STAATSMiNiSTERiUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau—Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6117233 Thema: Aktivitäten der extremen Rechten in Sachsen im Monat März 2019 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Staatsregierung beantworte ich die Kleine An— frage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer l. in der Antwort der Sächsischen Staatsregierung auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 venNiesen. Der Staatsregierung liegen zu der Kleinen Anfrage auch Erkenntnisse vor, deren Mitteilung überwiegende Belange des Geheimschutzes (Art. 51 Abs. 2 Verfassung des Freistaates Sachsen [SächsVerf]) entgegenstehen. Es handelt sich dabei um Informationen, die gemäß Nummer 8 in Verbindung mit den Nummern 3.3 und 3.4 der Vervvaltungsvorschrift der Sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen vom 4. Januar 2008 (SächsABI. Sonderdruck Jg. 2008) als Verschlusssache eingestuft wurden. Die Einstufung erfolgte zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Landesamtes für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen und zum Schutz nachrichtendienstlicher Zugänge. Die Informationen sind durch nachrichtendienstliche Mittel (§ 5 Abs. 1 Gesetz über den Verfassungsschutz irn Frei— staat Sachsen [SächsVSG]) erlangt worden. Die Weitergabe dieser Informationen , die mit Blick auf die wiederholte und räumlich umfassende Fragestellung den gesamten Phänomenbereich abdecken, würde die eingesetzten Methoden der Nachrichtenbeschaffung den im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens zu beteiligenden Personen offenbaren oder Rückschlüsse auf die Art nachrichtendienstlicher Zugänge ermöglichen und somit die Arbeitsfähigkeit des LfV Sachsen gefährden. Im Falle des Einsatzes von Personen nach § 5 Abs. 1 SächsVSG stehen zudem Rechte Dritter im Sinne von Art. 51 Abs. 2 SächsVerf entgegen. Diese Personen wären bei einer FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/3620 Dresden, 30. April 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Offenlegung ihrer Identität in ihren Grundrechten auf Leben, körperliche Unversehrtheit oder Freiheit gefährdet. Die Staatsregierung trifft eine Schutzpflicht gegenüber ihren nachrichtendienstlichen Personen, weshalb sie jegliche Handlungen zu unterlassen hat, die zu einer Enttarnung führen können. Darüber hinaus ist das Vertrauen in die Fähigkeit eines Nachrichtendienstes, die Identität seiner nachrichtendienstlichen Personen zu schützen, für seine Funktionsfähigkeit essenziell. Die Mitteilung von Erkenntnissen im gewählten Verfahren, die Rückschlüsse auf nachrichtendienstliche Zugänge zulassen, würde sich nachhaltig negativ auf die Fähigkeit des LfV Sachsen auswirken, solche Zugänge zu gewinnen bzw. solche Kontakte fortzuführen. Diese teils dauerhafte Beeinträchtigung von Rechtsgütern war mit dem lnformationsinteresse der Abgeordneten abzuwägen. Die Abwägung ergab, dass dem Geheimschutz und dem Schutz der Rechte Dritter Vorrang vor dem lnformationsanspruch der Abgeordneten zukommt. Die Staatsregierung hat in die Abwägung einbezogen, ob andere Formen der Informations Ubermittlung möglich sind, die das Informationsinteresse des Parlaments unter Wahrung berechtigter Geheimhaltungsinteressen der Regierung gleichermaßen befriedigen . Mit Blick auf den im Rahmen der Beantwortung zu beteiligenden Personenkreis kam die Staatsregierung zu dem Ergebnis, dass der erforderliche Geheimschutz sowie der Schutz Dritter nur dann hinreichend gewährleistet werden kann, wenn die Informationsübermittlung unterbleibt. Es wird darauf hingewiesen, dass der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Verlangen weitergehende Auskunft erteilt wird. Die Fragestellerin begehrt weiterhin zum Teil Auskünfte über personenbezogene Daten , insbesondere Namen von Geschehensbeteiligten. Personennamen unterliegen dem Schutz des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 Sächs- Verf). Gleiches gilt für Angaben, wenn durch ihre Nennung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden könnten. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist ein Recht Dritter im Sinne des Art. 51 Abs. 2 SächsVerf. Die Staatsregierung hat den Informationsanspruch der Fragestellerin mit den Rechten Dritter am Schutz ihrer persönlichen Daten abgewogen. Die Abwägung hat in den Fällen, in denen der Staatsregierung über die in der Beantwortung enthaltenen Angaben hinaus personenbezogene Daten bekannt sind, zu dem Ergebnis geführt, dass dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Vorrang zukommt, so dass die Angabe dieser Daten mit Extremismusbezug unterbleiben muss. Gerade die Unterrichtung darüber, dass bestimmte Daten im Sinne des § 2 SächsVSG über eine Person bekannt sind, betrifft einen auch in Bezug auf den öffentlichen wie nichtöffentlichen parlamentarischen Umgang besonders geschützten Datenkreis, nämlich Daten, die Rückschlüsse auf politische Meinungen zulassen. Der Schutzgedanke hat umso nachhaltiger zu wirken, als es hier nicht allein um eine schlichte politische Betätigung geht, sondern die betroffene Person einem extremistischen Kontext und einem bestimmten — in der Auseinandersetzung mit anderen befindlichen — politischen Lager zugeordnet werden soll. Seite 2 von 7 FreistaatSACHSEN Frage 1: STAATSMINISTERIUM DES INNERN Welche Aktivitäten der extremen Rechten (Demonstrationen, Zusammenrottungen , Kundgebungen, Versammlungen, Konzerte usw.) gab es im Monat März 2019 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Der Staatsregierung liegen Erkenntnisse zu den folgenden als rechtsextremistisch bewerteten Aktivitäten vor: FreistaatSACHSEN Datum Ort Veranstalter Teilneh- Veranstaltung ggf. merzahl Bands, Liedermacher , Redner 02.03.2019 Zwickau Partei ,,Der Dritte ca. 5 Versammlung zum Weg“, Stützpunkt Thema: „Kriminelle Westsachsen Ausländer raus“ 02.03.2019 Erzgebirge Rechtsextremisten * Zeitzeugenvortrag 03.03.2019 Chemnitz Pro Chemnitz ca. 120 Kundgebung unter dem Motto ,,Gedenken der Opfer der Luftangriffe auf Chemnitz“ 05.03.2019 Chemnitz Junge Nationalisten ca. 12 Gedenkaktion im Zu- (JN) sammenhang mit der Bombardierung von Chemnitz am 5. März 1945 05.03.2019 Döbeln NPD mind. 3 „Schutzzonen- Aktion“ 06.03.2019 Schkeuditz Partei „Der Dritte mind. 3 Versammlung „Kri- Weg“, Stützpunkt minelle Ausländer Mittelland raus! Kein Bleiberecht für ausländische Gewalttäter" 07.03.2019 Döbeln NPD mind. 8 „Schutzzonen— Aktion“ 09.03.2019 Hoyerswerda Rechtsextremisten ca. 250 Konzert mit „Bloody32“ und „Komplott“ Seite 3 von 7 STAATSMINISTERIUM DES INNERN FreistaatSACHSEN 09.03.2019 Plauen Partei ,,Der Dritte ca. 120 Kundgebung unter Weg", Stützpunkt dem Motto „Auslän- Vogtland dergewalt stoppen!“‚ Redner: Tony Gentsch , Randy Kröhnert 10.03.2019 Chemnitz Partei ,,Der Dritte mind. 2 Verteilaktion „Zeitar- Weg“, Stützpunkt beit abschaffen!“ Westsachsen 13.03.2019 Delitzsch Partei ,,Der Dritte * Flugblattverteilung Weg“ zum Thema „Kriminelle Ausländer raus!“ 13.03.2019 Roßwein NPD mind. 2 Infostand 17.03.2019 Chemnitz Partei „Der Dritte mind. 2 Verteilaktion „Krimi- Weg“, Stützpunkt nelle Ausländer Westsachsen raus!“ und Unterschriftensammlung 19.03.2019 Zwickau Partei ,,Der Dritte * Aufstellen von Kreu- Weg“, Stützpunkt zen und Grablichtern Westsachsen anlässlich des Gedenkens der Bombardierung der Stadt Zwickau 20.03.2019 Roßwein NPD mind. 2 Infostand 23.03.2019 Mücka Brigade 8 ca. 200 Konzert mit „Oidoxie “, angekündigt waren daneben „Nordglanz“, ,,TreueOrden“, ,,O|dschool Rockers“ und eine Uberraschungsband 23.03.2019 Ostritz Rechtsextremisten ca. 560 Konzert unter dem Motto „Back to the roots“ mit den Bands ,,Endstufe“, ,,Kraft durch Froide“, „Irreductibles “, „Last Chance“, ,,Eskalation " Seite 4 von 7 STAATSMINISTERIUM FreistaatDES INNERN SACHSEN 24.03.2019 Leipzig ldentitäre Bewegung mind. 5 Banneraktion „Ver— sager gegen Rechts“ während der Leipziger Buchmesse 27.03.2019 Freiberg NPD mind. 3 ,,Schutzzonen— Aktion" 27.03.2019 Leipzig Partei „Der Dritte * Vedeilaktion gegen Weg“, Stützpunkt „Permanente Aus- Mittelland länderkriminalität“ 30.03.2019 Zwickau Partei „Der Dritte mind. 5 Infostand unter dem Weg“, Stützpunkt Motto „Kriminelle Westsachsen Ausländer raus“, Kleiderspenden und Flugblätterverteilung 31.03.2019 Chemnitz Partei „Der Dritte mind. 5 Verteilaktion „Krimi- Weg“, Stützpunkt nelle Ausländer Westsachsen raus!“ und Unter— schriftensammlung * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 2: An welchen nicht-extremistischen Aktivitäten bzw. Aktivitäten nicht-extremistischer Veranstalter bzw. Organisatoren beteiligten sich Anhänger der extremen Rechten in welchen Funktionen (z.B. Teilnehmer, Redner, Anmelder, Ordner) im Monat März 2019 (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter , Anzahl der Teilnehmenden, ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Das LfV Sachsen beobachtet die Beteiligung von Extremisten an nichtextremistischen Aktivitäten sowie Aktivitäten nichtextremistischer Veranstalter und Organisatoren auf der Grundlage seiner Zuständigkeit gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 SächsVSG. Bei den nichtextremistischen Veranstaltern und Organisatoren handelt es sich nicht um Bestrebungen oder Tätigkeiten im Sinne von § 2 Abs. 1 SächsVSG. Seite 5 von 7 STAATSMWISTERIUM . J FreistaatDES INNERN . " SACHSEN Es wird auf die Tabelle venNiesen: Datum Ort Veranstaltung ggf. Bands, Lieder— Anzahl der macher, Redner rechtsextremistischen Teilnehmer 06.03.2019 Bahretal Beteiligung von Rechtsextremisten an OT Nent- der Veranstaltung „Patriotischer mannsdorf Aschermittwoch" 11.03.2019 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an einer Pegida-Demonstration 18.03.2019 Chemnitz Beteiligung von Rechtsextremisten an einer Trauerfeier 18.03.2019 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an einer Pegida-Demonstration 25.03.2019 Dresden Beteiligung von Rechtsextremisten an * einer Pegida-Demonstration * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Frage 3: Welche Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Frage 1 wurden im Monat März 2019 aus welchen Gründen bereits im Vorfeld verboten oder aufgelöst (genaue Aufstellung nach Datum, Veranstaltungsort, Veranstalter, Anzahl der Teilnehmenden , ggf. Bands, Liedermacher, Redner)? Am 23. März 2019 fand in Dresden eine rechtsextremistische Versammlung unter dem Motto : „Für deutsche Kultur in Deutschland" statt, an der sich ca. 90 Personen beteilig— ten. Als Redner traten Bernhard Schaub und Nikolai Nerling auf. Aufgrund des Verdachts strafrechtlich relevanter Redeinhalte wurde die Veranstaltung aufgelöst. Frage 4: Welche in den vergangenen zwölf Monaten durchgeführten Aktivitäten der extremen Rechten im Sinne der Fragen 1 und 2 wurden der Staatsregierung im Zuge von Nachmeldungen, Neubewertungen o.ä. bekannt, die bei der Beantwortung zurückliegender Kleiner Anfragen der Fragestellerin noch nicht berücksichtigt wurden? Seite 6 von 7 STAATSMINISTERIUM Es wird auf die nachfolgende Tabelle verwiesen: DES INNERN FreistaatSACHSEN Datum Ort Veranstalter Teilnehmerzahl Veranstaltung ggf. Bands, Liedermacher, Redner Mitte Janu— Dresden NPD * Mitgliederversammlung ar 2019 22.01.2019 Dresden NPD ca. 6 lnfostand 23.01.2019 Dresden NPD * ,,Schutzzonen-Aktion“ 30.01.2019 Dresden NPD ca. 7 lnfostand * Kann nicht genannt werden oder ist nicht bekannt. Darüber hinaus liegen Erkenntnisse vor, die aus Gründen der Geheimhaltung nicht mitgeteilt werden können. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Mit undlichen Grüßen(m Prof. Dr. Roland Wöller Seite 7 von 7 2019-04-30T11:10:33+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes