SACHSISCHE STAATSKANZLEì SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Be rn ha rd-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Glaudia Maicher, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 611721 Thema: Jugendangebot von ARD und ZDF Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: Das gemeinsame Jugendangebot von ARD und ZDF solf nach Aussage der ARD Intendanten vom 22.4.2015 Mitte des Jahres 2016 starten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welcher zeitliche Ablauf müsste beim staatsvertraglichen Verfahren auch mit Blick auf den Planungs- und Produktionsvorlauf mindestens eingehalten werden, damit das Jugendangebot Mitte 2016 starten kann? Noch in diesem Jahr muss eine politische Beschlussfassung durch die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erfolgen. lm Anschluss daran könnte dann Anfang 2016 die Einbringung des Staatsvertragsentwurfs in die Landtage erfolgen. Erfahrungsgemäß benötigen die Sitzungen der Fachausschüsse inklusive Durchführung der Anhörungen in den Landtagen dann etwa ein halbes Jahr, bis im Plenum abgestimmt werden kann. Frage 2: Kann das Konzept von ARD und ZDF dem Ausschuss für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien des Sächsischen Landtages zeitnah nach der Ubergabe an die Rundfunkkommission der Länder vorgelegt werden, wenn nein, warum nicht? Das Konzept kann nach Übergabe und Kenntnisnahme durch die Rundfunkkommission vorgelegt werden. Freistaat SACHSEN Ghef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK.34-0141.51t46t29 Dresden,44 .Juni2015 DIC KAMPAGNE DES FR€ISTAATES SACHS€N. Hausanschrift: Sächsische Staatskanzle¡ Archivsfaße 1 01097 Dresden Seite 1 von 2 www.sachsen.de SACHSìSCHE STAATSKANZLEI l5 FreistaatSACHSEN Frage 3: Welche Kriterien sollen ausgehend von der von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten beschlossenen Beschränkung des Jugendangebots auf Onlineangebote der Beauftragungsnorm zugrunde gelegt werden, insbesondere in Bezug auf die Entwicklung von eigenständigen Fernseh- und Hörfunkformaten sowie deren nicht-lineare und lineare Präsentation, auf den Ausschluss der Verbreitung über Rundfunk sowie die nachgeordnete Veruvertung von Bestandteilen des Jugendangebotes auch über eine Rundfunkverbreitung? Die Arbeiten an der Beauftragungsnorm sind noch nicht abgeschlossen. Eine abschießende Beantwortung der Frage ist derzeit nicht möglich. Frage 4: Welche Kriterien und Modelle hinsichtlich der Jugendbeteiligung bei der Programmgestaltung sollen der Beauftragung zugrunde gelegt werden? Eine aktive Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer des Jugendangebots über eine zielgruppengerechte Kommunikation (2.8. über Chats und Foren im lnternet) ist Bestandteil der aktuellen Normdiskussion. Frage 5: Trifft das Vorhaben der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten weiterhin zu, dass für das Jugendangebot keine Drei-Stufen-Tests, keine Begrenzung der Verweildauer und keine Pflicht zur Programmbezogenheit der Beiträge bestehen soll und wenn ja, wodurch soll dies rechtlich abgesichert werden Das Vorhaben trifft weiterhin zu. Die rechtliche Absicherung erfolgt durch die Beauftragungsnorm, an der derzeit gearbeitet wird. Mit freundlichen Grüßen ¿ Dr. Fritz Jaeckel ,)-'^ Seite 2 von 2 2015-06-16T07:52:10+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes