STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17222 Thema: Straftaten unter VenNendung von Waffen und Sprengstof‘fen in Sachsen, l. Quartal 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Angaben im Sinne der Fragestellung liegen in der Polizeilichen Kriminalsta— tistik nicht vor. Recherchiert wurde im Polizeilichen Auskunftssystem Sachsen (PASS) nach Straftaten gem. § 308 Strafgesetzbuch (StGB) sowie nach dem Sprengstoffgesetz (SprengG) für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2019. Die Rechercheergebnisse wurden anschließend, soweit zur Beantwortung einzelner Fragen erforderlich, mit den Daten des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität abgeglichen . Dabei handelt es sich zum Teil um noch laufende Ermittlungsverfahren . Alle nachfolgenden Angaben haben daher vorläufigen Charakter. Sie können sich aufgrund von Nachmeldungen und neuen Ermittlungsergebnissen noch verändern. Auch ein Abgleich mit Antworten der Staatsregierung auf vorherige gleichlautende Kleine Anfragen ist aus diesen Gründen nicht möglich. Auch ist eine Prüfung, welche konkreten Straftaten noch nicht in den bisherigen Antworten enthalten waren, nicht möglich. Daher wurde für den angefragten Zeitraum neu recherchiert. Frage 1: Wie oft kam es im I. Quartal Jahr 2019 sowie im Jahr 2018 (sofern noch nicht in Drs. 6/12919, Drs. 6/13928, Drs. 6/14919 und Drs. 6I16150 enthalten ) zu Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz (SprengG) und zu Verstößen gegen § 308 StGB? (Bitte aufschlüsseln nach Gesetzesvorschrift , Tatzeit, Tatgemeinde, Tatörtlichkeit, Sprengstoffart, Phänomenbereich !) FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/3737 Dresden, 30. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm—Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sach5en.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3.6.7.8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Insgesamt wurden 789 entsprechende Straftaten erfasst. Diese gliedern sich auf die Tatbestände und Monate wie folgt auf: Tatzeit SprengG § 308 StGB Januar 2018 59 51 Februar 2018 19 8 März 2018 20 4 April 2018 14 12 Mai 2018 22 22 Juni 2018 18 24 Juli 2018 13 21 August 2018 17 10 September 2018 18 16 Oktober 2018 22 14 November 2018 22 26 Dezember 2018 58 72 Januar 2019 42 68 Februar 2019 21 18 März 2019 26 32 Die Vertéilung nach Tatgemeinden ist in der Tabelle dargestellt: Gemeinde SprengG § 308 StGB Gemeinde SprengG § 308 StGB Annaberg- Buchholz 3 - Lommatzsch — 1 Arnsdorf - 1 Machern - 2 Arzberg - 2 Marienberg 1 - Aue 4 - Markkleeberg 1 3 AuerbachNogtl. 2 - Markneukirchen — 1 Augustusburg 1 - Markranstädt 2 1 Bad Düben 1 — Meerane — 2 Bad Gottleuba- Berggießhübel 3 — Meißen 6 - Bad Lausick 1 1 Mittweida 4 Bad Muskau 2 - Mockrehna - 1 Bärenstein 1 - Mügeln 1 2 Bautzen 7 5 Mühlau 1 — Beilrode 3 2 Mulda/Sa. 1 - Bernsdon‘ (Bautzen ) - 1 Naunhof 1 2 Bertsdorf—Hörnitz 1 - Netzschkau 1 — Bischofswerda 2 - Neukieritzsch 4 - Bobritzsch- Hilbersdorf - 1 Neukirch/Lausitz - 1 Seite 2 von 9 SACHSEN STAATSMINISTERIUM DESINNERN Gemeinde SprengG §308 StGB Gemeinde SprengG §308 StGB Neustadt in Bockau 1 — Sachsen 2 -1 Böhlen - 3 Niederau 1 - Borna - 1 Niederwiesa — 1 Borsdorf - 2 Niederwürschnitz 1 — Boxberg/O.L. - 1 Niesky 0 1 Brandis 5 1 Nossen - 1 Callenberg - 1 Nünchritz 1 1 Chemnitz 17 50 Oberwiesenthal 2 1 Colditz 1 2 Oelsnitz/Erzgeb. 2 3 Coswig 1 6 OelsnitzNogtl. - 2 Crimmitschau 2 1 Oschatz 5 - Crottendorf 1 - Ottendorf—Okrilla 2 1 Cunewalde 2 — Parthenstein - 2 Dahlen 1 1 Penig 1 1 Delitzsch 3 5 Pirna 6 4 Dippoldiswalde 1 - Plauen 7 3 Döbeln 1 11 Pulsnitz — 1 Dommitzsch 1 - Rackwitz 1 - Dresden 38 68 Radeberg 1 1 Dürrröhrsdorf- Dittersbach 1 - Radebeul - 3 Ebersbach- Neugersdorf 2 2 Radeburg 1 - Raschau- Eilenburg 5 1 Markersbach 1 - Erlau - 1 Rathen 1 - Falken- Rechenbergstein NogtI. 1 - Bienenmühle 1 - Flöha — 1 Riesa 1 2 Frankenberg/Sa. 2 4 Rietschen 2 1 Frauenstein 1 — Rochlitz - 1 Freiberg 8 2 Röderaue 1 — Freital 7 - Rodewisch - 1 Frohburg - 4 Rosenbach - 1 Geithain - 1 Rossau 1 1 Gelenau/Erzgeb. 2 - Rötha - 3 Geringswalde 1 1 Scheibenberg 1 - Geyer 3 - Schkeuditz - 4 Glashütte 2 - Schlettau 1 Glauchau - 3 Schneeberg 2 - Görlitz 20 2 Schönfeld 1 — Grimma 5 2 Schönwölkau - 1 Seite 3 von 9 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DESINNERN Gemeinde SprengG §308 StGB Gemeinde SprengG §308 StGB Gröditz 1 1 Schwepnitz 1 - Großenhain 3 6 Seelitz - 1 Großpösna 1 2 Seifhennersdorf 2 — Sohland a. d. Großröhrsdorf 2 - Spree 1 - Großschönau 1 - St. Egidien — 2 Großweitzschen - 1 Stauchitz - 1 Grünbach 1 - Stolpen - 1 Halsbrücke 1 1 Stützengrün - 1 Hartha - 3 Taucha 1 5 Thal- Hartmannsdorf — 1 heim/Erzgeb. 1 — Heidenau 8 5 Thallwitz - 1 Thermalbad Hirschstein — 1 Wiesenbad 2 — Hoyerswerda 5 4 Thum 1 - Jahns— dorf/Erzgeb. - 2 Torgau 4 6 Johanngeorgenstadt 1 - Trebsen/Mulde 1 — Käbschütztal - 1 Waldheim - 1 Kitzscher 2 1 Weinböhla 2 3 Klingenthal 1 - Weischlitz - 1 Weißenborn/ Klipphausen 2 3 Erzgeb. 1 — Kottmar - 1 WeilSwasser/OL. 4 - Krauschwitz i.d. O.L. 2 — Wiedemar 1 - Kreba-Neudorf 1 - Wilkau-Haßlau 2 - Lampertswalde - 2 Wilsdruff 1 1 Lauta - 1 Wurzen 6 4 Leipzig 66 64 Zittau 10 2 Leisnig 1 1 Zschopau 2 - Lichtenau - 1 Zschorlau 2 - Lichtenstein/Sa. 2 1 Zwenkau 2 1 Limbach- Oberfrohna - 11 Zwickau 9 - Löbau 3 1 Zu den Tatör‘clichkeiten liegen in 703 Fällen Angaben vor. Dabei sind auch Mehrfachnennungen möglich. Seite 4 von 9 FreistaatSACHSEN STAATSTVHNISTERIUM DES INNERN Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Sonstige Tatörtlichkeit im Freien 61 87 Garagenhof 1 1 Wohngebiet/ Siedlung 31 101 Gaststätte - 2 Gemeindestraße 31 53 Feld/Acker 1 - Mehrfamilien- Justizvollzugshaus 65 19 anstalt 1 - Wohnraum/ Zimmer 65 - Villa 1 - Obdachlosen- Bahnhof 6 38 heim 1 - Sonstige Verkehrsfläche 8 13 Stadionumfeld 1 - Parkplatz 10 10 Oberschule 1 - Haltestelle/Taxif Treffpunkt Ju— stand 6 13 gendlicher 1 - Land-lStaats— straße 10 7 FeId—NValdweg 1 - Geldinstitut/ Bank — 15 Balkon/Terrasse — 1 Einfamilienhaus 10 5 Kaufhaus 1 - Sonstiges Wohngebäu— de/U nterku nft 13 1 Staatsgrenze 1 — Park 8 3 Parkhaus - 1 Fußgängerzone/ Ladenpassage 3 6 Straßenbahn 1 — Wohnblock 8 1 Garage 1 - Sonstige Bahnanlage 1 7 Toilette - 1 Pkw 8 - Bürogebäude - 1 Unbewohntes Bundesstraße 4 4 Gebäude — 1 Postamt/Post- Markt-lKaufhalle 2 4 stelle — 1 Keller 4 2 Gymnasium - 1 Supermarkt 4 1 lndustriebetrieb - 1 Stadion 5 - Zollamt 1 - Sonstiges öf— fentliches Gebäude /Einrichtung 2 3 Privatstraße 1 - Privater Garten 3 2 Sportanlage 1 - Seite 5 von 9 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES INNERN | Tatörtlichkeit Swag; § 308 StGB Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Brücke/Überführung - 4 Campingplatz - 1 WerkstattNVerkhalle 4 - Grenzübergang 1 - Öffentliche Grünanlage 3 1 Krankenhaus — 1 Stallung/Auf— Hof 2 2 zuchtanlage 1 — Kleingartenan— Hausflurl-ein— lage 2 2 gang - 1 Grundstücksein- Ladengeschäft - 4 fahrt — 1 Sonstige bes. Markt - 4 Räumlichkeit 1 - Tiefgarage öf- Bahngleis — 4 fentlich - 1 Sonstige gastro- Wie- nomische Einse /Brachland 2 1 richtung - 1 Sonstige Handels —lDienst— leistungseinrich- Treffpunkt Austung - 3 länder 1 - Bundesautob— ahn (BAB)- Parkplatz/Raststätte 2 1 Drogerie 1 - Tunnel/Unter— lmbissstand - 3 führung 1 — BAB 3 - Sonstige Schule 1 - Vereinsgebäu- Nebengelass/ de/Partei- Schuppen 2 1 zentrale — 1 BausteIIe/Roh- Autohandel/ bau 1 2 -verleih - 1 Bar 2 - Wald 1 - Bauernhaus/ Bauunterkunft/ -gehöft 2 - -container - 1 lndustriegelände 1 1 Abrisshaus 1 - Sonstige Wirtschaftseinrich - tung/Unter- Kinderspielplatz 2 - nehmen - 1 Sonstiges Fahr— zeugNerkehrs- Metzgerei/ mittel 2 - Fleischerei - 1 Gartenlaube 2 - Hotel 1 - Seite 6 von 9 FreistaatSACHSEN STAATSMlNlSTERlUll/l DES lNNERN Tatörtlichkeit Sprengg § 308 StGB Tatörtlichkeit SprengG § 308 StGB Handwerksbe- Tankstelle 2 - trieb 1 - Reihenhaus 1 1 Eisenbahn — 1 Schulhof 2 — Gewerbegebiet - 1 Wohnheim/ Nahverkehrs- Internat 2 — bahn - 1 Dem Phänomenbereich Politisch motivierte Kriminalität (PMK) -rechts- sind vier Strafta— ten zuzuordnen, dem Phänomenbereich PMK —links— fünf Straftaten und dem Phänomenbereich PMK -nicht zuzuordnen- eine Straftat. Angaben zu Sprengstoffarten liegen im PASS nicht vor. In der Mehrzahl der Fälle handelt es sich um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik. Im Weiteren wird von einer Beantwortung abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions— und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Angaben zu Sprengstoffarten werden statistisch nicht erfasst. Es kann zwar gesagt werden, dass es sich in der Mehrzahl der Fälle um das Mitführen bzw. Verwenden von in Deutschland nicht zugelassener Pyrotechnik handelt, aber zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten insofern alle 789 in Frage kommenden Ermittlungsverfahren händisch ausgewertet werden. Wenn man einen Zeitansatz von 30 Minuten für die Auswertung eines Ermittlungsverfahrens ansetzt, wären dies über 394 Stunden für die Auswertung aller Ermittlungsverfahren. Bei einer 40-Stunden-Woche wäre ein Sachbearbeiter über neun Wochen mit dieser Auswertung befasst. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Die Staatsregierung kam daher bei der vorzunehmenden Abwägung zwischen dem parlamentarischen Fragerecht einerseits und der Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der Staatsregierung sowie der ihr zugeordneten Polizeibehörden andererseits zu dem Ergebnis, dass eine Beantwortung der Frage auch unter Berücksichtigung des hohen Rangs des parlamentarischen Fragerechts unverhältnismäßig und ohne erhebliche Einschränkungen der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten ist. Seite 7 von 9 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Frage 2: Wie viele Straftaten wurden im |. Quartal Jahr 2019 sowie im Jahr 2018 (sofern noch nicht in Drs. 6/12919, Drs. 6/13928, Drs. 6I14919 und Drs. 6I16150 enthalten) in Sachsen unter Verwendung von Schuss-, Hieb- und Stichwaffen begangen? (Bitte aufschlüsseln nach Landkreisen und Kreisfreien Städten, Art der Waffen und der Straftat sowie Phänomenbereich!) Recherchiert wurde im PASS für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis 31. März 2019 nach Straftaten, bei denen im Katalogfeld „Tatmittel“ die Werte „Hiebwafie“, „Stichwaffe “ oder „Schusswaffe“ enthalten sind. Zu den Werten wird auf die ersten vier Tabellen der Antwort der Staatsregierung auf die Frage 2 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/14919 verwiesen. Außerdem ist der Wert „Waffe“ ohne nähere Beschreibung vorhanden. lnsgesamt wurden im o. 9. Zeitraum im Freistaat Sachsen 4.845 Straftaten erfasst, bei denen „Waffen“ als Tatmittel erfasst wurden. Diese gliedern sich auf die Landkreise /Kreisfreien Städte wie folgt auf: 1. Januar bis 1. Januar bis LandkreisIKreisfreie Stadt 31. Dezember 2018 31. März 2019 Bautzen 262 41 Chemnitz, Stadt 333 58 Dresden, Stadt 636 130 Erzgebirgskreis 245 45 Görlitz 264 53 Leipzig 243 46 Leipzig, Stadt 733 138 Meißen 141 42 Mittelsachsen 220 33 Nordsachsen 232 43 Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 212 42 Vogtlandkreis 225 38 Zwickau 324 66 Auf die Straftatenobergruppen verteilen sich die Straftaten wie folgt: Straftatenobergruppe 1. Januar bis 1. Januar bis 31. Dezember 2018 31. März 2019 Straftaten gegen das Leben 33 9 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbe— stimmung 11 3 Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit 1.770 309 Diebstahl ohne erschwerende Umstände 22 4 Diebstahl unter erschwerenden Umständen 326 56 Sonstige Straftatbestände (StGB) 646 154 Strafrechtliche Nebengesetze 1252 240 Seite 8 von 9 FreistaatSACHSEN STAATSMINISTERIUM DES iNNERN Die verschiedenen Waffenarten sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Hierbei ist zu beachten, dass die Nennung von mehreren Arten je Datensatz möglich ist. 1. Januar bis 1. Januar bis Waffenart 31. Dezember 2018 31. März 2019 Hiebwaffen 637 109 Stichwaffen 2.117 369 Schusswaffen 1.215 269 Waffe ohne nähere Bezeichnung 297 35 Dem Phänomenbereich PMK -rechts- sind 38 Straftaten zuzuordnen, dem Phänomen— bereich PMK -Iinks- elf Straftaten, dem Phänomenbereich PMK —nicht zuzuordnensechs Straftaten, dem Phänomenbereich PMK -re|igiöse Ideologie- eine Straftat und dem Phänomenbereich PMK -aus|ändische ldeologie- eine Straftat. Mit”?ndiichen Grüßen Pro Dr.RolandWölier Seite 9 von 9 SACHSEN 2019-04-30T11:07:23+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes