STAATSNHNISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17206 Thema: Straftaten unter Verwendung von Waffen und Sprengstoffen in Freiberg, Stadtteil Ost 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeiiichen Kriminalstatistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, so— weit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meidedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen. Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermitt- Iungsverfahren. Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Cha— rakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Frage 1: Wie oft kam es in Freiberg im Stadtteil Ost und den zugehörigen Ortsteilen im Jahr 2017 zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschiüsseln, Gesetzesvorschrift, Tatzeit, Tatgebiet (Ortsteil), Tatörtlichkeit, Spreng— stoffart, Phänomenbereich!) Es wurde keine entsprechende Straftat erfasst. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/1717 Dresden, 30. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des innern WiiheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564—0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3, 6, 7. 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSiViiNiSTERiUM DES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im Jahr 2017 in Freiberg im Stadtteil Ost und den zugehörigen Ortsteilen unter Verwendung von Schuss-‚ Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Stadtgebiet gesamt, Ortsteilen, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchien wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2017 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld ,,Tatmitte|“ die Werte „Hiebwaffe“, „Stichwaffe“ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kieinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung enthalten . Bei Straftaten mit dem Tatmittel „Waffe“ sind auch Straftaten enthalten, für die eine Aussonderungs- und Löschfrist von 24 Monaten vorgegeben ist. Dies betrifft Sachbe— schädigung gem. § 303 StGB, Diebstahl gem. § 242 StGB, Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen gem. § 248a StGB, Bedrohung gem. § 241 StGB, Körper— verletzung gem. § 223 StGB und fahrlässige Körperverletzung gem. § 229 StGB. Daher stehen für das Jahr 2017 bei diesen Deiikten keine validen Angaben mehr zur Verfügung . Insgesamt wurden im 0. 9. Zeitraum drei Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die Ortsteile (OT) wie folgt auf: OT 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Freiberg; Universitätsstadt; OT Scheunenviertel - Freiberg; Universitätsstadt; OT Himmelfahrter RevierFreiberg; Universitätsstadt; OT Donatsviertel 2Freiberg; Universitätsstadt; OT Hüttenviertei 1 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Straftaten gegen das Leben _ Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 1 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit* - Diebstahl ohne erschwerende Umstände* _ Diebstahl unter erschwerenden Umständen _ Sonstige Straftatbestände (StGB)* Strafrechtliche Nebengesetze 2 * Nicht mehr vollständig recherchierbar Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. Seite 2 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM | DES iNNERN Waffenart 1. Januar bis 31. Dezember 2017 Hiebwaf'fen 1 Stichwaffen 1 Schusswaffen 1 Waffe ohne nähere Bezeichnung - Keine dieser drei Straftaten konnte einem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität zugeordnet werden. Frage 3: Wie viele Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Bedrohungen, Nötigungen, Sexualdelikte , Freiheitsberaubungen und Straftaten gegen das Leben wurden in Freiberg im Stadtteil Ost im Jahr 2017 begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Straftatbestand und Ortsteilen!) Zu Körperverletzungen gem. § 223 StGB, fahrlässiger Körperverletzung gem. § 229 StGB und Bedrohung gem. § 241 StGB liegen auf Grund von Aussonderungs- und Löschfristen keine validen Angaben für das Jahr 2017 mehr vor. Die anderen Delikte sind in den folgenden Tabellen dargestellt: OT Donatsviertel Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB - Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 3 Nötigung gern. § 240 StGB - Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB ~ Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB - OT Himmelfahrter Revier Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB 2 Nötigung gem. § 240 StGB - Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB - Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB - Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB — Seite 3 von 4 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN 0T Hüttenviertel Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB OT Scheunenviertel Straftatbestand Anzahl Raub gem. §§ 249 ff. StGB Gefährliche und schwere Körperverletzung gem. §§ 224 und 226 StGB Nötigung gem. § 240 StGB _; Sexualdelikte gem. §§ 176 ff. StGB ._\ Freiheitsberaubung gem. § 239 StGB Straftaten gegen das Leben gem. §§ 211 ff. StGB Mitjr ndlichen Grüßen ( I#1:1; Prof. Dr. Roland Wöller Seite 4 von 4 FreistaatSACHSEN 2019-04-30T10:36:25+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes