STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-1053/5/88-2019/18384 Dresden, 04.2019 Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Claudia Maicher (Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17251 Thema: Institutionelle Musikschulförderung In den Kulturräumen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wann wurden In den einzelnen Kulturräumen die Fördergrund lagen für die Institutionelle Förderung nach dem Sächsischen Kultur raumgesetz evalulert? Frage 2: In welchen Kulturräumen wurde die Förderrichtlinie In Bezug auf Musikschulen überarbeitet? ir Zertifikat seit 2007 audft berufundfamilie Frage 3: Wie hoch Ist In den Kulturräumen die Mindestanzahl der Jah reswochenstunden, die eine Musikschule für eine Institutionelle Förde rung erreichen muss? Frage 4: Wie viele Musikschulen erhalten aufgrund dieser überarbeite ten Richtlinien keine Förderung mehr? Welche Kriterien kamen dabei zum Tragen? (Bitte auflisten nach Kulturraum und Kriterium) Frage 5: Wie viele Musikschulen nehmen Übergangsregelungen In Be zug auf die Jahreswochenstunden In Anspruch? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Der Staatsregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Die Staatsregierung ist dem Landtag nur für ihre Amtsführung verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss nicht auf Fragen eingehen, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs liegen. Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Letzteres ist hier der Fall, denn die Frage betrifft ausschließlich Sachverhalte, die von den ländlichen Kulturräumen als kommunale Zweckverbände als Selbstverwaltungsauf gabe wahrgenommen werden. Selbstverwaltungsaufgaben unterliegen nur der Rechts aufsicht, nicht aber der Fachaufsicht. Im Zuständigkeitsbereich der Rechtsaufsicht kön nen die Staatsregierung bzw. die hierfür zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vom In formationsrecht nach § 113 SächsGemO nur Gebrauch machen, wenn im Einzelfall An haltspunkte für eine bevorstehende oder bereits erfolgte Rechtsverletzung vorliegen. Dies ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Mit freundl Grüßenen Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2019-04-12T12:34:03+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes