SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd -von-Li nd ena u-Plafz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Rico Gebhardt (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6117195 Thema: Umgang der Staatsregierung mit Fristen und Terminen zur rechtzeitigen Umsetzung von Bundes- und EU-Recht sowie mit landesrechtlichen Berichterstattungs- und Unterrichtungsfristen gegenüber dem Landtag Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Eine den verfassungsrechtlichen Anforderungen für eine umfassende und sachgerechte Beratung der Mitglieder des Landtages zlt Gesetzentwürfen sind im Rahmen des Abschnitt Vll. der Geschäftsordnung des Landtages näher ausgeregelten ,,Gesetzgebungsverfahrens" nimmt- einschließlich öffentlicherer Anhörungen und Beratungen in den mitberatenden, danach in federführenden Ausschüssen- bis zut abschließenden Beschlussfassung im Landtag in der Regel einen Zeitraum von vier bis sechs Monaten in Anspruch. Zur Gewährleistung eines verfassungsund ordnungsgemäßen parlamentarischen Verfahrens bei der Gesetzgebung ist daher -eine - den o.g. regelmäßigen Gesetzgebungszeitraumes- berücksichtigende und damit die Rechteder Abgeordneten wahrende rechtzeitige Einreichung von Gesetzentwürfen der Staatsregierung an den Landtag geboten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf der Grundlage welcher durch den Bundesgesetzgeber oder durch die Europäische Union seit dem Beginn der laufenden 6. Wahlperiode geltenden oder neu verabschiedeten Gesetze oder Rechtsetzungsakte war und ist der Freistaat Staat Sachsen unmittelbar rechtlich verpflichtet, in Ausübung seiner Gesetzgebungskompetenz eigene Landesgesetze zur Ausführung oder Umsetzung innerhalb welcher # FreistaatSACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.LS4.2-'1 053 I 44t 1019- 2019t35762 Dresden, fi'rr,t"izors Die Kampagne des Freistaates Sachsen. *l* Hausanschr¡ft: Sächsische Staatskanzle¡ Archivstraße I 01097 Dresden J tr-, SACHSEN*i * *' DORTLTEGTEURoPA .. SO GEHT SACHSISCH Seite 1 von 3 www.sachsen.de SÄCHSìScHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN# konkreten Fristen zu verabschieden oder andere landesgesetzliche Anpassungen des geltenden Landesrechtes vorzunehmen?(Bitte aufgeschlüsselt und unter Nennung der jeweiligen Ermächtigungsgrundlage des Bundes oder der Europäischen Union sowie der entsprechenden Umsetzungs- und Ausführungsfristen darstellen.) Frage 2:Bei welchen der in der Frage I genannten ausführungs- oder umsetzungsbedürftigen Bundesgesetzen oder EU-Rechtssetzungsakten erfolgtedas rechtzeitige und fristgerechte lnkrafüreten der erforderlichen landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes?(Bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen ausführungs- und umsetzungsbedürftigen Bundesgesetzen und EU-Rechtsetzungsakten und unter Angabe des jeweiligen Zeitpunktes der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag, der Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt und des I nkrafttretens darstellen.) Frage 3: Beiwelchen der in Frage I genannten ausführungs- oder umsetzungsbedürftigen Bundesgesetzen oder EU-Rechtssetzungsakten tragen die dazu erforderlichen landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetze aus welchen konkreten Gründen nicht rechtzeitig und unter Verletzung der höherrechtlich bestimmten Ausführungs- oder Umsetzungsfristen in Kraft bzw. sind diese bis zum heutigen Zeitpunkt nicht in Kraft getreten?(Bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen ausführungs- und umsetzungsbedürftigen Bundesgesetzen und EU-Rechtsetzungsakten und - falls erfolgt - unter Angabe des jeweiligen Zeitpunktes der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag, der Veröffentlichung im Gesetzes- und Verordnungsblatt und des lnkrafüretens sowie unter ausführlicher Darstellung der Gründe die Verspätung oder Verhinderung des rechtzeitigen Inkrafüretens ausführen.) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3 Es wird auf die Anlagen 1 und 2 venryiesen. Die Anlagen geben inhaltlich unverändert die jeweiligen Meldungen der Ressorts wieder, die diese im Rahmen der für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist abgegeben haben. Frage 4: Welche durch die Staatsregierung, deren Staatsministerien oder Staatsminister auf verfassungsrechtlicher, gesetzlicher oder untergesetzlicher Grundlage in der laufenden 6. Wahlperiode dem Landtag vorzulegenden oder zu erstattenden Berichte, lnformationen oder Unterrichtungen wurden und werden dem Landtag bis zum Ende der Wahlperiode fristgerecht und rechtzeitig zu dem dazu vorgesehenen Zeitpunkt erstattet, vorgelegt und übergeben sowie welche dieser Berichte, lnformationen oder Unterrichtungen werden aus welchen Gründen mit welcher Frist verspätet oder ggf. überhaupt nicht erstattet, vorgelegt oder übergeben? Seite 2 von 3 SACHSISCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSENt (Bitte aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Berichten, Informationen und Unterrichtungen unter Nennung der jeweiligen Rechtsgrundlage und unter Angabe der jeweils geltenden Berichts-/Vorlagefristen oder Zeitpunkt sowie der maßgeblichen Gründe für verspätete oder nicht erfolgte Erstattung oder Vorlage der Berichte, lnformationen und Unterrichtungen darstellen.) Die auf die fristgerechte und rechtzeitige Erstattung oder Vorlage von Berichten, lnformationen und Unterrichtungen gerichtete Fragestellung setzt eine bestehende Frist voraus. Dies impliziert eine- auf verfassungsrechtlicher, gesetzlicher oder untergesetzlicher Grundlage beruhende- Verpflichtung. Die Fragestellung wird daher dahingehend verstanden, dass nur solche Berichte, lnformationen und Unterrichtungen gegenüber dem Landtag anzugeben sind, zu denen eine normierte Verpflichtung mit Fristen regelung besteht. Es wird auf die Anlage 3 ven¡viesen. Die Anlage gibt inhaltlich unverändert diejeweiligen Meldungen der Ressorts wieder, die diese im Rahmen der für die Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Frist abgegeben haben. Mit freundlichen Grüßen ü(, 1Lt"^t<-- Oliver Schenk Seite 3 von 3 "Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 1 Wenn lnkrafttreten gemäß Spalte 5 fristgerechUrechtze¡t¡g erfolgt ist, Ze¡tpunkt des lnkrafttretens 24.05.2018 der Veröffentlichung im GVBI 09.05.2018 der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag 26.04.2018 lnkrafttreten der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) Frist läuft noch X ist fristgerechU rechtzeitig erfolgt x Spalte 4 Beze¡chnung der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes GeseE zum Staatsvertrag zurÄnderung des Staatsvertrages über den Mitteldeutschen Rundfunk zum Zwecke der UmseÞung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum SchuE natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG GeseE zum 24. Rundf unkänderungsstaatsvertrag (vss.) / Gesetz zum Jugendmedienschuüstaatsvertrag palte 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder Umsetzung von Spalte 2 25.05.2018 19.09.2020 Spalte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natrirlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der R¡chtlinie 201 Ol 1 3lEU zur Koordinierung bestimmter Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung audiovisueller Mediendienste im Hinblick auf sich verändernde Marktgegebenheiten SDalte l lfd. Nr SK 1 2 Seite 1 ' Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 1 Spalte 6 Wenn lnkrafttreten gemäß Spalte 5 fristgerechUrechtzeitig erfolgt ist, Zeitpunkt des lnkrafüretens 25.05.2018 der Veröffentlichung im GVBI 24.05.2018 der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag 26.04.2018 Soalte 5 lnkrafttreten der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) Frist läuft noch ist fristgerechU rechtzeitig erfolgt x SDalte 4 Bezeichnung der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes GeseÞ zur Durchführung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Sächsisches Datenschutzd urchf ührungsgesetz - SächsDSDG) palte 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder Umsetzung von Spalte 2 28.05.2018 palte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz- Grundverordnung) oã¡te I lfd. Nr sMr 1 Se¡te 2 Kleine Anfrage 6/f7195 Anlage I 6 Wenn lnkrafttreten gemäß Spalte 5 fristgerechUrechtzeitig erfolgt ist, Zeitpunkt des Inkrafttretens 25.05.2018, gestaffeltes lnkrafttreten gemäß Art. 47 des GeseÞes zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogen er Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG vom 26. April 2018 (SächsGVBl. S. 198) der Veröffentlichung im GVBI 24.05.2018 der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag 26.04.2018 5 lnkrafttreten der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) Frist läuft noch ist fristgerechU rechtzeitig erfolgt x Spalte 4 Bezeichnung der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes Sächsisches SchulgeseE Spalte 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder Umsetzung von Spalte 2 25.05.201 8 (Zeitpunkt der unmittelbaren Geltung der DatenschuÞ- Grundverordnung) Spalte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union Verordnung (EU) 201 6/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz. Grundverordnung) Spalte I lfd. Nr SMK 1 Se¡te 3 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 1 Wenn lnkrafttreten gemäß Spalte 5 fristgerechUrechtze¡tig erfol gt ist, Zeitpunkt des lnkrafttretens 25.05.2018 25.05.2018 der Veröffentlichung im GVBI 24.05.2018 24.05.2018 der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag 26.04.2018 26.04.2018 5 lnkrafüreten der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) Frist läuft noch ist fristgerechU rechtzeitig erfolgt x x Spalte 4 Bezeichnung der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes Schulordnung Berufliche Gymnasien Schulordnung Berufsschule SDalte 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder Umsetzung von Spalte 2 25.05.201 I (Zeitpunkt der unmittelbaren Geltung der Datenschutz- Grundverordnung) 25.05.201 I (Zeitpunkt der unmittelbaren Geltung der Datenschutz- Grundverordnung) Spalte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz Grundverordnung) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27 . April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz Grundverordnung) lfd. Nr. 2 3 Se¡te 4 ' Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 1 Wenn lnkrafttreten gemäß Spalte 5 fristgerechUrechtzeiti g erfolgt ist, Zeitpunkt des lnkrafttretens 25.05.2018 25.05.2018 der Veröffentlichung im GVBI 24.05.2018 24.05.2018 der Verabsch¡edung des Gesetzes durch den Landtag 26.04.2018 26.O4.2018 lnkrafttreten der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) Frist läuft noch ist fristgerechU rechtzeit¡g erfolgt X x Spalte 4 Bezeichnung der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes Schulordnung Grundschulen Schulordnung Fachschule Soaltê 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder Umsetzung von Spalte 2 25.05 "201 I (Zeitpunkt der unmittelbaren Geltung der Datenschutz- Grundverordnung) 25.05.201 I (Zeitpunkt der unmittelbaren Geltung der DatenschuÞ- Grundverordnung) Spalte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz Grundverordnung) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2O16 zum Schutz natürlicher Personen be¡ der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DatenschuÞ, Grundverordnung) SDalte l lfd. Nr 4 5 Seite 5 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 1 Wenn lnkrafttreten gemäß Spalte 5 fristgerechUrechtzeitig erfolgt ¡st, Zeitpunkt des Inkrafttretens 25.05.2018 25.05.2018 der Veröffentlichung im GVBI 24.05.2018 24.05.2018 der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag 26.04.2018 26.04.2018 lnkrafttreten der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw, des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) Frist läuft noch ist fristgerechU rechtzeit¡g erfolgt x X Spalte 4 Bezeichnung der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes Schulordnung Förderschulen Schulordnung Fachoberschule palte 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder Umsetzung von Spalte 2 25.05.201 8 (Zeitpunkt der unmittelbaren Geltung der Datenschutz- Grundverordnung) 25.05.201 I (Zeitpunkt der unmittelbaren Geltung der Datenschutz- Grundverordnung) Spalte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz. Grundverordnung) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27 . Apr¡l 201 6 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz Grundverordnung) paltê I lfd. Nr 6 7 Seite 6 I Kleine Anfrage 6/17195 Anlage I 6 Wenn lnkrafttreten gemäß Spalte 5 fristgerechUrechtzeitig erfolgt ist, Zeitpunkt des lnkrafttretens 25.05.2018 25.05.2018 der Veröffentlichung im GVBI 24.05.2018 24.05.2018 der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag 26.O4.2018 26.04.2018 Soalte 5 lnkrafttreten der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) Frist läuft noch ist fristgerechU rechtzeitig erfolgt x x Spalte 4 Bezeichnung der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes Schulordnung Berufsfachschule Schulordnung Mittel- und Abendmittelschulen palte 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder Umsetzung von Spalte 2 25.05.201 8 (Zeitpunkt der unmittelbaren Geltung der Datenschutz- Grundverordnung) 25.05.201 8 (Zeitpunkt der unmittelbaren Geltung der DatenschuÞ- Grundverordnung) Spalte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum SchuÞ natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz. Grundverordnung) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz Grundverordnung) Soalte 1 lfd. Nr, 8 I Seite 7 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage'1 Wenn lnkrafüreten gemäß Spalte 5 fristgerechUrechtzeitig erfolgt ist, Zeitpunkt des lnkrafttretens 25.05.2018 25.O5.2018 der Veröffentlichung im GVBI 24.05.2018 24.05.2018 der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag 26.O4.2018 26.04.2018 te5 lnkrafttreten der landesgesetzlichen Best¡mmungen bzw. des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) Frist läuft noch nern ist fristgerechU rechtzeitig erfolgt X X nern palte 4 Bezeichnung der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung Sächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2O12l18lEU in das Sächsische Straßengesetz und das Landesseilbahngesetz Þlte 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder Umsetzung von Spalte 2 25.05.201 8 (Zeitpunkt der unmittelbaren Geltung der Datenschutz- Grundverordnung) 25.05.201 I (Zeitpunkt der unmittelbaren Geltung der Datenschutz- Grundverordnung) 31 .05.2015 palte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (DatenschuÞ Grundverordnung) Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27.04.2016 zum SchuS natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz Grundverordnung) Richtlinie 201 2/1 8/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2O12zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96l82lEG des Rates oâltê I lfd. Nr 10 11 SMWA 1 Seite 8 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 1 Spalte 6 Wenn lnkrafüreten gemäß Spalte 5 fristgerechUrechtzeitig erfolgt ist, Zeitpunkt des lnkrafüretens 01 .01 .2018 28.07.2018 04.02.2016 der Veröffentlichung im GVBI 25.07.2018 27.07.2018 SächsGVBl. S. 42 der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag 28.06.2018 29.06.2018 03.02.2016 lnkrafttreten der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) Frist läuft noch x ist fristgerechU rechtzeitig erfolgt x x x alte 4 Bezeichnung der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw, des Landesgesetzes Gesetz zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch und zur Zuständigkeit des Kommunalen Sozialverbands Sachsen vom 28. Juni 2018 SächsProstSchGAG SächsAGTierNebG Weiterbildungsgesetz Gesu nd heitsfachberufe (SächsGfbWBG) Soaltê 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder Umsetzung von Spalte 2 01 .01 .2018 keine 12.02.2020 oalte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des BundesgeseÞgebers oder der Europäischen Union Bundeste¡lhabegesetz ProstSchG ïierische Nebenprodukte- Beseit¡gungsgesetz vom 25. Januar 2004 (BGBI. I S. 82), das zuletzt durch Art¡kel 1 des Gesetzes vom 4. August 2016 (BGBI. I S. 1966) geändert worden ist Richtlinie 2005/36/EG Spalte I lfd. Nr sMs 1 2 3 4 Seite 9 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 2 7 Gründe der Verspätung oder Verhinderung des rechEe¡t¡gen Inkrafüretens Verzögerungen bei der Abstimmung von anderen Regelungen des Artikelgesetzes Dauer des Gesetzgebungsverfahrens im Sächsischen Landtag, Gewährleistung erforderlicher Anpassungen in der Praxis, Aus- und Fortbildung Spalte 6 Wenn lnkrafüreten gemäß Spalte 5 verspätet erfolgt ist, Zeitpunkt des lnkrafüretens vstl. Juni 2019 der Veröffentlichung im GVBI vstl. Juni 2019 der Verabschiedung des GeseÞes durch den Landtag vstl.22123.05.2O19 Spalte 5 lnkrafüreten der landesgeseÞlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) ist unter Verletzung von Ausführungs- oder Umsetzungsfristen nicht erfolgt X ist verspätet erfolgt Spalte 4 Beze¡chnung der (geplanten) landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des LandesgeseEes Gesetz zur Weiterentwicklung des E-Governments im Freistaat Sachsen; Drs. 6/1 5506 Gesetz zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen, Artikel I, Sächsisches Polizeivollzugsdienstgesetz palte 3 Frist für eigene LandesgeseÞe oder landesgeseÞliche Anpassungen zur Ausführung oder Umsetzuno von Soalte 2 27.11.2018 06.05.2018 Spalte 2 GeseE oder RechtseÞungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union RL 2014l55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen Richtlinie (EU) 201 6/680 vom 27.Q4.2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008197781J1 des Rates Soalte I lfd. Nr SK 1 sMl 1 Seite 1 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 2 7 Gründe der Verspätung oder Verhinderung des rechtzeitigen lnkrafü retens Nachdem sich die ursprüngliche Absicht, das Vorhaben im Rahmen des Haushaltsbeg le¡tgesetzes 2015 umzuseEen, nicht realisierbar war, musste ein eigenständiger Gesetzentwurf erarbeitet werden, der am 15. Mai 2015 dem Sächsischen Landtag zugeleitet wurde. Die Verspätung hatte keine inhaltlichen Auswirkungen. Spalte 6 Wenn lnkrafüreten gemäß Spalte 5 verspätet erfolgt ist, Zeitpunkt des lnkrafüretens 01.09.2015 der Veröffentlichung im GVBI 10.08.2015 der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag 08.07.2015 Soalte 5 lnkrafüreten der !andesgesetzlichen Bestimmungen bzw, des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) ist unter Verletzung von Ausführungs- oder Umsetzungsfristen nicht erfolgt ist verspätet erfolgt X Spalte 4 Bezeichnung der (geplanten) landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes Zweites Gese? zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Spalte 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder Umsetzuno von Soalte 2 31.05.2015 oalte 2 GeseÞ oder Rechtsefungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union Artikel 10 der Richtlinie 2012118 EU ("Seveso lll") Spalte I lfd. Nr 2 Seite 2 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 2 palte 7 Gründe der Verspätung oder Verhinderung des rechtzeitigen lnkrafü retens Gesetzentwurf ist Ergebnis eines vorangegangenen inhaltlichen Abstimmungsprozesses der 16 Länder mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung Spalte 6 Wenn Inkrafüreten gemäß Spalte 5 verspätet erfolgt ist, Zeitpunkt des lnkrafttretens 24.03.2016, gestaffeltes lnkrafttreten gemäß Art. 7 des Gesetzes zur Anpassung des Sächsischen Berufsqualifikations - feststellungsgese Ees und weiterer Rechtsnormen an die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vom24. Februar 201 6 (SächsGVBl. S. 86) der Veröffentlichung im GVBI 23.03.2016 der Verabschiedung des GeseEes durch den Landtag 03.02.2016 5 lnkrafttreten der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) ist unter Verletzung von Ausführungs- oder Umsetzungsfristen nicht erfolgt ist verspätet erfolgt X ioalte 4 Bezeichnung der (geplanten) landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes Sächsisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz Spalte 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder Umsetzuno von Soalte 2 18.01 .2016 Spalte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union R¡chtl¡nie 201 3/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Anderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 102412012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt- I nformationssystems (,,1 Ml- Verordnung") Spalte I lfd. Nr SMK 1 Seite 3 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 2 Gründe der Verspätung oderVerhinderung des rechtzeit¡gen lnkrafü retens Teil des Mantelgesetzentwurfs s. o Teil des Mantelgesetzentwurfs s.o. Wenn lnkrafttreten gemäß Spalte 5 verspätet erfolgt ist, Zeitpunkt des lnkrafüretens 24.03.2016 24.03.2016 der Veröffentlichung im GVBI 23.03.2016 23.03.2016 der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag 03.02.2016 03.02.2016 lnkrafttreten der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des LandesgeseÞes (bitte ankreuzen) ist unter Verletzung von Ausführungs- oder Umsetzungsfristen nicht erfolgt ist verspätet erfolgt X X palte 4 Bezeichnung der (geplanten) landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des LandesgeseEes Befähigungs- Anerkennungsgesetz Lehrer Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz Spalte 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder Umsetzuno von Soalte 2 18.01.2016 I 8.01 .2016 palte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union Richtlinie 201 3/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 102412012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt- I nformationssystems (,,1 Ml- Verordnunq") Richtlinie 201 3/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 102412012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt- I nformationssystems (,,lMl- Verordnunq") lfd. Nr 2 e Seite 4 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 2 7 Gründe der Verspätung oder Verhinderung des rechtzeiti gen I n krafttretens Teil des MantelgeseÞentwurfs s.o. Teil des Mantelgesetzentwurfs s.o Spalte 6 Wenn lnkrafüreten gemäß Spalte 5 verspätet erfolgt ist, Zeitpunkt des Inkrafttretens 25.03.20r 6 25.03.2016 der Veröffentlichung im GVBI 23.03.2016 23.03.2016 der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag 03.02.2016 03.02.2016 5 lnkrafüreten der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des LandesgeseÞes (bitte ankreuzen) ist unter Verletzung von Ausführungs- oder Umsetzungsfristen nicht erfolgt ist verspätet erfolgt x x Soalte 4 Bezeichnung der (geplanten) landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes Schulordnung Fachschule Sächsische Sozialanerkennungsverordnung Spalte 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder ljmseÞuno von Soalte 2 18.01.2016 18.01 .201 6 Spalte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union Richtlinie 201 3/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Anderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 102412012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt- I nformationssystems (,,1 M l- Verordnunq") Richtlinie 201 3/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 102412012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt- I nformationssystems (,,1 Ml- Verordnunq") Soaltê I lfd. Nr, 4 5 Seite 5 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 2 palte 7 Gründe der Verspätung oder Verhinderung des rechEeitigen lnkrafüretens Die Arbeiten an der dolmetscherbezogenen Umsetzung der Richtlinie wurden Anfang des Jahres 2016 aufgenommen, weil die Umsetzung der Richtlinie einen bundesweit und landesintern aufiruändigen Koordinierungsprozesses im Zusammenhang mit der Umse2ung der Richtlinie insgesamt erforderte. I nsoweit waren - auf den Freistaat Sachsen bezogen - zahlreiche landesrechtliche Vorschriften in diversen Gesetzen anzupassen. Spalte 6 Wenn lnkrafüreten gemäß Spalte 5 verspätet erfolgt ist, Zeitpunkt des lnkrafttretens 01 .01 .2018 der Veröffentlichung im GVBI 08.12.2017 der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag 27.09.2017 5 lnkrafüreten der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw, des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) ist unter Verletzung von Ausführungs- oder Umsetzungsfristen nicht erfolgt ist verspätet erfolgt X oalte 4 Bezeichnung der (geplanten) landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes $ l1 Absatz'l Nummer 3 des Sächsischen Dolmetschergesetzes Spalte 3 Frist für eigene LandesgeseEe oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder ljmsetzuno von Snalfe 2 18.01 .2016 ìpalte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union Richtlinie 201 3/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 102412012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt- I nformationssystems (,,1M l- Verordnung") Soalte I lfd. Nr. SMJus 1 Seite 6 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 2 palte 7 Gründe der Verspätung oder Verhinderung des rechtzeiti gen I n krafü retens 6 Wenn Inkrafüreten gemäß Spalte 5 verspätet erfolgt ist, Zeitpunkt des lnkrafüretens der Veröffentlichung im GVBI der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag 5 Inkrafüreten der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) ist unter Verletzung von Ausführungs- oder Umsetzungsfristen nicht erfolgt x (Umsetzung erfolgte noch nicht; Gesetzentwurf ist in den LT eingebracht; Beschluss noch vor der Sommerpause geplant) ist verspätet erfolgt )alte 4 Bezeichnung der (geplanten) landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justiz- und Maßregelvollzug, zur Gewährleistung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an Fixierungen und zur Änderung des Sächsischen Gedenkstättenstift ungsgesetzes SDalte 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder ljmsetzuno von Snalfa 2 06.05.2018 (Artikel 63 Absatz 3 der Datenschutz-RL) Spalte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union Richtlinie (EU) 201 6/680 des Europàischen Parlaments und des Rates vom27. April 2016 zum Schu2 natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolg ung von Straftaten oder der Strafuollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 20081977 1 J1 des Rates (sog. Datenschutz-RL) Soalte I lfd. Nr 2 Seite 7 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 2 Spalte 7 Gründe der Verspätung oderVerhinderung des rechtzeiti gen I n krafttretens Als Artikel im MantelgeseE zur Neustrukturierung des Polizeirechtes des Freistaates Sachsen ist es an das lnkrafttreten des PolizeigeseÞes gekoppelt Das Bundesgesetz (PsychPbG) trat erstzum 1. Januar2OlT in Kraft. Da das AusführungsgeseÞ nicht vor dem auszuführenden Gesetz in Kraft treten kann, war der frühestmögliche Zeitpunkt der 01.01.2017. Spalte 6 Wenn lnkrafttreten gemäß Spalte 5 verspätet erfolgt ist, Zeitpunkt des lnkrafüretens 01.01.2017 der Veröffentlichung im GVBI 30.12.2016 der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag 1 0.04.2019 13.12.2016 SDelte 5 Inkrafttreten der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) ist unter Verletzung von Ausführungs- oder Umsetzungsfristen nicht erfolgt x ist verspätet erfolgt x Spalte 4 Bezeichnung der (geplanten) landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes Sächsisches Datenschutz- Umsetzungsgesetz (SächsDSUG) Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Gese2es über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafuerfahren (SächsPsychPbGAG) Spalte 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder Umsetzuno von Soalte 2 06.05.2018 16.11.2Q15 nach Richtlinie / keine Frist in PsychPbG Spalte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union Richtlinie (EU) 201 6/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27 . April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 20081977 1 J| des Rates (sog. Datenschutz-RL) RtcHTLtNTE 2012t29t8u I PsychPbG Dalte 1 lfd. Nr, 3 4 Seite 8 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 2 7 Gründe der Verspätung oder Verhinderung des rechtzeitigen lnkrafü retens Vor dem Erlass von Landesgesetzen waren Abstimmungen mit dem Bund zur konsistenten Umsetzung auf Bundes- und Landesebene notwendig. Zur unmittelbaren Anwendung der Richtlinie 2O12l18lEU ab Juni 2015 hat das SMWA im Juni 2015 einen Erlass an die betroffenen Behörden versendet, so dass die Benicksichtigung der Vorgaben nach Fristablauf ab Juni 2015 gewährleistet war. UmseÞung sollte im Rahmen der Erarbeitung eines Sächs. lnklusionsgesetzes erfolgen, bei dessen Abstimmung Verzögerungen eintraten Spalte 6 Wenn lnkrafttreten gemäß Spalte 5 verspätet erfolgt ist, Zeitpunkt des lnkrafttretens 24.03.2016 der Veröffentlichung im GVBI 23.03.2016 der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag 03.02.2016 01.04.2019 Soalte 5 lnkrafüreten der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) ¡st unter Verletzung von Ausführungs- oder Umsetzungsfristen nicht erfolgt X ist verspätet erfolgt X Spalte 4 Bezeichnung der (geplanten) landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012l18/EU in das Sächsische Straßengesetz und das Landesseilbahngesetz Banierefreie-Webs¡tes- Gesetz palte 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder ljmsetzuno von Snalfa 2 31.05.2015 23.09.2018 Spalte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union Richtlinie 201 21 1 S|EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.07 .2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Anderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82lEG des Rates Richtlinie (EU) 201 612102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen Soalte I lfd. Nr SMWA 1 SMS 1 Seite 9 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 2 Spalte 7 Gründe der Verspätung oderVerhinderung des rechtzeiti gen I n krafü retens Es wird auf die Erläuterungen des für den GeseÞentwurf federführenden SMJus verwiesen. Wenn lnkrafttreten gemäß Spalte 5 verspätet erfolgt ist, Zeitpunkt des Inkrafüretens der Veröffentlichung im GVBI der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag lnkrafüreten der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) ist unter Verletzung von Ausführungs- oder Umsetzungsfristen nicht erfolgt x ist verspätet erfolgt Bezeichnung der (geplanten) landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes Gesetzentwurf zum Schutz personenbezogener Daten im Justiz- und Maßregelvollzug, zur Gewährleistung der verfassu n gs rechtl ichen Anforderungen an Fixierungen und zur Änderung des Sächsischen Geden kstättenstift u ngsgesetzes (Landtags- Drs.6/16965) ôâlfêSoalte 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder Umsetzuno von Soalte 2 06.05.2018 Spalte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union Richtlinie (EU) 201 6/680 Soalte I Ifd. Nr 2 Seite 10 Kleine Anfrage 6117195 Anlage 2 7 Gründe der Verspätung oder Verhinderung des rechtzeitigen lnkrafü retens Der Bundesgesetzgeber hat für die gewerblichen Betriebe die Vorgaben der RL erst durch Anderung des Bundes- I m m issionsschutzgesetzes (BlmSchG) vom 30. November 2016 (BGBI. I S. 2749) und Anderung der StörfalF Verordnung vom 13. Januar 2017 (BGBI. I S. 47) umgesetã. Für die nicht gewerbl¡chen Betr¡ebe, für die die Länder die Gesetzgebungskompetenz haben, musste$4des Ausführungsgesetzes zum BlmSchG und zum Benzinbleigesetz (AGl mSchG) entsprechend geändert werden. Die Bundesregelungen waren abzuwarten, um gleiche Standards auf die nicht gewerbl¡chen Betriebe nach Landesrecht zu übertragen. Materielle Rechtsverletzungen sind dadurch in SN nicht erzeugt worden, da "n¡cht gewerbliche Störfallbetr¡ebe" in SN nicht existieren. Spalte 6 Wenn lnkrafttreten gemäß Spalte 5 verspätet erfolgt ist, Zeitpunkt des Inkrafüretens 09.06.2018 der Veröffentlichung im GVBI 08.06.2018 der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag 25.04.2018 Spalte 5 lnkrafttreten der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) ist unter Verletzung von Ausführungs- oder Umsetzungsfristen nicht erfolgt ist verspätet erfolgt X ralte 4 Bezeichnung der (geplanten) landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes Ausführungsgesetz zum Bundeslmmissionsschu Þgesetz und zum Benzinbleigesetz vom 4. Juli 1994 (SächsGVBl. S.1281), zuletzt durch das Gesetz vom 11. Mai 20'18 (SächsGVBl. S. 286) geändert Soaltê 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder Umsefzuno von Snalla 2 3'1.05.2015 palte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des Bundesgesetzgebers oder der Europäischen Union Richtlinie 2Q121 1 S|EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates Text von Bedeutung für den EWR2012l18lEU (Seveso-l I l-Richtlinie) Soâltê I lfd. Nr. SMUL 'l Seite 1.1 { Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 2 7 Gründe der Verspätung oder Verhinderung des rechtzeitigen lnkrafttretens Anmerkunq Das SächsUVPG enthält in g 1 SächsUVPG eine dynamische Verweisung auf die Bestimmungen des UVPG des Bundes, der wiederum sein UVPG zwei Monate zu spät in Kraft treten ließ. Die FristverleÞung liegt somit in dem Zeitraum 16.05.2017 bis 29.07.2017, da danach die RL 201415218U über die Venareisung auf das UVPG des Bundes im SächsUVPG umgeseÞt ist. Spalte 6 Wenn lnkrafüreten gemäß Spalte 5 verspätet erfolgt ist, Zeitpunkt des lnkrafttretens 29.07.2017 der Veröffentlichung im GVBI 28.07.2017 der Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag X lnkrafüreten der landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes (bitte ankreuzen) ist unter Verletzung von Ausführungs- oder Umsetzungsfristen nicht erfolgt Soaltê ist verspätet erfolgt x Spalte 4 Bezeichnung der (geplanten) landesgesetzlichen Bestimmungen bzw. des Landesgesetzes SächsUVPG Soâlte 3 Frist für eigene Landesgesetze oder landesgesetzliche Anpassungen zur Ausführung oder Umsetzuno von Soalte 2 16.05.2017 Spalte 2 Gesetz oder Rechtsetzungsakt des BundesgeseEgebers oder der Europäischen Union RL2014t52tEU Soaltê 1 lfd. Nr, 2 Seite 12 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 ipalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der Information, der Unterrichtung 5 Erstattung, Vorlage, Übergabe de- Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt X X x x x Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung 01 .08.2017 Der Bericht ist halbjährlich zu verfassen und dem Landtag zu übermitteln. Die aktuellen Berichtszeiträume umfassen die Zeit vom 01.04.-30.09. und vom 01.10.-31.03. Eine konkrete Frist nach einem bestimmbaren Kalendertag ist nicht gegeben. Spalte 3 Rechtsgrundlage $ 21 SächsEGovG Ziffer ll.8 der zwischen dem Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung am 20.04.2011 geschlossenen Subsidiaritätsvereinbarung (SächsABl. 2011 Nr. 19, S. 680 ) Soalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Bericht über die Evaluierung des SächsEGovG, Drs. 6/9859 7. Halbjahresbericht zu wesentlichen Entwicklungen der sächsischen Europapolitik 8. Halbjahresbericht zu wesentlichen Entwicklungen der sächsischen Europapolitik 9. Halbjahresbericht zu wesentlichen Entwicklungen der sächsischen Europapolitik 10. Halbjahresbericht zu wesentlichen Entwicklungen der sächsischen Europapolitik palte I lfd. Nr. SK 1 2 3 4 5 Seite 1 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Spalte 5 Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt X x X Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung Der Bericht ist halbjährlich zu verfassen und dem Landtag zu übermitteln. Die aktuellen Berichtszeiträume umfassen die Zeit vom 01.04.-30.09. und vom 01.10.-31.03. Eine konkrete Frist nach einem bestimmbaren Kalendertag ist nicht gegeben. Spalte 3 Rechtsgrundlage Ziffer ll.8 der zwischen dem Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung am 20.04.2011 geschlossenen Subsidiaritätsvereinbarung Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung 11. Halbjahresbericht zu wesentlichen Entwicklungen der sächsischen Europapolitik 12. Halbjahresbericht zu wesentlichen Entwicklungen der sächsischen Europapolitik 13. Halbjahresbericht zu wesentlichen Entwicklungen der sächsischen Europapolitik Spalte I lfd. Nr. 6 7 I Seite 2 Kleine Anfrage 6117195 Anlage 3 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Sñâl+Â Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt x X Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung Der Bericht ist halbjährlich zu verfassen und dem Landtag zu übermitteln. Die aktuellen Berichtszeiträume umfassen die Zeit vom 01.04.-30.09. und vom 01.10.-31.03. Eine konkrete Frist nach einem bestimmbaren Kalendertag ist nicht gegeben. ipalte 3 Rechtsgrundlage Ziffer ll.8 der zwischen dem Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung am 20.04.2011 geschlossenen Subsidiaritätsvereinbarung (SächsABl. 2011 Nr. 19, S. 680 ) Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung 14. Halbjahresbericht zu wesentlichen Entwicklungen der sächsischen Europapolitik 15. Halbjahresbericht zu wesentlichen Entwicklungen der sächsischen Europapolitik palte I lfd. Nr. I 10 Seite 3 Kleine Anfrage 6117195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der Information, der Unterrichtung Spalte 5 Erstattung, Vorlage, des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen x x ist rechtzeitig erfolgt x X Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Der Bericht ist halbjährlich zu verfassen und dem Landtag zu übermitteln. Die aktuellen Berichtszeiträume umfassen die Zeit vom 01.04.-30.09. und vom 01.10.-31.03. Eine konkrete Frist nach einem bestimmbaren Kalendertag ist nicht gegeben. Einmal in der Legislaturperiode Vorlage zur Sitzung nach Terminvorgabe PKK palte 3 Rechtsgrundlage Ziffer ll.8 der zwischen dem Sächsischen Landtag und der Sächsischen Staatsregierung am 20.04.2011 geschlossenen Subsidiaritätsvereinbarung (SächsABl. 2011 Nr. 19, S. 680 ) $ 17 SächsLPlG $ 17 Abs. 1 Satz 1 SächsVSG Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung 16. Halbjahresbericht zu wesentlichen Entwicklungen der sächsischen Europapolitik Landesentwicklungsbericht 2015 lnformation des SMI an die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) über die allgemeine Tätigkeit des LfV Sachsen und über die Vorgänge von besonderer Bedeutung tel lfd. Nr. 11 sMt 1 2 Seite 4 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 ipalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung 5 Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen X X ist rechtzeitig erfolgt X X Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Vorlage zur Sitzung nach Terminvorgabe PKK Vorlage zur Sitzung nach Terminvorgabe PKK Spalte 3 Rechtsgrundlage $ 17 Abs. 1 Satz2 SächsVSG $ 17 Abs. 1 Satz 3 SächsVSG Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der Information oder Unterrichtung lnformation des SMI an die PKK über die nach $5Abs.3und$5a Abs. I und 10 SächsVSG angeordneten Maßnahmen und die nach $ 5a Abs. 9 SächsVSG getroffenen Entscheidungen Unterrichtung der PKK über das Tätigwerden von Verfassungsschutzbehörden anderer Bundesländer sowie das Herstellen des Benehmens für das Tåtigwerden des Bundesamtes für Verfassungsschutz nach$5Abs.2 BVerfSchG SDalte I lfd. Nr. 3 4 Seite 5 Kfeine Anfrage 6117195 Anlage 3 ,Palte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der Information, der Unterrichtung 5 Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen x X x ist rechtzeitig erfolgt x x x Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung Vorlage auf Verlangen der PKK vor Vollzug der Maßnahme oder innerhalb von zehn Tagen nach Vollzug der Maßnahme, wenn die Maßnahme bei Gefahr im Verzug angeordnet wurde drei Monate nach Einstellung der Maßnahme und der Beurteilung, dass eine Gefährdung der Maßnahme ausgeschlossen werden kann; wenn diese Beurteilung nicht getroffen werden kann, erfolgt die Unterrichtung sobald dies der Fall ist ;palte 3 Rechtsgrundlage $ 17Abs. l Satz4 SächsVSG $ 2 Abs. 1 Satz I und 2 SächsAG G 10 $ 2 Abs. 3 Satz 1 und 2 SächsAG G 10 Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Bericht des SMI auf Verlangen der PKK zu konkreten Themen aus dem Aufgabenbereich des LfV Unterrichtung der G 10- Kommission des Sächsischen Landtages über die nach$1Abs.1G10 angeordneten Beschränkungsmaßnahmen Unterrichtung der G 10- Kommission des Sächsischen Landtages über die von ihr gemäß $ l2 Abs. I Satzl und2GlO vorgenommenen Mitteilungen an Betroffene oder über die Gründe der Nichtmitteilung Spalte I lfd. Nr. 5 6 7 Seite 6 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Spalte 5 Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen X X ist rechtzeitig erfolgt x X palte 4 Frist fär die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung wenn feststeht, dass eine Gefährdung des Zwecks der Beschränkung ausgeschlossen werden kann nach Terminvorgabe der G 1O-Kommission, mindestens zweimal im Jahr Soalte 3 Rechtsgrundlage $2Abs.3Satz2 SächsAG G 10 $4SächsAGG10 Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Unterrichtung der G 10- Kommission des Sächsischen Landtages über die von ihr gemäß $ 12 Abs. 1 Satz1und2G10 vorgenommenen Mitteilungen an Betroffene oder über die Gründe der Nichtmitteilung Unterrichtung der G 10- Kommission des Sächsischen Landtages auf Aufforderung, mindestens aber zweimal im Jahr, über Maßnahmen nach dem G 1O-Gesetz und nach $5Abs.4SächsVSG Soalte f lfd. Nr 8 o Seite 7 Kleine Anfrage 6117195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt X x X Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung einmaljährlich einmaljährlich einmaljährlich Spalte 3 Rechtsgrundlage $ 19a Abs. 5 Sächsisches PolizeigeseÞ (SächsPolG) $$ 38 Abs. 13 und 41 Abs.12 SächsPolG. für PKG: $ 2 Satz 1 und 2 KontrollG $ 44 Abs. 4 SächsPolG Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Bericht über die Anzahl und Ergebnisse der Einsätze technischer Mittel zur anlassbezogenen mobilen automatisierten Kennzeichenerkennung Bericht über abgeschlossene Maßnahmen zum Einsatz besonderer Mittelzur Erhebung von personenbezogenen Daten nach dem Sächsischen Polizeiqesetz Bericht über die Datenübermittlung zum Zweck von Zuverlässi gkeitsüberprüfunqen Soalte 1 lfd. Nr. 10 11 12 Seite 8 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Spalte 5 Erstattung, Vorlage, Ü bergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt x Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Die Vorschrift des $ 42 Abs. 9 SächsPolG enthält die Maßgabe, dass die Evaluierung und der hieran anknüpfende Ergebnisbericht "nach einem E rfahru ngszeitraum von 3 Jahren" erfolgen. Spalte 3 Rechtsgrundlage $ 42 Abs. 9 SächsPolG palte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Bericht der Staatsregierung über die Evaluation des $ 42 SächsPolG Soalte I lfd. Nr. 13 Seite 9 Kleine Anfrage 6117'195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung 5 Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt x x SDalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Bericht nach erfolgter Uberprüfung, die spätestens nach Ablauf des Haushaltsjahres 2016 zu erfolgen hatte Der Bericht ist alle vier Jahre zu erstellen. Eine konkrete Frist ist nicht vorgesehen. Spalte 3 Rechtsgrundlage $ 131 Abs.9 SächsGemO in der bis zum 30. Dezember 2016 geltenden Fassung, eingeführt durch Art. 1 Nr. 29 des Gesetzes über das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesen vom 7. November 2007 (SächsGVBl. s.478,482) $ 156 Abs.4 SächsBG i. V. m. $ 62 Abs. 2 SächsRiG Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Bericht des Sächsischen Staatsministeriums des lnnern úber die Evaluierung der Regelungen zur Erforderlichkeit ei nes Haushaltsstrukturkonzeptes sowie zum Haushaltsausgleich im Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (Kommunale Doppik) Bericht der Staatsregierung zur Überprüfung der Anhebung der Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand im Freistaat Sachsen palte I lfd. Nr 14 15 SMF Seite 10 Kleine Anfrage 6/f 7195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der Information, der Unterrichtung Spalte 5 Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt x Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung halbjährlich Spalte 3 Rechtsgrundlage Art. 96 Satz 3, 4 SächsVerf i. V. m. $ 37 Abs. 4 SäHO Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Drs.6/408 Ubersichten über die Einwilligung in über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermåchtigungen sowie zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungsermåchtigungen gemäß $ 11 Abs.1 HG 201312014 - 1. Halbjahr 2014 (an SLT) palte I lfd. Nr. 1 Seite 11 KIeine Anfrage 6117195 Anlage 3 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Verzögerung in Folge Landtagswahl am 31.08.2014 und Regierungsbildung Spalte 5 Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt x wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt x X Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung 31.12.2014 jährlich spätestens im Zusammenhang mit Regierungsentwurf ($ 50 Abs.3 Satz IHGrG) bzw. jährliche Vorlage ($ 9 Abs. 3 StabG) Spalte 3 Rechtsgrundlage $ 1l4Abs. 1 S. 1 SäHO $5Abs.7 SächsGaFoG S 31 SäHO i. V. m. $ 9 StabG und $ 50 HGrG Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Drs. 61572 Haushaltsund Vermögensrechnung 2013 (an SLT) Drs. 6/743 Bericht über den Vollzug des G ara ntiefon dsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - Jahresbericht20l4 (an SLT) Drs. 6/943 Mittelfristige Finanzplanung20l4 - 2018 (an SLT) Spalte I lfd. Nr 2 3 4 Seite 12 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 ipalte 6 Maßgebliche Grtinde für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der Information, der Unterrichtung 5 Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt x X Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung halbjährlich halbjährlich Spalte 3 Rechtsgrundlage Art. 96 Satz 3, 4 SächsVerf i. V. m. $ 37 Abs. 4 SäHO Art. 96 Satz 3, 4 SächsVerf i. V. m. $ 37 Abs. 4 SäHO Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Drs.6/1656 Übersichten über die Einwilligungen in überund außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gemäß $ 11 Abs.1 HG 201312014 - 2. Halbjahr 2014 (an SLT) Drs.612382 Übersichten über die außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen während der vorläufigen Haushaltsund Wirtschaftsführung 2015 (an SLT) Spalte I lfd. Nr. 5 6 Seite 13 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 palte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der Information, der Unterrichtung Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt x x x Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung halbjährlich 31.12.2015 iährlich Spalte 3 Rechtsgrundlage Art. 96 Satz 3, 4 SächsVerf i. V. m. $ 37 Abs. 4 SäHO $ 114Abs. 1 S. 1 SäHO $5Abs.7 SächsGaFoG Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Drs. 6/2383 Übersichten über die Einwilligungen in überund außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen - 1. Halbjahr 2015 (an SLT) Drs. 6/3662 Haushaltsund Vermögensrechnung 2014 (an SLT) Drs. 6/3705 Bericht über den Vollzug des Ga rantiefondsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches GarantiefondsgeseÞ - Jahresbericht 2015 (an sLT) palte I lfd. Nr. 7 I o Seite 14 Kleine Anfrage 6117195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der Information, der Unterrichtung Gleichklang mit Haushaltsaufstellun gsverfahren 201712018 (Eckwertebeschluss) 5 Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt x wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt X Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung halbjährlich spätestens im Zusammenhang mit Regierungsentwurf ($ 50 Abs. 3 Satz IHGrG) bzw. jährliche Vorlage ($ 9 Abs. 3 StabG) Spalte 3 Rechtsgrundlage Art. 96 Satz 3, 4 SächsVerf i. V. m. $ 37 Abs. 4 SäHO S 31 SäHO i. V. m. $ 9 StabG und $ 50 HGrG SDalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Drs.6/4236 Übersichten über die Einwilligungen in überund außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gemäß $ 10 Abs. 1 HG 201512016 - 2. Halbjahr 2015 (an SLT) Drs.6/4639 Mittelfristige Finanzplanung2OlS - 2019 (an SLT) palte I lfd. Nr. 10 11 Seite 15 Kleine Anfrage 6117195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Spalte 5 Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt x X Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung halbjährlich spätestens im Zusammenhang mit Regierungsentwurf ($ 50 Abs. 3 Satz IHGrG) bzw. jährliche Vorlage (g 9 Abs. 3 StabG) ipalte 3 Rechtsgrundlage Art. 96 Satz 3, 4 SächsVerf i. V. m. $ 37 Abs. 4 SäHO S 31 SäHO i. V. m. $ 9 StabG und $ 50 HGrG Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Drs.6/6013 Übersichten über die Einwilligungen in überund außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gemäß $ 10 Abs. 1 HG 201512016 - 1. Halbjahr 2016 (an SLT) Drs.6/6069 Mittelfristige Finanzplanung 2016 - 2020 (an SLT) Spalte 1 lfd. Nr. 12 13 Seite 16 Kleine Anfrage 6117195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung 5 Erstattung, Vorlage, Ü bergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt x X X palte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung lährlich 31.12.2016 halbjährlich Soalte 3 Rechtsgrundlage $5Abs.7 SächsGaFoG $ 114Abs. 1S. 1 SäHO Art. 96 Satz 3, 4 SächsVerf i. V. m. $ 37 Abs.4 SäHO Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Drs. 6/7755 Bericht über den Vollzug des Garantiefondsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - Jahresbericht 2016 (an SLT) Drs.6/7897 Haushaltsund Vermögensrechnung 2015 (an SLT) Drs.6/8428 Übersichten über die Einwilligungen in überund außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gemäß $ 10Abs. I HG 201512016 - 2. Halbjahr 2016 (an SLT) Spalte I lfd. Nr 14 15 16 Seite 17 Kleine Anfrage 6117195 Anlage 3 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der Information, der Unterrichtung Spalte 5 Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt x X X Spalte 4 Frist fûir die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung halbjährlich jährlich 31.12.2017 palte 3 Rechtsgrundlage Art. 96 Satz 3, 4 SächsVerf i. V, m. $ 37 Abs.4 SäHO $5Abs.7 SächsGaFoG $'t14Abs. 1 S. 1 SäHO Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Drs.6/10423 Übersichten über die Einwilligungen in überund außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gemäß $ 10 Abs. I HG 201712018 - 1. Halbjahr 2017 (an SLT) Drs. 6/1 1772 Bericht über den Vollzug des Garantiefondsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - Jahresberichl20lT (an sLr) Drs. 6/1 1920 Haushalts. und Vermögensrechnung 2016 (an SLT) palte I lfd. Nr. 17 18 19 Seite 18 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der Information, der Unterrichtung Verzögerung in Folge Kabinettsumbildung und Gleichklang mit Haushaltsaufstellungsverf ahren20191202O (Eckwertebeschluss) 5 Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt x wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt x Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung halbjährlich spätestens im Zusammenhang mit Regierungsentwurf ($ 50 Abs.3 Satz IHGrG) bzw. jährliche Vorlage ($ 9 Abs. 3 StabG) Rechtsgrundlage Art. 96 Satz 3, 4 SächsVerf i. V. m. $ 37 Abs. 4 SäHO S 31 SäHO i. V. m. $ 9 StabG und $ 50 HGrG Soaltepalte 2 Bezeichnung des Berichts, der Information oder Unterrichtung Ðrs.6112418 Übersichten über die Einwilligungen in überund außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gemäß $ 10 Abs. 1 HG 201712018 - 2. Halbjahr 2017 (an SLT) Drs.6112878 Mittelfristige Finanzplanung20lT - 2021 (an SLT) Soalte I lfd. Nr. 20 21 Seite 19 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der Information, der Unterrichtung 5 Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt X X palte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung halbjährlich spätestens im Zusammenhang mit Regierungsentwurf (g 50 Abs. 3 Satz IHGrG) bzw. jährliche Vorlage ($ I Abs. 3 StabG) Spalte 3 Rechtsgrundlage Art. 96 Satz 3, 4 SächsVef i. V. m. $ 37 Abs. 4 SäHO S 31 SäHO i. V. m. $ 9 StabG und $ 50 HGrG Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Drs. 6/14165 Ubersicht in die Einwilligungen in über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gemäß $ 10Abs. 1 HG 201712018 - 1. Halbjahr 2018 (an SLT) Drs.6/14306 Mittelfristige Finanzplanung2OlS - 2022 (an SLT) Spalte I lfd. Nr 22 23 Seite 20 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt X x x palte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung lährlich 31.12.2018 halbjährlich Spalte 3 Rechtsgrundlage $5Abs.7 SächsGaFoG $ 114 Abs. 1 S. 1 SäHO Art. 96 Satz 3, 4 SächsVerf i. V. m. $ 37 Abs. 4 SäHO Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Drs. 6/16162 Bericht über den Vollzug des Gara nti efondsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - Jahresbericht 2018 (an SLT) Drs.6/16267 Haushalts und Vermögensrechnung 2017 (an SLT) Drs.6/16267 Ubersicht in die Einwilligungen in über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gemäß $ 10Abs. 1 HG 201712018 - 2. Halbjahr 2018 (an SLT) Soalte I lfd. Nr. 24 25 26 Seite 21 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Spalte 5 Erstattung, Vorlage, úbergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen X x X ist rechtzeitig erfolgt Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung halbjährlich 31.12.2019 halbjährlich Rechtsgrundlage Art. 96 Satz 3, 4 SächsVerf i. V. m. $ 37 Abs. 4 SäHO $ 114Abs. 1 S. I SäHO $ 22 Satz 3 Sächsisches Finanzausgleichsgesetz oaltepalte 2 Bezeichnung des Berichts, der Information oder Unterrichtung Ubersicht in die Einwilligungen in überund außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen gemäß $ 10 Abs. I HG 201912020 - 1. Halbjahr 2019 (an SLT) Haushalts- und Vermögensrechnung 2018 (an SLT) Bericht über die Zuweisungen nach den $$ 22a und22b SächsFAG - 1. Halbjahr 2019 (an HFA) Soalte I lfd. Nr. 27 28 29 Seite 22 Kleine Anfrage 6117195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen x ist rechtzeitig erfolgt X Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung jährlich bis zum 30. April des Folgejahres halbjährlich Spalte 3 Rechtsgrundlage $2Satz6Gesetz über die Gewährung pauschaler Zuweisungen zur Stärkung des ländlichen Raumes im Freistaat Sachsen in den Jahren 2018 bis 2020 $ 7 Gesetz zur Stärkung der lnvestitionskraft der kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen palte 2 Bezeichnung des Berichts, der Information oder Unterrichtung Bericht über die Verwendung der pauschalen Zuweisungen 2018 (an HFA) Bericht über den Vollzug des Sächsischen lnvestitionskraftstärkungsgesetzes - 1. Halbjahr 2017 (an HFA) lfd. Nr. 30 31 Seite 23 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt X x Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung halbjährlich halbjährlich Spalte 3 Rechtsgrundlage $ 7 Gesetz zur Stärkung der lnvestitionskraft der kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen $ 7 Gesetz zur Stärkung der lnvestitionskraft der kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Bericht über den Vollzug des Sächsischen lnvestitionskraftstärkungsgesetzes - 2. Halbjahr 2017 (an HFA) Bericht über den Vollzug des Sächsischen lnvestitionskraft stärku n gsgesetzes - 1. Halbjahr 2018 (an HFA) Spalte 1 lfd. Nr. 32 33 Seite 24 Kleine Anfrage 6117195 Anlage 3 oalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung 5 Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen X ist rechtzeitig erfolgt x x Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung halbjährlich halbjährlich vierteljährlich Spalte 3 Rechtsgrundlage $ 7 Gesetz zur Stärkung der lnvestitionskraft der kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen $ 7 Gesetz zur Stärkung der lnvestitionskraft der kreisangehörigen Gemeinden, Landkreise und Kreisfreien Städte im Freistaat Sachsen $5Abs.7 SächsGaFoG palle 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Bericht über den Vollzug des Sächsischen lnvestitionskraftstärkungsgesetzes - 2. Halbjahr 2018 (an HFA) Bericht über den Vollzug des Sächsischen lnvestitionskraftstärkungsgesetzes - 1. Halbjahr 2019 (an HFA) Bericht über den Vollzug des Gara nti efondsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 3. Quartal 2014 (an HFA) SDalte I lfd. Nr. 34 35 36 Seite 25 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung 5 Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt x x x Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung vierteljährlich vierteljährlich vierteljährlich Spalte 3 Rechtsgrundlage $5Abs.7 SächsGaFoG $5Abs.7 SächsGaFoG $5Abs.7 SächsGaFoG Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Bericht über den Vollzug des Gara ntiefond sgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 4. Quartal 2014 (an HFA) Bericht über den Vollzug des G ara ntiefond sgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 1. Quartal 2015 (an HFA) Bericht über den Vollzug des G ara ntiefond sgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 2. Quartal2015 (an HFA) SDalte f lfd. Nr. 37 38 39 Seite 26 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der Information, der Unterrichtung 5 Erstattung, Vorlage, Ü bergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt x x X Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung vierteljährlich vierteljährlich vierteljährlich Spalte 3 Rechtsgrundlage $5Abs.7 SächsGaFoG $5Abs.7 SächsGaFoG $5Abs.7 SächsGaFoG Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der Information oder Unterrichtung Bericht über den Vollzug des Ga rantiefondsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 3. Quartal2015 (an HFA) Bericht über den Vollzug des Ga rantiefondsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 4. Quartal2015 (an HFA) Bericht über den Vollzug des Ga rantiefondsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 1. Quartal 2016 (an HFA) Spalte 1 lfd. Nr 40 4',! 42 Seite 27 Kleine Anfrage 6117195 Anlage 3 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung 5 Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt X x X Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung vierteljährlich vierteljährlich vierteljährlich Spalte 3 Rechtsgrundlage $5Abs.7 SächsGaFoG $5Abs.7 SächsGaFoG $5Abs.7 SächsGaFoG palte 2 Bezeichnung des Berichts, der Information oder Unterrichtung Bericht über den Vollzug des Ga rantiefondsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 2. Quartal2016 (an HFA) Bericht über den Vollzug des Garantiefond sgesetzes gemäß$5AbsaÞ7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 3. Quartal2016 (an HFA) Bericht über den Vollzug des Garantiefondsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 4. Quartal2016 (an HFA) ,alte I lfd. Nr 43 44 45 Seite 28 Kleine Anfrage 6117195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Spalte 5 Erstattung, Vorlage, Ùbergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt x X x Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung vierteljährlich vierteljährlich vierteljährlich Spalte 3 Rechtsgrundlage $5Abs.7 SächsGaFoG $5Abs.7 SächsGaFoG $5Abs.7 SächsGaFoG Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Bericht über den Vollzug des Garantiefondsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 1. Quartal 2017 (an HFA) Bericht über den Vollzug des Garantiefond sgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 2. Quartal 2017 (an HFA) Bericht über den Vollzug des G ara ntiefon dsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 3. Quartal2017 (an HFA) Spalte I lfd. Nr 46 47 48 Seite 29 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Spalte 5 Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt x X X Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung vierteljährlich vierteljährlich vierteljährlich Spalte 3 Rechtsgrundlage $5Abs.7 SächsGaFoG $5Abs.7 SächsGaFoG S5Abs.7 SächsGaFoG Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der Information oder Unterrichtung Bericht über den Vollzug des Ga ranti efondsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 4. Quartal2OlT (an HFA) Bericht über den Vollzug des Gara ntiefond sgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 1. Quartal 2018 (an HFA) Bericht über den Vollzug des Ga rantiefondsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 2. Quartal2018 (an HFA) Spalte I lfd. Nr 49 50 51 Seite 30 Kleine Anfrage 6117195 Anlage 3 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Soâllê Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt Soaltê wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt X x x Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung vierteljährlich vierteljährlich vierteljährlich Rechtsgrundlage $5Abs.7 SächsGaFoG $5Abs.7 SächsGaFoG $5Abs.7 SächsGaFoG SpalteSpalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Bericht über den Vollzug des G ara ntiefon dsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 3. Quartal2018 (an HFA) Bericht über den Vollzug des G ara ntiefon dsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 4. Quartal2018 (an HFA) Bericht über den Vollzug des G ara ntiefondsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 1. Quartal2019 (an HFA) palte 1 lfd. Nr. 52 53 54 Seite 31 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 palte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung 5 Erstattung, Vortage, Übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen x ist rechtzeitig erfolgt x X Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung vierteljährlich jährlich jährlich Rechtsgrundlage $5Abs.7 SächsGaFoG $6Abs.5HG 2013t2014 $5Abs.5HG 2015t2016 SDalteSpalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Bericht über den Vollzug des Ga rantiefondsgesetzes gemäß$5Absatz7 Sächsisches Garantiefondsgesetz - 2. Quartal2019 (an HFA) Jahresbericht des SMF über die ausgereichten Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen - 2014 (an HFA) Jahresbericht des SMF über die ausgereichten Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen - 2015 (an HFA) lfd. Nr. 55 56 57 Seite 32 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Spalte 5 Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen x ist rechtzeitig erfolgt x x Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung lährlich jährlich iährlich SDalte 3 Rechtsgrundlage $5Abs.5HG 2015t2016 $5Abs.5HG 2017t2018 $5Abs.5HG 201712018 Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Jahresbericht des SMF über die ausgereichten Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen - 2016 (an HFA) Jahresbericht des SMF über die ausgereichten Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen - 2017 (an HFA) Jahresbericht des SMF über die ausgereichten Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen - 2018 (an HFA) Spalte I lfd. Nr. 58 59 60 Seite 33 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der Information, der Unterrichtung Spalte 5 Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen x ist rechtzeitig erfolgt X X X ia 24.04.2015 12.04.2016 11.04.2017 09.03.2018 25.03.2019 Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung 30.06.2019 zweijährige Berichtspflicht (2016) zweijährige Berichtspflicht (2018) Evaluierung bis zum Jahr 2017 jährlich;gem. $ l01b Abs. 1 SIPO kalenderjährl ich jeweils bis zum 30. Juni des folgenden Jahres Spalte 3 Rechtsgrundlage $ 9 Abs. 3 Satz 3 SächsVwOrgG s 114 SächsJStVollzG s 114 SächsJStVollzG Erläuterung im Haushaltsplan 20'1312014 zu 06 02 68408 Art. 13 Abs. 6 GG i.V.m. $ 2 SächsKontrollG Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Konzeptvorschlag im Ergebnis der Evaluierung des Staatsbetriebes ZFM (an HFA) Vierter Bericht zur Lage des Jugendstrafuollzugs in Sachsen Fünfter Bericht zur Lage des Jugendstrafuollzugs in Sachsen Bericht über die Evaluation des Jugendstrafuollzugs in freien Formen in Sachsen Bericht über die akustische Wohnraumüberwachung gemäß g 100c SIPO Soalte I lfd. Nr 61 SMJUs 1 2 3 4 Seite 34 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Evaluationsbericht wurde mit einer Gesetzesinitiative zur Verlängerung des SächsNKRG verbunden. Aufgrund der erforderlichen Abstimmungen kam es zu dieser geringfügigen Verspätung. SDalte 5 Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt x 13.2.2017 wird rechtzeitig erfolgen X ist rechtzeitig erfolgt X X Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung 31.1.2017 ($ 7 Satz 2 i.V.m.$8Satz2 SächsNKRG in der bis zum 3.7.2017 geltenden Fassung) 30.06.2015 30.06 2017 30.06.2019 Rechtsgrundlage $ 7 SächsNKRG in der bis zum 3.7.2017 geltenden Fassung $ 9 Sächsisches Vergabegesetz $ 9 Sächsisches Vergabegesetz S 9 Sächsisches Vergabegesetz Soaltepalte 2 Bezeichnung des Berichts, der Information oder Unterrichtung Bericht über das Ergebnis der Evaluation des Sächsischen Normenkontrollratsges etzes Vergabebericht 201312014 der Sächsischen Staatsreqierung Vergabebericht 201512016 der Sächsischen Staatsreqierung Vergabebericht 201712018 der Sächsischen Staatsregierung Soalte 1 lfd. Nr. 5 SMWA 1 2 3 Seite 35 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der Information, der Unterrichtung Auf Grund des schrittweisen Programmstarts im Verlauf des Jahres 2018 sowie der Entwicklung auf Bundesebene war eine aussagefähige Berichterstattung erst Anfang 2019 möglich. 5 Erstattung, Vorlage, Ü bergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt x wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt x Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung ohne Frist 30.11.2018 Rechtsgrundlage Beschluss des Sächsischen Landtages vom 4.2.2016 zu dem Antrag der Fraktionen CDU und SPD. Thema: lntegration fördern durch Teilhabe am Arbeitsmarkt (Drs. 613475',) Haushaltsplan 2017t2018 Einzelplan 07 Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Soâltêpalte 2 Bezeichnung des Berichts, der Information oder Unterrichtung Bericht zum nachfolgend genannten Beschluss des Sächsischen Landtages Zwischenbericht der Staatsregierung zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit im Doppelhaushalt 201712018 (Titel 0707/633 51 "Zuschüsse für Maßnahmen zur Verringerung der Langzeitarbeitslosigkeit ") Spalte I lfd. Nr. 4 5 SMS Seite 36 Kleine Anfrage 6117195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der Information, der Unterrichtung Spalte 5 Erstattung, Vorlage, des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen x X ist rechtzeitig erfolgt x X x X Spelte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der Information, der Unterrichtung 1 x pro Leg. I x pro Leg okt.2015t2017 1 x pro Leg 2016 2018 Spalte 3 Rechtsgrundlage $ 12 SächslntegrG $ 13 SächslntegrG LT-Beschluss Drs. 1/2394 vom 13.10.1992 Drs.4/3071 vom 07.11.2005 Drs. 6/8568 vom 15.03.2017 Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung Zusammenfassender Bericht über die Ergebnisse der Arbeit der Besuchskommissionen Bericht zur Lage der Menschen mit Behinderungen im Freistaat Sachsen Bericht zur Beschäft i gungssituation schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen Sächsischer Tierschutzbericht VerbraucherschuÞbericht Verzahnung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung Soalte I lfd. Nr. 1 2 3 4 5 Seite 37 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Vielzahlvon Daten und Fakten sowie großer I nterpretationsspielraum der inhaltlich vielfältigen und zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf innerhalb der Staatsregierung erforderte Spalte 5 Erstattung, Vorlage, übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt x (2016) Vorlage erfolgte im Januar 2019 wird rechtzeitig erfolgen x (2020) ist rechtzeitig erfolgt x X x X X Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung aller 4 Jahre; zuletá2016; nächster 2020 iährlich jährlich jährlich jährlich jährlich Spalte 3 Rechtsgrundlage s17 Frauenförderungsgesetz $ 58 Abs. 2 SächsWaldG $ 58 Abs. 2 SächsWaldG $ 58 Abs. 2 SächsWaldG $ 58 Abs. 2 SächsWaldG $ 58 Abs. 2 SächsWaldG Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der Information oder Unterrichtung Frauenförderbericht Waldzustandsbericht 2014 Waldzustandsbericht 2015 Waldzustandsbericht 2016 Waldzustandsbericht 2017 Waldzustandsbericht 2018 Spalte 1 lfd. Nr sMs- SMGI 1 SMUL 1 2 3 4 5 Seite 38 Kleine Anfrage 6/17195 Anlage 3 Spalte 6 Maßgebliche Gründe für verspätete oder nicht erfolgte oder erfolgende Erstattung oder Vorlage des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Erstattung, Vorlage, Übergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung (bitte ankreuzen) wird nicht erfolgen wird verspätet erfolgen ist verspätet erfolgt wird rechtzeitig erfolgen ist rechtzeitig erfolgt x x x Spalte 4 Frist für die Erstattung, Vorlage, Ubergabe des Berichts, der lnformation, der Unterrichtung Einmal in der Legislaturperiode 31.12.2015 "mindestens einmal in jeder Legislaturperiode" ipalte 3 Rechtsgrundlage $ 58 Abs. I SächsWaldG $9Satz3 Sächsisches Kulturraumgesetz (in der bis zum 31j22017 geltenden Fassung) $ 7 Sächsisches Sorbengesetz Spalte 2 Bezeichnung des Berichts, der lnformation oder Unterrichtung 5. Forstbericht der Sächsischen Staatsregierung - Berichtszeitraum 1 Januar 2013 bis 31 Dezember 2O17 Bericht über die Evaluation des Sächsischen Kulturraumgesetzes (Drs.-Nr. 613243) Fünfter Bericht der Sächsischen Staatsregierung zur Lage des sorbischen Volkes (Drs.-Nr. 6/11575) palte I lfd. Nr. o SMWK "l 2 Seite 39 2019-05-08T08:40:50+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes