STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17187 Thema: Kontrollen zur Einhaltung der Waffenverbotszone in Leipzig, März 2019 — Aktualisierung der Kleinen Anfrage in Drs. 6/15525 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bei wie vielen polizeilichen Einsatzmaßnahmen im März 2019 im Bereich der Waffenverbotszone in Leipzig, fanden wie viele Personenkontrollen und ldentitätsfeststellungen statt? Frage 2: Wie viele Verstöße gegen die Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig wurden bei den Einsatzmaßnahmen aus Frage 1 festgestellt ? Frage 3: Wie viele Messer, Waffen und sonstige in der Waffenverbotszone verbotene Gegenstände wurden bei den Einsatzmaßnahmen aus Frage 1 sichergestellt? (Bitte mit Nennung der Gegenstände!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Bei 19 Einsatzmaßnahmen des Polizeivollzugsdienstes erfolgten 257 einzelne Personenkontrollen/Identitätsfeststellungen. Dabei wurden 16 Verstöße gegen die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefähr— lichen Gegenständen in Leipzig festgestellt. Es wurden zwölf Messer, ein Tierabwehrspray, drei Multifunktionswerkzeuge und eine Pistole sichergestellt . - Freistaat: SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/4 Dresden, 29. Apri12019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-BucK-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMINlSTERIUMDES INNERN Frage 4: Wie viele Bußgelder wurden im März 2019 in welcher Höhe wegen Verstößen gegen die Verordnung über die Einrichtung einer Verbotszone zum Schutz vor Waffen und gefährlichen Gegenständen in Leipzig verhängt? lm März 2019 wurde durch die Zentrale Bußgeldbehörde des Ordnungsamtes der Stadt Leipzig in drei Fällen jeweils eine Geldbuße von 60,00 EUR erhoben. Diese Bußgelder beziehen sich auf festgestellte Verstöße aus den Vormonaten. h(llit-f?undlichen Grüßen r f. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-04-29T09:51:23+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes