STAATSMiNiSTERiUNI DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17185 Thema: Aufklärungsquote „Haus des Jugendrechts“ Leipzig — März 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Ermittlungsverfahren wurden im „Haus des Jugendrechts“ Leipzig im März 2019 abschließend bearbeitet? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Frage 2: Wie viele Ermittlungsverfahren aus Frage 1 konnten aufgeklärt und wie viele konnten nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand , Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige , Jugendliche als Tatverdächtige, Heranwachsende als Tatverdächtige und Erwachsene als Tatverdächtige!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Im März 2019 wurden durch die Polizeidirektion Leipzig im „Haus des Jugendrechts " insgesamt 81 Ermittlungsverfahren abschließend bearbeitet. Dabei konnten in 79 Ermittlungsverfahren insgesamt 122 Tatverdächtige (TV) bekannt gemacht werden. Die Ermittlungsverfahren schlüsseln sich im Sinne der Fragestellung wie folgtauf: FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/22 Dresden. 29. Apri12019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMlNlSTERlUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV davon Jugendliche als TV davon Heranwach - sende als TV davon Erwachsene als TV Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz Hausfriedensbruch gem. § 123 Strafgesetzbuch (StGB) Hausfriedensbruch gem. 123 StGB Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB Beleidigung — ohne sexuelle Grundlage gem. § 185 StGB Beleidigung — ohne sexuelle Grundlage gem. § 185 StGB Beleidigung — ohne sexuelle Grundlage gem. § 185 StGB Beleidigung — ohne sexuelle Grundlage gem. § 185 StGB Körperverletzung gern. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Körperverletzung gem. § 223 StGB Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB Seite 2 von 7 STAATSMINISTERIUM FreistaatDES INNERN SACHSEN Anzahl davon davon davon davon TV ge- Kinder Jugend- Heran- Erwachsamt als TV liche als wach- sene als TV sende TV als TV Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB 2 1 1 Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB 1 1 Gefährliche Körperverletzung — auf Straßen, Wegen und Plätzen gem. § 224 StGB 1 1 Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB 3 2 1 Gefährliche Körperverletzung — sonstige Tatörtlichkeit gem. § 224 StGB 1 1 Bedrohung gem. § 241 StGB 1 1 Bedrohung gem. § 241 StGB 1 1 Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — an sonstigen Tatorten gem. § 242 StGB 1 1 Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — an sonstigen Tatorten gem. § 242 StGB 1 1 Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — an sonstigen Tatorten gem. § 242 StGB 1 1 2 Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB 1 1 Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB 1 1 Diebstahl —— von sonstigen Gegenständen — Ladendieb— stahl gem. § 242 StGB 2 2 Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB 2 2 Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendieb— stahl gem. § 242 StGB Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV davon Jugendliche als TV davon Heranwach - sende als TV davon Erwachsene als TV Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendieb— stahl gem. g 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl - von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl -— von sonstigen Gegenständen — Ladendieb— stahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 242 StGB Diebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendieb— stahl gem. § 242 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von Mopeds und Krafträdern — an sonstigen Tatorten gem. § 243 StGB Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von sonstigen Gegenständen — in/aus Dienst-‚ Büro-‚ Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen gem. § 243 StGB Seite 4 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV davon Jugendliche als TV davon Heranwach - sende als TV davon Erwachsene als TV Besonders schwerer Fall des Diebstahls — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 243 StGB Unterschlagung — von sonstigen Gegenständen gem. § 246 StGB Bandendiebstahl — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 244 Abs. 1 Nr. 2 StGB Haus-, Familiendiebstahl — von unbaren Zahlungsmitteln — in/aus Wohnungen gem. § 247 StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — Un— terschlagung von sonstigen Gegenständen gem. § 248a StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 248a StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 248a StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 248a StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen - von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 248a StGB Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 248a StGB Seite 5 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV davon Jugendliche als TV davon Heranwach - sende als TV davon Erwachsene als TV Diebstahl, Unterschlagung geringwertiger Sachen — von sonstigen Gegenständen — Ladendiebstahl gem. § 248a StGB Raub — Handtaschenraub gem. § 249 StGB Raub — sonstiger — auf Straßen , Wegen oder Plätzen gem. § 249 StGB Raub — sonstiger — auf Straßen , Wegen oder Plätzen gem. § 249 StGB Raub — sonstiger — auf Straßen , Wegen oder Plätzen gem. § 249 StGB Erpressung — sonstige gem. § 253 StGB Räuberische Erpressung — sonstige — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 255 StGB Räuberische Erpressung — sonstige — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gern. § 255 StGB Hehlerei — sonstige gem. § 259 StGB Betrug — Sozialleistungsbetrug — sonstiger gem. § 263 StGB Erschleichen von Leistungen - Beförderung gem. § 265a StGB Erschleichen von Leistungen — Beförderung gem. § 2653 StGB Sachbeschädigung — sonstige — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — auf Straßen, Wegen oder Plätzen gem. § 303 StGB Sachbeschädigung — sonstige — gem. § 303 StGB Seite 6 von 7 STAATSNHNISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN Anzahl TV gesamt davon Kinder als TV davon Jugendliche als davon Heranwach - davon Erwachsene als TV sende TV als TV Sachbeschädigung — sonstige — gem. § 303 StGB 1 1 Sachbeschädigung — sonstige — gem. § 303 StGB 5 5 Gefährdung des Straßenverkehrs gem.§ 315 c StGB 1 1 Fahren ohne Fahrerlaubnis gem. § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Kennzeichenmissbrauch gem. § 22 StVG 1 1 Kennzeichenmissbrauch gem. § 22 StVG 1 1 Verstoß gegen das Waffengesetz gem. § 52 Abs. 3 Waffengesetz 1 1 Frage 3: Aus welchem Grund konnten die unaufgeklärten Ermittlungsverfahren aus Frage 2 nicht aufgeklärt werden? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand, Anzahl der beschuldigten Personen, Kinder als Tatverdächtige, Jugendliche als Tatverdächtige , Heranwachsende als Tatverdächtige und vaachsene als Tatverdächtige!) Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14415 verwiesen. Hinzuweisen ist, dass es sich aktuell um zwei Ermittlungsverfahren handelt. Mi freu dlichen Grüßen Ci Prof. Dr. Roland Wöller Seite 7 von 7 2019-04-29T09:50:40+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes