STAATSTVIINISTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES iNNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard—von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNIS 90IDIE GRUNEN) Drs.-Nr.: 6/17183 Thema: Umzüge von Teilen der Landesdirektion Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: lnwieweit ist der Umzug jeweils welcher Abteilungen I Referate I sonstigen Organisationseinheiten der Landesdirektion von welchem bisherigen Dienstort an welchen zukünftigen Dienstort mit jeweils wie vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu welchem Termin geplant oder wird derzeit vollzogen? Die Landesdirektion Sachsen (LDS) plant einen Umzug von Referaten der Abteilung 3 - lnfrastruktur — innerhalb der Dienststelle Dresden am Dienstort Dresden. Frage 2: Worin liegen die konkreten Gründe für die jeweiligen Umzüge? Bis 2020 werden in der Dienststelle Dresden voraussichtlich weitere 30 Stellen besetzt werden können. Frage 3: Wann wurden die Umzüge bzw. deren Planung durch wen veranlasst? Die Planung wurde durch die LDS im Ergebnis einer Machbarkeitsprüfung im ersten Quartal 2019 als eine vorbereitende Maßnahme veranlasst. —. - \ Freistaatj _} SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1-1053/68/38 Dresden, 29. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3,6.7,8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wiihelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. . Freistaatf _‚ ‚: SACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Frage 4: lnwieweit ist für die geplantenldie derzeit vollzogenen Umzüge eine Bedarfsanmeldung nach der RL Bau Sachsen erforderlich und ggf. wann wurde diese jeweils aus welchen Gründen angemeldet und jeweils wann von wem in welchem Umfang bestätigt? Für einen Umzug an sich ist eine Bedarfsanmeldung nach RLBau Sachsen nicht vorgesehen . Frage 5: Wurden dem Personalrat der Landesdirektion zwischenzeitlich die geforderten Raumbelegungspläne übermittelt, anhand derer unter Berücksichtigung der RL Bau des SMF nachvollzogen werden kann, ob die geplanten Umzüge zwingend erforderlich sind oder ob der Freistaat Sachsen über vorhandene Liegenschaften im lnteresse einer sparsamen Haushaltsführung andewveitig verfügen kann? Die Beteiligung des Örtlichen Personalrates (ÖPR) bei der LDS erfolgt nach Maßgabe des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes. ?Hr‘?dlichen Grüßen MI [vi Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-04-29T11:40:27+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes