STAATSMINìSTERIUlVI DER JUSTIZ T Dresden.þ, Aprrt'zots Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-15000 Telefax +49 351 564-15009 staatsminister@ smj.justiz.sachsen.de* Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 1 040E/1 3/1 530-KLR SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER JUSTIZ Hospitalstraße 7 101097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern hard-von-Li ndena u-Plalz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DlE LINKE) Drs.-Nr.: 6117249 Thema: Sonderbehandlung für NSU Terroristin in Sachsen? Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt ,nNach lnformationen der Gefangenen-Gewerkschaft soll die NSU- Terroristin Beate Z. nach lhrer Verlegung in die JVA Ghemnitz wie die "Made im Speck" leben (https://twitter.com/ssbo de/status/l 10905816494f 6l 9200). Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass das Justizministerium ihr "keine Sonderbehandlung" zute¡l kommen lassen wollte, richte ich folgende Fragen an d¡e Staatsregierung:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Nach Angaben der JVA dient Haus 3 primär der Unterbringung von Jugendlichen (https://archive.fo/4zOmu). lst es richtig, dass die Gefangene in Haus 3 untergebracht ist. Wenn ja, seit wann? Auf der lnternetseite der Justizvollzugsanstalt Chemnitz, die über die Seite https://archive.fol4zOmu abrufbar ist, wird als Erläuterung zu den Unter- TOB MIT , o Ii'I'IIWJOB-M¡T.J.DE Hausanschr¡ft: Sächs¡sches Staatsmin¡ster¡um der Justiz Hosp¡talstraße 7 01 097 Dresden Briefpost über Deutsche Post 01095 Dresden www.justiz.sachsen.de/smj Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 11 Parken und behindertengerechter Zugang über Einfahrt Hospitalstraße 7 Hinweise zum Datenschutz erhalten Sie auf unserer lntemetseite . Auf Wunsch senden wir lhnen diese H¡nweise auch zu. * Zugang fur êlektron¡sch signierte sow¡e für verschlüssôlte elektronische Dokumsntê nur por EGVP, bêBPo odor Oê-Mail; nåhere lnformât¡onen zur èlektronischen Kommunikation m¡t såchsischen Justizbehörden untsr www, iustiz,sâchsên. d6/E- Kommunikat¡on. Seite 1 von 6 bringungsbereichen im Gebäude 3 folgendes ausgeführt: ,,Vollzug der Jugendstrafe, der Untersuchungshaft sowie der Freiheitsstrafe an jungen Enryachsenen; Unterbringung in der Sozialtherapeutischen Abteilung; Unterbringung suchtmittelabhängiger Gefangener in der Motivationsstation". Gebäude 3 der Justizvollzugsanstalt Chemnitz dient demnach nicht primär der Unterbringung von ,,Jugendlichen". Die Untersuchungsgefangene Beate Zschäpe ist seit der Aufnahme in die Justizvollzugsanstalt Chemnitz am 4. Februar 2019 im Gebäude 3 untergebracht. Frage 2: Enrachsene Untersuchungsgefangene sollen in der Regel in Haus I untergebracht sein. Wie gestaltete sich die interne Belegung der Häuser am Stichtag 03.02.2019? (bitte nach Haus, KapazitäUAuslastung, Minderjährig/Enarachsene sowie Strafhaft, Vollzug der Jugendstrafe, Untersuchungshaft sowie der Freiheitsstrafe an jungen Enryachsenen, Unterbringung in der Sozialtherapeutischen Abteilung , Unterbringung suchtmittelabhängiger Gefangener in der Motivationsstation aufschlüsseln). Die Unterbringung von Untersuchungsgefangenen der Justizvollzugsanstalt Chemnitz erfolgt in den Gebäuden 1 und 3, um z. B. richterliche Trennungsanordnungen effektiv umsetzen zu können. Als Hafthäuser stehen der Justizvollzugsanstalt Chemnitz die Gebäude 1, 3, 4 und 12 zur Verfügung. lm Gebäude 4 (ehemaliger Mutter-Kind- und Jugendarrestbereich) sind aktuell keine Gefangenen untergebracht. lm Gebäude 12 befinden sich der offene Vollzug der Justizvollzugsanstalt Chemnitz (75 Haftplätze) sowie - jeweils baulich getrennt - die Mutter-Kind-Abteilung (5 Haftplätze) und die Jugendarrestabteilung (15 Plätze). lm Gebäude 12 waren zum Stichtag insgesamt 16 Gefangene, davon 15 Strafgefangene (davon eine im Mutter-Kind-Bereich) und eine Jugendstrafgefangene untergebracht. Zudem befanden sich zwei Jugendarrestantinnen im Gebäude 12 (davon eine Minderjährige). ln den Gebäuden 1 und 3 (geschlossener Vollzug) der Justizvollzugsanstalt Chemnitz waren zum Stichtag insgesamt 214 Gefangene untergebracht. Seite 2 von 6 lm Einzelnen: o 165 Strafgefangene . 10 Jugendstrafgefangene (davon eine Minderjährige) o 38 Untersuchungsgefangene (davon zwei Minderjährige, eine mit gerichtlicher Zustimmung auf der Station für Jugendstrafgefangene im Gebäude 3, eine auf der Zugangsstation im Gebäude 1) o 1 Zivilgefangene Die Haftplatzkapazitäten und die Belegung der Gebäude 1 und 3 der Justizvollzugsanstalt Chemnitz zum Stichtag sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: * z.T. Ausschöpfung *Unterbringung handlung Gebäude I Differenzierung nach Stationen Haftplätze Belegung U ntersuchungsgefangene 21 25* Strafgefangene 22 25* Strafgefangene 22 26* Zugangsstation 22 21 Strafgefangene (Erstvollzug) 22 29* Strafgefangene (Erstvollzug) 22 15 ältere oder schwangere Strafgefangene 22 6 Strafgefangene (Erstvollzug) 22 19 Gesamt 175 166 Gebäude 3 Differenzieru ng nach Stationen Haftplätze Belegung U ntersuchu ngsgefangene 12 7 Sozialtherapeutische Abtei lung 12 7 Jugendstrafgefangene 12 11 Junge Strafgefangene (bis 30 Jahre) 18 (davon 6 im Anbau ) 12 Motivationsstation* 12 10 Gesamt 66 47 Seite 3 von 6 Gefangener zur ng stationåre oder ambulante EntwÖhn lm Gebäude 1 war zum Stichtag zudem eine Gefangene im besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände untergebracht. Frage 3: Wie unterscheidet sich die Unterbringung von Untersuchungsgefangenen in den Häusern I und 2 hinsichtlich der Zellengröße, Zellenausstattung, der Verpflegutrg , Aufschluss, Hofgang und Freizeitangeboten? lm Gebäude 2 der Justizvollzugsanstalt Chemnitz sind keine Gefangenen untergebracht . Bei der Beantwortung der Frage werden die Gebäude 1 und 3 der Justizvollzugsanstalt Chemnitz zugrunde gelegt. Die Unterbringung von Untersuchungsgefangenen erfolgt in den Gebäuden 1 und 3. Die Haftraumgröße eines Einzelhaftraums im Gebäude 1 beträgt zwischen 11,S qm und 12,0 qm, die Haftraumgröße eines Einzelhaftraums im Gebäude 3 zwischen 11,2 qm und 11,7 qm. lm Gebäude 1 gibt es Etagengemeinschaftsduschen. ln Gebäude 3 ist jeweils für zwei Einzelhafträume eine Nasszelle mit Dusche vorgesehen. Die quantitative Ausstattung der Hafträume mit Möbeln unterscheidet sich in den beiden Hafthäusern grundsätzlich nicht. ln beiden Hafthäusern sind die Hafträume mit Haftraumkommunikationsanlagen und grundsätzlich mit Haftraumtelefonen ausgestattet (das Haftraumtelefon kann - insbesondere bei Untersuchungsgefangenen - aus dem Haftraum entfernt werden). Gebäude 3 ist aufgrund der geringeren Stationsgrößen für einen Wohngruppenvollzug besser geeignet und die Möblierung ist etwas moderner gestaltet (lnbetriebnahme nach Sanierung im Jahr 2012; Gebäude 1 wurde nach Sanierung im Jahr 2009 in Betrieb genommen). Alle Gefangenen der Justizvollzugsanstalt steht - je nach gewählter Kostform - die gleiche Gemeinschaftsverpflegung zur Verfügung. Zudem können sie sich (zusätzlich) auf eigene Kosten individuell mit den beim Anstaltskaufmann erhältlichen Nahrungsmitteln verpflegen. Die Aufschlusszeiten und Zeiten für den Aufenthalt im Freien der in Gebäude 1 untergebrachten untersuchungsgefangenen ist wochentags wie folgt festgelegt: Seite 4 von 6 Zelt Bezeichnung 06,00 - 07.00 Uhr Aufschluss 08.15 - 09.15 Uhr Aufenthalt im Freien (nicht arbeitende Gefangene) 1 1.00 - 12.00 Uhr Aufschluss 14.45 - 15.30 Uhr Aufschluss 15.30 - 16.30 Uhr Aufenthalt im Freien (arbeitende Gefangene) ungerade Kalendenruoche 19.00-21.00 Uhr Aufschluss gerade Kalendenryoche 16.30 - 18.30 Uhr Aufschluss Am Wochenende und an den Feiertagen ist für die im Gebåude 1 untergebrachten Untersuchungsgefangenen folgender Tagesablaufplan festgelegt: lm Gebäude 3 ist für Untersuchungsgefangene wochentags folgender Tagesablauf vorgesehen: Am Wochenende und an den Feiertagen ist für im Gebäude 3 untergebrachte Untersuch ungsgefangene folgender Tagesablaufplan festgelegt: Sofern von Seiten der Gerichte oder der Leiterin der Anstalt keine individuellen anderen Festlegungen, z.B. Trennungsanordnungen, getrotfen wurden, können die Gefangenen grundsätzlich an allen angebotenen Freizeitmaßnahmen der Gesamtanstalt teilnehmen , soweit diese innerhalb der Aufschlusszeiten angeboten werden. Zeit Bezeichnung 09.00 - 09.30 Uhr Aufschluss 11.00 - 12.00 Uhr Aufschluss 12.45 - 14.00 Uhr Aufschluss 14.00 - 15.30 Uhr Aufenthalt im Freien 15.30 - 16.15 Uhr Aufschluss Zeit Bezeichnung 07.45 - 08.15 Uhr Aufschluss 08.15 - 09.15 Uhr Aufenthalt im Freien 10.30 - 13.00 Uhr Aufschluss 17.00 - 17.30 Uhr Aufschluss Zeit Bezeichnung 09.00 - 09.45 Uhr Aufschluss 1 1 .00 - 13.15 Uhr Aufschluss 14.30 - 16.00 Uhr Aufenthalt im Freien 16.00 - 16.30 Uhr Aufschluss Seite 5 von 6 Frage 4: Werden vor dem Hintergrund einer potentiellen Beeinflussung junger Erwachsener spezielle Maßnahmen (getrennter Aufschluss, Dauerhafte Anwesenheit von Pädagoglnnen, etc...) getroffen? Wenn ja, welche? Die Station, auf der die Untersuchungsgefangenen im Gebäude 3 untergebracht sind, hat einen von den anderen Stationen des Hauses abweichenden Tagesablaufplan. Lediglich am Wochenende findet grundsätzlich gemeinsamer Aufenthalt im Freien aller Gefangenen des Gebäudes 3 statt. Sofern entsprechende Trennungsvorgaben umzusetzen sind, wird ein gesonderter Aufenthalt im Freien für die Untersuchungshaftstation eingerichtet, Die Untersuchungsgefangenen werden zu den Aufschlusszeiten einschließlich der für sie angebotenen Freizeitmaßnahmen sowie beim Aufenthalt im Freien ständig durch eine Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes beaufsichtigt. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Gemkow i Seite 6 von 6 2019-04-29T13:42:54+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes