfilgte die Staatsanwaltschaft Dresden im Rahmen der Gewährung einer Akteneinsicht durch die Justizvollzugsanstalt Dresden, den gesamten Chat- Verlauf in die Ermittlungsakte (Beweismittelordner) aufzunehmen. Am 31. Januar 2019 hat die Staatsanwaltschaft Dresden der Justizvollzugsanstalt Dresden gemäß der beantragten Akteneinsicht zwei Bände Sachakten (Blatt 1 bis Blatt 1004) in elektronischer Form übersandt. Am 9. Mäz 2019 wurden in der Justizvollzugsanstalt Dresden die beiden Bände gesichtet . Nachdem am 11. März 2019 ein Großteil der Akten zur besseren Bearbeitung ausgedruckt wurde, konnten diese am 14.115. März 2019 vollständig gesichtet werden. Die Anordnung der detaillierten Auswertung des Chatverlaufs erfolgte am 21. Mäz 2019 durch die zuständige Dezernentin der Staatsanwaltschaft Dresden, nachdem diese am Vortag in einem mit der Justizvollzugsanstalt Dresden geführten Telefonat von möglichen weiteren Straftaten einzelner Mitglieder der WhatsApp-Gruppe Kenntnis erlangt hatte. Die Anordnung wurde noch am selben Tag durch das Landeskriminalamt Sachsen/INES umgesetzt und führte zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen sechs Justizvollzugsbeamte wegen des Verdachts der Körperverletzung im Amt. Die Auswertungen dauern aktuell an. Seite 5 von 6 STAATSMINISTERIUM DER JUSTìZ Freistaat SACHSENt Frage 5: lnwieweit wird sichergestellt, dass Ermittlungspersonen, die an der Untersuchung der Veröffentlichung des Haftbefehls beteiligt waren, nicht an der jetzt erforderlichen Aufklärung der lnformationskette zum übrigen lnhalt der Chatgruppe beteiligt werden? Ein Anlass, die sachbearbeitenden Beamten von den weiteren Ermittlungen auszuschließen besteht nicht. Darüber hinaus erforderte die Aufklärung der lnformationskette ohnehin d ie Ein beziehung der verfahrensführenden Beamten. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow Seite 6 von 6 2019-04-26T11:19:29+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes