STAATSMlNISTERlUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von—Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6I17225 Thema: Datenweitergabe durch das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz an Hochschulen und Forschungseinrichtungen — Nachfrage zur Kleinen Anfrage in Drs. 6I13616 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Staatsregierung antwortet auf die Kleine Anfrage in Drs. 6/13616: ,Die Frage, ob und gegebenenfalls welche Ansprüche die betroffene Person gegen den Freistaat Sachsen geltend machen kann, ist Gegenstand eines noch nicht abgeschlossenen gerichtlichen Rechtsstreits.‘“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat der Petent aus der Vorbemerkung bezüglich der gesetzwidrigen Übermittlung von Informationen an eine sächsische Hochschule und an eine nichtöffentliche Forschungseinrichtung durch das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz gegenüber dem Freistaat Sachsen Rechtsansprüche bzw. Schadenersatzansprüche geltend gemacht und konnte er sich damit durchsetzen? Der der Fragestellung zugrunde liegende Rechtsstreit ist noch nicht abgeschlossen . Frage 2: _ In wie vielen Fällen erfolgte im Jahr 2018 eine Übermittlung personenbezogener Daten durch das sächsische Landesamt für Verfassungsschutz an a) Hochschulen und b) nichtöffentliche Forschungseinrichtungen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren, Hochschulen und nichtöffentlichen Forschungseinrichtungen!) Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3619 Dresden, 30. Apri12019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Frage 3: In wie vielen Fällen gemäß Frage 2 wurden die Personen, über die Informationen weitergegeben wurden, über diesen Vorgang informiert und in wie vielen Fällen wurde diese Personen nicht informiert? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen und nichtöffentlichen Forschungseinrichtungen!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Es fanden keine Datenübermittlungen im Sinne der Fragestellung statt. Mit frändlichen Grüßen (J La;Prof. Dr. Roland Wöller Seite 2 von 2 2019-04-30T12:51:36+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes