STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6/17226 Thema: Arbeit der zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei — l. Quartal 2019 und Aktualisierung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange in Drs. 6I11674 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich die Soll-llst-Personalbesetzung der zentralen Beschwerdestelle für die sächsische Polizei jeweils zum 1. der Monate Februar, März und April 2019 dar? (Bitte aufstellen nach Beamten PVD, VwB und Tarifbeschäftigten, Monaten, Vollzeitstellen, Teilzeitstellen sowie Laufbahngruppen, Besoldungsgruppen und Entgeltgruppen!) Auf die Antwort der Staatsregiergng auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/11674 wird verwiesen. Anderungen haben sich nicht ergeben. Frage 2: Wie viele Beschwerden, Anfragen und Hinweise wurden im I. Quartal 2019 an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei gerichtet und wie viele der Beschwerden, Anfragen und Hinweise stammen von Bediensteten der sächsischen Polizei? (Bitte aufschlüsseln nach Monat und Art des Anliegens — Beschwerde, Anfrage, Hinweis —‚ Adressanten — Beamtel Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei und Bürger — sowie Bundesland der Adressanten und zahlenmäßiger Zuordnung der Beschwerden, Anfragen und Hinweise zu den Adressanten !) : Freistaat95i5ACH5EN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-1053/77/31 Dresden, 30. April 2019 STAATSMiNiSTERIUM DES iNNERN lm |. Quartal 2019 wurden insgesamt 72 Beschwerden — davon zwei von Bediensteten der sächsischen Polizei — und 91 sonstige Anliegen (Bitten, Anfragen, Hinweise) an die Zentrale Beschwerdestelie der sächsischen Polizei gerichtet. Auf die einzelnen Monate aufgeschiüsselt ergeben sich folgende Zahlen: Monate Januar Februar März Beschwerden 24 19 29 sonstige Anliegen 36 26 29 Eine differenzierte Darstellung der von Beschwerden und sonstigen Anliegen Betroffenen (Adressaten) ist nicht möglich, da die übersandten Anliegen nur zum Teil auf das Handeln konkreter Personen hinweisen. Eine Zuordnung der Beschwerdeführer/Petenten nach Bundesländern ist nicht möglich, da häufig nur Namen und E-Mail-Adressen angegeben werden. Frage 3: Wie viele Beschwerden gegen Beamtinnen und Beamte sowie Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei aus dem I. Quartal 2019 und dem Jahr 2018, die in den Kleinen Anfragen in Drs. 6/12903 und Drs. 6/13912, Drs. 6/14907 und Drs. 6/16009 noch nicht berücksichtigt werden konnten, wurden mit welchem Ergebnis bearbeitet und zu welchen dienstrechtlichen Konsequenzen führten diese Beschwerden ? (Bitte aufschlüsseln nach Monat und Art der Beschwerde sowie Art der dienstrechtlichen Konsequenz!) Von den im I. Quartal 2019 eingereichten 72 Beschwerden wurden 37 abschließend bearbeitet. Im Ergebnis der Prüfung erwiesen sich zwei als begründet, neun als teilweise begründet und 18 als unbegründet. Zu acht Beschwerden konnte keine Entscheidung getroffen werden, u. a. weil die Sachverhalte zur rechtlichen Würdigung der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurden oder nicht aufklärbar waren. Von den im Jahr 2018 noch offenen Beschwerden wurden zudem sechs abgeschlossen. Davon erwie— sen sich eine als begründet, zwei als teilweise begründet und drei als unbegründet. Zu dienstrechtlichen Konsequenzen trifft die Zentrale Beschwerdestelle der sächsischen Polizei keine Entscheidungen, da die Beschwerdestelle keine Ermittlungszuständigkeit in dienstrechtlichen Fragen besitzt. Die im I. Quartal 2019 eingereichten Beschwerden führten in keinem mitgeteilten Fall zu einer dienstrechtlichen Konsequenz. Frage 4: Wie viele Hinweise an die zentrale Beschwerdestelle für die sächsische Polizei im I. Quartal 2019 bezogen sich auf die Verbesserung der Arbeit der Polizei und welche Kritikpunkte wurden dabei im Wesentlichen vorgebracht? Die im l. Quartal 2019 als sonstige Anliegen vorgetragenen 91 Sachverhalte enthielten auch zahlreiche Hinweise. Eine genaue statistische Angabe ist nicht möglich, da die Anliegen häufig Bitten, Hinweise und Anfragen im Komplex beinhalten. Die mit Stand 29. März 2019 bearbeiteten 80 sonstigen Anliegen enthielten keine Hinweise, welche die praktizierte polizeiliche Arbeit grundsätzlich betreffen oder landesweit die Veränderung von Arbeitsweisen erfordern. Wesentliche Themen waren Bitten um polizeiliche Seite 2 von 3 FreistaatSACHSEN STAATSTVHNISTERIUM DES 1NNERN Präsenz in konkreten örtlichen Bereichen, Bitten um polizeiliche Verkehrsüberwachung in konkreten örtlichen Bereichen, Bitten um Auskunft zu in polizeilichen Systemen gespeicherten Daten und Bitten um Auskunft zum Bearbeitungsstand von Strafanzeigen. Des Weiteren wurden in konkreten Einzelfällen Hinweise zu vermeintlichen örtlichen Kriminalitätsschwerpunkten sowie zur Bearbeitung von Online—Anzeigen gegeben. In Einzelfällen wurde für polizeiliches Handeln Lob und Anerkennung ausgesprochen. Frage 5: Welche straf— und disziplinarrechtlichen Konsequenzen erfolgten bisher aus den Beschwerden an die zentrale Beschwerdestelle im I. Quartal 2019 und dem Jahr 2018 (insofern in den Kleinen Anfragen in Drs. 6/12903 und Drs. 6/13912, Drs. 6I14907 und Drs. 6/16009 noch nicht berücksichtigt) für die sächsische Polizei? Die im I. Quartal 2019 bei der Zentralen Beschwerdestelle der sächsischen Polizei eingereichten Beschwerden führten bislang zu keinen mitgeteilten strafrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Sanktionen. ?llitfl}undhchen Grüßen ml”„% (Dr. Roland Wöller Seite 3 von 3 FreistaatSACHSEN 2019-04-30T12:50:46+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes