STAATSMINISTERIUM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößier Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel (DIE LINKE) Drs.-Nr.: 6117250 Thema: Sammelabschiebungen nach Afghanistan von Sachsen seit Oktober 2017 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele in Sachsen lebende afghanische Geflüchtete wurden im Rahmen der Sammelabschiebungen abgeschoben, wie lange hielten sich die Betroffenen in Sachsen auf, wie war ihr aufenthaltsrechtlicher Status, wo war der Ort der letzten Unterbringung und welche war die zuständige Ausländerbehörde (bitte einzeln auflisten)? Seit Oktober 2017 wurden insgesamt 14 Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit , die dem Freistaat Sachsen zugewiesen waren, im Rahmen von Sammelrückführungen nach Afghanistan abgeschoben. Alle 14 Personen waren vollziehbar ausreisepflichtig. Für zwölf dieser Personen wird auf die Antworten der Staatsregierung je— weils auf die Frage 1 der Kleinen Anfragen Drs.-Nrn. 6/11118, 6/14168, 6/14435, 6/15005, 6/15403 und 6/15616 verwiesen. Darüber hinaus wurden seit Oktober 2017 zwei weitere Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit aus Sachsen im Rahmen von Sammelrück— führungen nach Afghanistan abgeschoben. Zuständige Ausländerbehörde für eine dieser beiden Personen war der Landkreis Görlitz. im Übrigen wird zu dieser Person auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 1 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/12343 verwiesen . Die zweite Person hielt sich vom 19. Oktober 2015 bis zum 19. März 2019 in Sachsen auf und war in der Stadt Chemnitz untergebracht. FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/87 Dresden. 2. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern WilheIm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnli— nien 3,6,7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSNHNISTERIUM DES iNNERN Frage 2: ' Inwiefern gehörten die Betroffenen zu den Gruppen der „Straftäter*innen‚ Gefährder *innen und Personen, die hartnäckig ihre Mitwirkung bei der ldentitätsklärung vewveigern“? Welche Ermittlungsverfahren und Vorstrafen lagen vor, welche belastbaren Hinweise gab es darauf, dass es sich um sogenannte „Gefährder “ handelt oder inwiefern haben die Betroffenen „hartnäckig“ die Klärung ihrer Identität verhindert? (bitte pro Person in Verbindung mit dem Ort der letzten Unterbringung , gegebenenfalls der jeweiligen JVA, Abschiebehaft (in beiden letztgenannten Fällen die vor der lnhaftierung zuständige Ausländerbehörde) zuordnen ) Es wird auf die Antworten der Staatsregierung jeweils auf die Frage 2 der Kleinen Anfragen Drs.—Nrn. 6/11118, 6/12343, 6/14168, 6/14435, 6/15005, 6/15403 und 6/15616 verwiesen. Die im letzten Absatz in der Antwort auf die Frage 1 benannte Person kann keiner der in der Fragestellung genannten Kategorien zugeordnet werden. Frage 3: Standen die Menschen in einem Beschäftigungsverhältnis, wenn ja, in welchem, sind den jeweils zuständigen Ausländerbehörden Anhaltspunkte bekannt, wonach die betroffenen Menschen Lebensgefährt*innen‚ Verlobte oder Ehepartner *innen haben könnten und wussten die jeweils zuständigen Ausländerbehörden von etwaigen Erkrankungen oder Behinderungen der betroffenen Menschen ? Fünf der insgesamt 14 abgeschobenen Personen standen in einem Beschäftigungsverhältnis . Bei zwei Personen gab es Hinweise auf einen Partner, zu denen von den Betroffenen gegenüber den Ausländerbehörden jedoch keine näheren Angaben gemacht wurden. Bei zwei Personen lagen den Ausländerbehörden Informationen zu Erkrankungen oder Behinderungen vor. Es wird auf die Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.—Nr. 6/15403 ven/viesen. Bei den übrigen Personen lagen den Ausländerbehörden keine Informationen zu Erkrankungen oder Behinderungen vor. Frage 4: Von welchen Abschiebeflughäfen wurden die Menschen abgeschoben? (bitte mit Termin aufschlüsseln) Die 14 Personen reisten über folgende Flughäfen aus: FreistaatSACHSEN Termin Flughafen 24.10.2017 Leipzig/Halie 06.12.2017 Frankfurt/Main 03.07.2018 München 14.08.2018 München 02.10.2018 München Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN : Freistaat_ SACHSEN Termin Flughafen 13.11.2018 Leipzig/Halle 04.12.2018 Frankfurt/Main 19.03.2018 Leipzig/Halle Frage 5: Wie viele Geflüchtete mit afghanischer Staatsbürgerschaft wurden jenseits der vom Bund organisierten Sammelabschiebungen seit Jahresbeginn 2017 aus Sachsen abgeschoben? (bitte nach nach Familienkonstellation, Geschlecht, A|- ter, Ort der letzten Unterbringung sowie Zielstaat der Abschiebung aufschlüsseln ) Insgesamt wurden 16 weitere afghanische Staatsangehörige zusätzlich zu den in den Antworten auf die Fragen 1 bis 4 bezeichneten Personen zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 31. März 2019 aus dem Freistaat Sachsen in folgende Länder überstellt: Person Familienstand Geschlecht Alter Unterbringag Zielstaat 1 ledig m 15 Vogtlandkreis Schweiz 2 verheiratet m 34 Landkreis Mittelsachsen Norwegen 3 verheiratet m 64 Landkreis Leipzig Schweiz Landkreis Leipzig Schweiz 4 verheiratet w 59 Landkreis Leipzig Schweiz 5 verheiratet m 28 Erzgebirgskreis Qsterreich Stadt Leipzig Osterreich 6 ledig m 23 Landeshauptstadt Schweiz Dresden 7 ledig m 34 Landkreis Sächsische Österreich Schweiz-Osterzgebirge 8 ledig m 18 Stadt Leipzig Schweiz 9 |edig m 20 Aufnahmeeinrichtung Österreich Sachsen 10 ledig m 19 Aufnahmeeinrichtung Schweden Sachsen 11 ledig m 20 Aufnahmeeinrichtung Finnland Sachsen 12 ledig m 21 Aufnahmeeinrichtung Schweden Sachsen 13 |edig m 19 Landkreis Zwickau Österreich 14 ledig m 25 Aufnahmeeinrichtung Finnland Sachsen 15 |edig m 25 Aufnahmeeinrichtung Österreich Sachsen 16 ledig m 22 Erzgebirgskreis Österreich Seite 3 von 4 FreistaatSACHSENSTAATSMINISTERIUMDES INNERN Die Person 1 wurde zu einem erwachsenen Familienmitglied überstellt. Die Personen 3 und 4 sind miteinander verheiratet, wobei Person 3 nach Rückkehr später erneut überstellt wurde. Person 5 wurde ebenfalls nach Rückkehr später erneut überstellt. Seite 4 von 4 2019-05-02T12:19:26+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes