SÄCHSISCHE STAATSKANZLEI 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abge.ordneten Frau Dr. Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 611722 Thema: Novellierung des MDR-Staatsvertrages SACHSISCHE STAATSKANZLEI Glaudia Maicher, Freistaat SACHSEN Chef der Staatskanzlei und Staatsminister für Bundes- und Europaangelegenheiten Durchwahl Telefon +49 351 564-1020 Telefax +49 351 564-1025 poststelle@ sk.sachsen.de Geschäftszeichen (bitte bei Antwort angeben) sK34-0141.51t46t28 Dresden, 4O .,luni2015 DIC KAMPAGN€ D€S FR€ISTAAT€S SACI{S€N. Hausanschrift: Sächsische Staatskanzlei Archivstraße 1 01097 Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie ist der aktuelle Stand der inhaltlichen Verhandlungen zur Novellierung des MDR-Staatsvertrags zrrischen dem Land SachsenAnhalt , dem Freistaat Thüringen und dem Freistaat Sachsen und welchen Arbeitsplan m¡t we¡chem Zeithorizont gibt es für den Fortgang des staatsvertrag I ichen Verfa hre ns ei ner u mfassenden Novel I ieru n g? Die Staatsregierung hat wesentliche inhaltliche Schwerpunkte bereits im Rahmen der bisherigen Verhandlungen eingebracht. Hierzu gehörten u. a. die Aufstockung der Anzahl der staatsfernen Vertreter im Rundfunkrat sowie Transparenzvorschriften für die Sitzungen des Rundfunkrates. Welche weiteren Themen von der Staatsregierung ggf. auch im Verbund mit anderen Verhandlungspartnern noch diskutiert werden, wird derzeit umfassend geprüft. Der Zeitplan der weiteren Beratungen ist gemeinsam unter den Staatskanzleien der Länder Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen zu vereinbaren. Frage 2: Welche Regelung strebt die Staatsregierung bezüglich der Quotierung von staatsnahen Vertreterinnen und Vertretern in den Gremien des MDR an? Die Staatsregierung orientiert sich hier gemeinsam mit den MDRPartnerländern Sachsen-Anhalt und Thüringen an der Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Anteil der staatlichen und staatsnahen Mitglieder in den Gremien auf maximal 113 zu begrenzen ist. Seite 1 von 2 www.sachsen.de SACHSìSCHE STAATSKANZLEI Freistaat SACHSEN5 Frage 3: Welche Regelung strebt die Staatsregierung bezüglich der Änderung der derzeit entsendeberechtigten gesellschaftlichen Gruppen an und welche Änderungsoptionen besteñen hinsichtlich einer Neuaufnahme insbesondere von Vertreterinnen und Vertretern der islamischen Religion, von migrantischen Verbänden, von Behindertenverbänden und von LSBT (Lesben, Schwule, Bisexuelle u nd Transgender)-Verbänden? Bezüglich der derzeit entsendeberechtigten gesellschaftlichen Gruppen strebt die Staatsregierung derzeit keine Änderung an. Eine mögliche Neuaufnahme von Vertreterinnen und Vertretern der genannten Gruppierungen ist bereits nach geltendem Recht über $$ 19 Abs. 1 Ziffer 16 i.V.m. g 19 Abs. 3 MDR-Staatsvertrag möglich. Frage 4: Welche Regelung strebt die Staatsregierung bezüglich der Erhöhung des Frauenanteils bzw. einer geschlechterparitätischen Aufstellung des Rundfunkrats an? Die Staatsregierung hat sich im Rahmen der bisher geführten Verhandlungen mit den MDR-Partnerländern an der zwischen den Ländern im Rahmen der ZDFStaatsvertragsnovelle erzielten Einigung orientiert. Mit freundlichen Grüßen ì Qî,.J4 Dr. Fritz Jaeckel Seite 2 von 2 2015-06-11T16:45:56+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes