STAATSMINISTERIUM DES iNNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößier Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais (BÜNDNIS 90IDIE GRÜNEN) Drs.-Nr.: 6/17255 Thema: Kapazitäten (lstISoll) bei Unterbringung von Asylsuchenden in den Erstaufnahmeeinrichtungen (AnkERzentrum) Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In welchen Erstaufnahmeeinrichtungen werden die Asylsuchenden, die im sogenannten AnkERzentrum in Dresden erfasst und registriert werden, untergebracht? Die Asylsuchenden werden in folgenden Aufnahmeeinrichtungen (AE) untergebracht : AE Hamburger Straße 19, 01067 Dresden, AE Bremer Straße 25, 01067 Dresden. Im Einzelfall ist eine Unterbringung in einer anderen AE möglich. Frage 2: Wie viele Personen sind aktuell in den jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtungen aus Frage 1) untergebracht? (Bitte aufschlüsseln nach Soilllst — Männer, Frauen, Kinder (Altersstufe 0 bis 3 Jahre, 3 bis 6 Jahre, 6 bis 11 Jahre, 11 bis 15 Jahre, 15 bis 18 Jahre) — Familien — unbegleitete Minderjährige)? Die Kapazitäten und aktuellen Belegungszahlen für die in Frage 1 benannten AE, aufgeschlüsselt nach Männern, Frauen, Kindern (inklusive Alter) und Familien zum Stichtag 10. April 2019, ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 2-1053/71/86 Dresden, 2. Mai 2019 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck—Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilheIm-Buck- Str. 2 oder4 melden. STAATSMINISTERIUM FreistaatDES INNERN SACHSEN Hamburger Straße 19 Bremer Straße 25 Kapazität 1 .000 500 aktuelle Belegung 480 106 Männer 251 53 Frauen 110 22 Kinder 0 bis 3 Jahre 39 9 Kinder 3 bis 6 Jahre 21 8 Kinder 6 bis 11 Jahre 25 7 Kinder 11 bis 15 Jahre 18 4 Kinder 15 bis 18 Jahre 16 3 darunter Familien 75 19 In der AE Hamburger Straße ist aktuell eine unbegleitete minderjährige Ausländerin (umA) untergebracht. Im konkreten Fall handelt es sich urn eine minderjährige Person, die eigenen Angaben zufolge mit ihrem Ehemann eingereist ist. Der Fall wird derzeit durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Dresden geprüft. Sollten sich die Angaben der Frau bestätigen, wird sie in Zukunft nicht mehr als umA geführt. Frage 3: Welche Nationalitäten, die im AnkERzentrum erfasst und registriert wurden, sind mit welchem prozentualen Anteil in den Erstaufnahmeeinrichtungen aus Frage 1) untergebracht? Herkunftsland _Hamburger Straße 19 _ Bremer Straße 25 in Prozent (gerundet) In Prozent (gerundet) Afghanistan 1,3 Albanien 4.8 4,7 Algerien 0.8 Armenien 0,8 0,9 Benin 0,6 Gambia 0,9 Georgien 11,0 7,5 Indien 0,2 Irak 8,1 9,4 Iran 5,6 3,8 Jordanien 0,4 Kamerun 0,2 Kosovo 0,2 2,8 Libanon 9,2 3,8 Libyen 7,9 18,9 Marokko (ohne Westsahara) 0,2 Mazedonien 3,8 Moldawien (Republik Moldau) 0,2 Seite 2 von 4 STAATSIVIINISTERIUNI DES INNERN Herkunftsland Hamburger Straße 19 Bremer Straße 25 Nigeria 0,2 Pakistan 0,4 Palästinensische Autonomiegebiete 0,4 0,9 Russland 9,8 3,8 Serbien 2,1 0,9 Syrien 5,2 16 Tschetschenien 5,7 Tunesien 13,8 11,3 Türkei 5,6 7,5 Unbekannt 2,1 Venezuela 1,0 0,9 Vietnam 4,0 Frage 4: Welche staatlichen als auch nicht-staatlichen Einrichtungen beziehungsweise Organisationen befinden sich mit wie vielen Stellen vor Ort sowohl im AnkERzentrum als auch in den Erstaufnahmeeinrichtungen (bitte je nach AnkER und Erstaufnahmeeinrichtung auflisten)? Im AnkER-Zentrum Bremer Straße in Dresden befinden sich die Zentrale Ausländerbe— hörde der Landesdirektion Sachsen (ZAB) mit 16 Mitarbeitern, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) mit zwölf Mitarbeitern, das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Dresden mit sechs Mitarbeitern, das Wachschutzunternehmen ,,lhre Wache“ mit 17 Mitarbeitern und das Deutsche Roten Kreuz mit zwei Mitarbeitern. In allen Aufnahmeeinrichtungen des Freistaates Sachsen befinden sich als nichtstaat IIche Organisation die Betreiber und verschiedene Wachschutzunternehmen als Vertragspartner der Landesdirektion Sachsen (LDS). Hinsichtlich der Wachschutzunternehmen bestehen fest definierte Wachschutzpositionen. Ein Personalschlüssel „Wachschutz“ stellt sich wie folgt der: FreistaatSACHSEN Wachschutzunternehmen Mitarbeiter (Tag) AE Hamburger Straße, Dresden Ihre Wache 17 AE Bremer Straße, Dresden Ihre Wache 13 AE für schutzbedürftige Frauen Ihre Wache 4 AE Adalbert—Stifter—Weg, Chemnitz Wachschutz GmbH Mittweida 18 AE Thüringer Weg, Chemnitz Wachschutz GmbH Mittweida 15 AE Schneeberg Wachschutz GmbH Mittweida 12 AE Max-Liebermann—Straße, Securitas 18 Leipzig AE Dölzig Securitas 14 Seite 3 von 4 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Für die Betreiber der AE hat die LDS in den Betreiberverträgen Personalschlüssei festgelegt . Unabhängig von der Belegung ist stets folgendes Personal einzusetzen: - ein Einrichtungsieiter mit 40 h/Woche und Präsenzpflicht, - ein Hausmeister mit 40 h/Woche und Präsenzpflicht, - ein Mitarbeiter zur Kinderbetreuung (staatl. geprüfter Erzieher oder gleichwertig), — ein Mitarbeiter auf der Gesundheitsstation (zwingend Gesundheits- oder Krankenpflegen . Ab einer Belegung von 201 Personen ist grundsätzlich zudem ein Mitarbeiter „Teamleitung Betreuung“ mit 40 hNVoche und Präsenzpflicht einzusetzen. Für die soziale Betreuung ist ein kapazitätsabhängiger Betreuungsschlüssel festgelegt. Ein Betreuungsschlüssel von mindestens 1:70 ist zu gewährleisten. Eine weitere Differenzierung ist nicht möglich, da sich das tatsächlich einzusetzende Personal des Betreibers maßgeblich an der jeweils aktuellen Belegung orientiert. Der Betreiber hat den ausreichenden Einsatz männlicher und weiblicher Mitarbeiter sicherzustellen. Darüber hinaus hält sich die LDS zur temporären Nutzung Räumlichkeiten in den AE vor (Taschengeldauszahiung, Sprechstunden etc.). Außerdem werden dem BAMF für die Durchführungen von Rückkehrberatungen bei Bedarf Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt. Frage 5: Wie hoch ist der Betreuungsschlüssel in der Sozialen Arbeit je Asylsuchenden in den jeweiligen Erstaufnahmeeinrichtungen aus Frage 1) (bitte einzeln nach Einrichtung auflisten) Der Betreuungsschlüssel beträgt — wie in den Betreiberverträgen festgelegt — in den AE Hamburger Straße und Bremer Straße bei einer Belegung bis zu 200 Personen 1:50. Ab einer Belegung von 201 Personen ändert sich der Schlüssel auf 1:70. tfrndlichen Grüßenwa Prof. Dr. Roland Wöiler Seite 4 von 4 : Freistaat"* SACHSEN 2019-05-02T12:42:01+0200 pseudo: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes