5TAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN DerStaatsminister SÄCHSISCHES STAATSMlNfSTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 24-0141.51/7^07 Dresden, 51/7^ J . Juni 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Hütter, AfD-Fraktion Drs.-Nr.:6/1723 Thema: Ehrenamtliche Betätigung von Flüchtlingen und Asylbewerbern Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Zur gesellschaftlichen Teilhabe und Integration sind ehrenamtliche Tätigkeiten besonders geeignet. Leider fehlen z. B. den Freiwilligen Feuerwehren, dem THW, dem DRK, der Diakonie und der Caritas Mensehen , die Einsatz und Engagement zeigen. Dieses bestätigt auch ein Artikel der Sächsischen Zeitung vom 05.05.2015 (Seite 5) mit der Überschrift ,An Sachsens Badeseen fehlen Rettungsschwimmer'. Darin erklärte ein DRK-Sprecher, dass ,es generell eine große Herausforderung ist, die meist ehrenamtlichen Dienste zu besetzen.' Aufgrund der guten Integrationsmöglichkeiten und des Mangels an ehrenamtlich Tätigen ist die Ausübung eines Ehrenamtes, soweit das Ehrenamt nicht nur von Deutschen versehen werden kann oder andere Voraussetzungen einer Tätigkeit entgegenstehen, auch für anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und abgelehnte Asylbewerber mit einer Aufenthaltserlaubnis und abgelehnte Asylbewerber mit einer Duldung möglich. Darüber hinaus bietet eine ehrenamtliche Betätigung die Gelegenheitz . B. eigene Fähigkeiten zu nutzen, Wissen und "Erfahrungen weiterzugeben, Kontakte zu knüpfen, das gesellschaftliche Leben mitzugestalten und anderen Menschen aber auch der Natur und Umwelt zu helfen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und abgelehnte Asylbewerber mit einer Aufenthaltserlaubnis und abgelehnte'Asylbewerber mit einer Duldung engagieren sich derzeit im Freistaat Sachsen ehrenamtlich? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung; Zu erreichen mit den Straßenbahnlinlen 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBück -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Hierzu liegen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor, da die der Fragestellung zugrunde liegenden Angaben nicht statistisch erhoben werden. Gleichwohl ist bekannt, dass Flüchtlinge und Asylbewerber - unabhängig ihres ausländerrechtlichen Status - in vielen Fällen bereit sind, sich ehrenamtlich zu engagieren, wie z. B. als Sprachmittler, zur Unterstützung der Betreiber/Sozialarbeiter in den Unterkünften , der Vereine und Initiativen der Flüchtlingsarbeit oder auch in den Kirchgemeinden sowie in den zahlreichen Sportvereinen. Frage 2: Wie viele und welche Maßnahmen gibt es bereits im Freistaat Sachsen, um anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und abgelehnte Asylbewerber mit einer Aufenthaltserlaubnis und abgelehnte Asylbewerber mit einer Duldung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit zu gewinnen oder diese dafür auszubilden? Entsprechende Erhebungen hierzu liegen der Staatsregierung nicht vor. Grundsätzlich werden aber in den Gemeinschaftsunterkünften in den Landkreisen und Kreisfreien Städten durch die jeweiligen Träger der sozialen Betreuung bzw. die Betreiber Angebote zu ehrenamtlichem Engagement oder ehrenamtlichen Tätigkeiten unterbreitet . Darüber hinaus bieten zahlreiche Vereine und Initiativen aus dem sozialen. kulturellen und sportlichen Bereich vielfältige Möglichkeiten der ehrenamtlichen Betätigung an. Insbesondere die Stadt Chemnitz informierte über folgende Projekte: - Bürgerstiftung für Chemnitz ("Projekt AnerkennungsKultur im Ehrenamt") Ziel des Projektes ist es, die Themenfelder Migration und Freiwilliges Engagement stärker miteinander zu verbinden. Mit einem Bildungsprogramm sollen die interkulturellen Kompetenzen von gemeinnützigen Organisationen gestärkt werden, um so mehr Migrantinnen und Migranten für ein freiwilliges Engagement zu gewinnen. Ein weiteres Projekt der Bürgerstiftung ist die Qualifizierung zum Engagementlotsen. Hier ist das Ziel, bereits Engagierte mit und ohne MigationshintergruncTals Brückenbauer zu gewinnen und die individuellen Chancen und Möglichkeiten in eigene Netzwerke zu tragen. - Freiwilligenzentrum Chemnitz (Projekt des Caritasverbandes für Chemnitz und Umgebung e. V.) Hier erhalten Interessierte kostenlos Informationen, Beratung und Vermittlung in ein für sie geeignetes Betätigungsfeld. Ferner werden Organisationen, Einrichtungen, Vereine und Initiativen beraten, die freiwillig und ehrenamtlich engagierte Menschen einsetzen möchten. - Projekt "Koordination Ehrenamt im Bereich Asyl" (Caritasverband für Chemnitz und Umgebung e. V.) Hier können sich Interessierte informieren, wie sie Flüchtlingen im Alltag helfen können und werden entsprechend den Bedarfen vermittelt. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN - Save-Me Kampagne (Patenschaftsprogramm) Ziel des Patenprogrammes des Sächsischen Flüchtlingsrates e. V. ist es, Paten zur Begleitung und Unterstützung von Flüchtlingsfamilien zu vermitteln. In diesem Bereich gibt es auch zunehmend Migranten, die sich als Pate anbieten. Frage 3: Was wird die Staatsregierung dazu beitragen, dass sich auch anerkannte Flüchtlinge , Asylberechtigte und abgelehnte Asylbewerber mit einer Aufenthaltserlaubn is sowie abgelehnte Asylbewerber mit einer Duldung durch eine ehrenamtliche Tätigkeit in die Gesellschaft einbringen und integrieren können? Die St^atsregierung erarbeitet derzeit eine Förderrichtlinie zur Unterstützung landesweiterjund kommunaler Maßnahmen zur Integration u. a. von Flüchtlingen, Asylberechtigtery und Asylbewerbern, wodurch auch Projekte zur Stärkung des" ehrenamtlichen Eng^gen^ents gefördert werden können. Mit ff-euhdlichen Grüßen ^., MaYkus Ulbig\ Seite 3 von 3 2015-06-17T14:35:42+0200 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes