STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17205 Thema: Straftaten unter VenNendung von Waffen und Sprengstofien in Freiberg, Stadtteil Nord 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeiiichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach dem Sprengstof'fgesetz (SprengG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meidedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren . Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter . Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichiautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in Freiberg im Stadtteil Nord und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2017 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschiüsseln, Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Sprengstoffart , Phänomenbereich!) Es wurde keine entsprechende Straftat erfasst. : Freista atSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1 053/77/141 4 Dresden, 30.Apri| 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2017 in Freiberg im Stadtteil Nord und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittei“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 venNiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel ,,Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs— und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbe— schädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschla— gung geringwer‘tiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körperverletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2017 bei diesen Delikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im 0. g. Zeitraum sieben Straftaten erfasst, bei denen ,,Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die Ortsteile (OT) wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Freiberg; Universitätsstadt; OT Lößnitz - Freiberg; Universitätsstadt; OT Loßnitz — Freiberg; Universitätsstadt; OT Friedeburg Freiberg; Universitätsstadt; OT Neu-Friedeburg 7 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Straftaten gegen das Leben Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 3 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit* - Diebstahl ohne erschwerende Umstände* _ Diebstahl unter erschwerenden Umständen _ Sonstige Straftatbestände (StGB)* 1 Strafrechtliche Nebengesetze 3 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSTVIINISTERIUM DES iNNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Hiebwaffen Stichwaf'fen Schusswaffen Waffe ohne nähere Bezeichnung - N U ‘ I I Keine dieser sieben Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Freiberg im Stadtteil Nord im Jahr 2017 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand!) Zu Körperverletzungen gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2017 mehr vor. Die anderen Delikte sind in den folgenden Tabellen dargestellt: OT Friedeburg Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB — N I I\J OT Neu-Friedeburg Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gern. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB [\ J- IÄ U' II Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN OT Lößnitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Loßnitz Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB ?undlichen Grüßen2/qu Prof. Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-04-30T11:09:03+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes